Deutsche Rentenversicherung

Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Zeitraum zwischen nicht bestandener Abschluss- und Wiederholungsprüfung

Zeitraum zwischen nicht bestandener Abschluss- und Wiederholungsprüfung

Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat folgende verbindliche Entscheidung getroffen:

Zwischen nicht bestandener Prüfung und Wiederholungsprüfung ist bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Übergangsgeld zu zahlen, auch wenn keine prüfungsvorbereitenden Maßnahmen angeboten werden können.“

Die Entscheidung beruht auf § 138 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4a, Abs. 2 Satz 1 SGB VI , § 51 Abs. 2 Nr. 4a der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Zuständigkeit des Vorstandes ergibt sich aus § 138 Abs. 2 Satz 2 SGB VI, § 53 Abs. 2 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund i. V. m. dem Beschluss der Vertreterversammlung über die Delegation von Aufgaben vom 1. Oktober 2005.

Die Entscheidung wird mit der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Deutschen Rentenversicherung Bund verbindlich.

Berlin, im Juni 2006

Alexander Gunkel
Dr. Ursula Engelen-Kefer

Inkraft: 17.10.2006

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