Deutsche Rentenversicherung

Aufhebung von verbindlichen Entscheidungen; hier: 7/2009

Befristung der Bescheinigung E 101 in "Nicht-Entsendefällen"

Der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat folgende verbindliche Entscheidung getroffen:

Die verbindliche Entscheidung über die zweijährige Befristung der Bescheinigung E101 DE in "Nicht-Entsendefällen" vom Juli 2009, veröffentlicht am 26. Oktober 2009, wird aufgehoben.

Die Entscheidung beruht auf § 138 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, Buchst. g, Abs. 2 Satz 1 SGB VI, §51 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. g der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Zuständigkeit des Bundesvorstandes ergibt sich aus § 138 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 SGB VI, § 53 Abs. 2 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund i. V. m. dem Beschluss der Vertreterversammlung (heute: Bundesvertreterversammlung) über die Delegation von Aufgaben vom 1. Oktober 2005.

Die Entscheidung wird mit der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Deutschen Rentenversicherung Bund verbindlich.

Berlin, im Juli 2019

Annelie Buntenbach

Alexander Gunkel

Inkraft: 13.02.2020

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