Deutsche Rentenversicherung

Rechtscharakter der Mitteilung über die Abrechnung einer Rentennachzahlung

Frage der Verwaltungsaktqualität im Sinne des § 31 SGB X

Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat folgende verbindliche Entscheidung getroffen:

Die Mitteilung über die Abrechnung einer Rentennachzahlung bei gleichzeitiger Abrechnung eines Erstattungsanspruchs nach §§ 102 ff. SGB X ergeht nicht in Form eines Verwaltungsaktes im Sinne des § 31 SGB X.

Die Entscheidung beruht auf § 138 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, Abs. 2 Satz 1 SGB VI, § 51 Abs. 2 Nr. 4 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Zuständigkeit des Vorstandes ergibt sich aus § 138 Abs. 2 Satz 2 SGB VI, § 53 Abs. 2 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund i. V. m. dem Beschluss der Vertreterversammlung über die Delegation von Aufgaben vom 1. Oktober 2005. 

Die Entscheidung wird mit der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Deutschen Rentenversicherung Bund verbindlich.

Berlin, im Juli 2007

Annelie Buntenbach
Alexander Gunkel                                                     

Inkraft: 21.9.2007

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