Deutsche Rentenversicherung

Rente

Wenn ich alt bin, will ich in Rente gehen


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Dahinter sind weitere Infos.

Wenn die Menschen alt sind, müssen sie nicht mehr zur Arbeit kommen.
Man sagt auch: Sie gehen in Rente.

Statt Arbeits-Lohn bekommen Sie dann jeden Monat Rente.

Das ist die Alters-Rente.

Es gibt aber auch noch andere Renten-Arten.

Diese Renten-Arten gibt es:

  • Alters-Rente
  • Rente wegen verminderter Erwerbs-Fähigkeit
  • Rente wegen Tod vom Ehe-Partner oder von einem Eltern-Teil
  • Flexi-Rente
  • Grund-Rente

Diese Renten-Arten wollen wir Ihnen auf unser Seite erklären.

Hinweis:
Alle Renten muss man beantragen!

Alters-Rente

Bei der Alters-Rente gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Wenn Sie in Alters-Rente gehen wollen, müssen Sie überlegen:

  • Welche Alters-Rente ist die richtige für Sie?
  • Ab wann soll die Rente gezahlt werden?
  • Wollen Sie die volle Rente haben?

Oder wollen Sie lieber früher in Rente gehen?
Und dafür weniger Rente im Monat bekommen?

Regel-Alters-Rente

Die Regel-Alters-Rente ist die ganz normale Alters-Rente.

Die Regeln für die Regel-Alters-Rente gelten für alle Personen in der gesetzlichen Renten-Versicherung.

Die Regel-Alters-Rente bekommen Sie,

  • wenn Sie 65 Jahre und 7 Monate alt sind (Regel-Alters-Grenze) und
  • wenn Sie mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert sind.
    Das nennt man Mindest-Versicherungs-Zeit.

Das bedeutet: Sie müssen mindestens 5 Jahre lang in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert sein.
Und Sie müssen den Antrag früh genug gestellt haben.
Dann fängt die Regel-Alters-Rente 7 Monate nach Ihrem 65. Geburts-Tag an.

Wenn Sie nach dem 31. Dezember 1953 geboren wurden, fängt die Regel-Alters-Rente später an.
Später bedeutet: Mindestens 1 Monat nach dem Zeit-Punkt oben.
Wie viel später hängt von Ihrem Geburts-Jahr ab.
Das ist das Jahr, in dem Sie geboren wurden.

Ein Beispiel:
Sie sind im Jahr 1953 geboren.
Dann bekommen Sie die Regel-Alters-Rente, wenn Sie 65 Jahre und 7 Monate alt sind.

Oder: Sie sind im Jahr 1960 geboren.
Dann bekommen Sie die Regel-Alters-Rente, wenn Sie 66 Jahre und 4 Monate alt sind.

Sie sind im Jahr 1964 oder später geboren.
Dann bekommen Sie die Regel-Alters-Rente, wenn Sie 67 Jahre alt sind.

Die Deutsche Renten-Versicherung hat eine Tabelle gemacht.
Darin stehen die Geburts-Jahre und ab wann man die Regel-Alters-Rente bekommen kann.

Wenn Sie weniger als 5 Jahre in der Renten-Versicherung versichert sind, gibt es 2 Möglichkeiten:

Sie können die gezahlten Beiträge (Geld) für die gesetzliche Renten-Versicherung wieder zurück bekommen.

Das nennt man Beitragserstattung.

Hier sind Informationen dazu in Leichter Sprache

Oder: Sie können frei-willig Beiträge nach-bezahlen.

Alters-Rente für lang-jährig Versicherte

Lang-jährig bedeutet: Sie sind viele Jahre versichert.

Diese Rente können Sie bekommen,

  • wenn Sie 63 Jahre alt sind und
  • wenn Sie mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert sind

Sie können also schon vor dem 65. Geburts-Tag in Rente gehen.
Dann wird Ihnen aber etwas von der Rente abgezogen.
Das nennt man Renten-Abschlag.
Das bedeutet: Sie bekommen im Monat weniger Rente.
Diese niedrigere Rente bleibt auch nach Ihrem 65. Geburts-Tag so.

Alters-Rente für besonders lang-jährig Versicherte

Lang-jährig bedeutet: Viele Jahre lang

  • Diese Rente können Sie bekommen,
    wenn Sie mindestens 45 Jahre lang
    Pflicht-Beiträge an die gesetzliche Renten-Versicherung bezahlt haben.

Pflicht-Beiträge sind Beiträge, die man bezahlen muss.

Es werden nur bestimmte Pflicht-Beiträge und Versicherungs-Zeiten berücksichtigt.
Welche das sind, sagen Ihnen gerne die Beraterinnen und Berater von der Renten-Versicherung.

Seit dem 1. Juli 2014 gilt:

  • Wenn Sie vor dem 1. Januar 1953 geboren sind:
    dann können Sie schon mit 63 Jahren in Rente gehen.
    Von Ihrer Rente wird nichts abgezogen.
  • Wenn Sie nach dem 1. Januar 1953 geboren sind:
    dann fängt die Rente später an.
    Später bedeutet: Mindestens 2 Monate nach Ihrem 63. Geburtstag.
    Das nennt man auch: Anhebung der Alters-Grenze

Wie viele Monate später die Rente anfängt,
das steht in der Tabelle:

Ihr Geburts-JahrDann können Sie in Rente gehen:
1953Mit 63 Jahren und 2 Monaten
1954Mit 63 Jahren und 4 Monaten
1955Mit 63 Jahren und 6 Monaten
1956Mit 63 Jahren und 8 Monaten
1957Mit 63 Jahren und 10 Monaten
1958Mit 63 Jahren und 12 Monaten
1959Mit 64 Jahren und 2 Monaten
1960Mit 64 Jahren und 4 Monaten
1961Mit 64 Jahren und 6 Monaten
1962Mit 64 Jahren und 8 Monaten
1963Mit 64 Jahren und 10 Monaten
1964Mit 65 Jahren

Wenn Sie nach dem 1. Januar 1964 geboren sind,
dann können Sie erst mit 65 Jahren in Rente gehen.

Alters-Rente für schwer-behinderte Menschen

Diese Rente können Sie bekommen,

  • wenn Sie schwer-behindert sind
    (der Grad der Behinderung muss mindestens 50 sein),
  • und wenn Sie mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert sind.

Der Grad der Behinderung (GdB) ist eine Zahl zwischen 20 und 100

Eine hohe Zahl bedeutet eine schwere Behinderung.
Eine kleinere Zahl bedeutet: Die Behinderung ist nicht so schwer.



Wenn Sie vor Ihrem 63. Geburts-Tag in Rente gehen,
wird Ihnen etwas von der Rente abgezogen (Renten-Abschlag).

Rente wegen verminderter Erwerbs-Fähigkeit

Wenn Sie wegen einer Krankheit oder Behinderung gar nicht oder nur ein bisschen arbeiten können, können Sie Rente wegen verminderter Erwerbs-Fähigkeit bekommen.

Man sagt auch: Rente wegen Erwerbs-Minderung.
Oder Erwerbs-Minderungs-Rente.

Rente wegen verminderter Erwerbs-Fähigkeit


Verminderte Erwerbs-Fähigkeit bedeutet:

Sie können wegen einer Behinderung oder Krankheit
nicht mehr voll arbeiten. Oder Sie können gar nicht arbeiten.
Und verdienen deshalb weniger oder gar kein Geld.
Dann sagt man: Sie sind ganz oder teil-weise erwerbs-gemindert.

Diese Rente können Sie bekommen,

  • wenn Sie wegen einer Krankheit oder Behinderung
    ganz oder teil-weise erwerbs-gemindert sind,

  • wenn Sie in den letzten 5 Jahren vor der Erwerbs-Minderung mindestens 3 Jahre lang
    Pflicht-Beiträge bezahlt haben.
    Pflicht-Beiträge sind Beiträge, die man bezahlen muss.

  • Wenn Sie mindestens 5 Jahre lang in der gesetzlichen
    Renten-Versicherung versichert sind.

Die zuständige Renten-Versicherung prüft, ob Sie teil-weise oder ganz erwerbs-gemindert sind.

Wenn Sie weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können,
sind sie ganz erwerbs-gemindert.
Man sagt auch: voll erwerbs-gemindert.
Dann bekommen Sie die Rente wegen voller Erwerbs-Minderung.

Wenn Sie mehr als 3 aber weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten können,
sind Sie teil-weise erwerbs-gemindert.
Dann bekommen Sie die Rente wegen teil-weiser Erwerbs-Minderung.
Sie ist nur halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbs-Minderung.

Die Erwerbs-Minderungs-Rente bekommen Sie immer nur für höchstens 3 Jahre.
Sie kann verlängert werden, wenn die Behinderung oder Krankheit gleich geblieben ist.
Oder schlimmer geworden ist.

Rente wegen Tod

Der Tod vom Ehe-Partner, von der Mutter oder vom Vater, ist für die Angehörigen immer schlimm.

Hier hilft die gesetzliche Renten-Versicherung mit verschiedenen Leistungen.

Wenn der Ehe-Partner gestorben ist

Wenn Ihr Ehe-Partner gestorben ist, sind Sie eine Witwe (Frau)
oder ein Witwer (Mann).
Dann können Sie eine Witwen-Rente oder eine Witwer-Rente beantragen.

Damit Sie die Witwen-Rente oder Witwer-Rente bekommen können, müssen zusätzlich noch die folgenden Punkte gelten:

  • Ihr Ehe-Partner hat bis zum Tod eine Rente bekommen.
  • Oder: Ihr Ehe-Partner war mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert.
  • Oder: Ihr Ehe-Partner hat eine Erwerbs-Minderungs-Rente bekommen.
    Die Erklärung zur Erwerbs-Minderungs-Rente finden Sie unter dem Punkt Renten-Arten.
  • Sie müssen bis zum Tod Ihres Ehe-Partners mindestens 1 Jahr lang mit ihm verheiratet gewesen sein.
    Das gilt nicht, wenn Sie vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben.
    Oder wenn Sie beweisen können, dass Sie nicht nur wegen der Witwen-Rente oder der Witwer-Rente geheiratet haben.

Die Witwen-Rente oder Witwer-Rente kann als kleine oder große Rente gezahlt werden.

Für die große Rente müssen folgende Punkte gelten:

  • Sie müssen 47 Jahre alt sein.
    Das nennt man Alters-Grenze.
  • Oder: Sie müssen vermindert erwerbs-fähig sein.
    Das bedeutet: Sie können wegen einer Krankheit oder Behinderung gar nicht oder nur wenig arbeiten. Und verdienen deshalb nicht genug Geld zum Leben.
  • Oder: Sie müssen für ein eigenes Kind sorgen.
    Oder für das Kind von Ihrem gestorbenen Ehe-Partner.
    Das Kind darf noch nicht 18 Jahre alt sein.
  • Oder: Sie müssen für ein behindertes Kind sorgen.
    Das Kind muss Ihr eigenes Kind sein.
    Oder das Kind von Ihrem gestorbenen Ehe-Partner.
    Das Kind muss bei Ihnen zu Hause wohnen.

Wenn bei Ihnen keine Punkte aus der Liste oben gelten,bekommen Sie die kleine Rente.
Bei der kleinen Witwen-Rente oder Witwer-Rente bekommen Sie weniger Geld als bei der großen.
Außerdem wird die kleine Rente höchstens 2 Jahre lang gezahlt.

Es gibt noch ein paar Sonder-Regeln.
Zum Beispiel wenn Sie vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben.
Oder wenn Sie als Witwe oder Witwer noch einmal heiraten.

Wenn die Eltern gestorben sind

Waisen sind Kinder, von denen die Eltern gestorben sind.
Wenn nur einer der Eltern gestorben ist, sagt man Halb-Waise.
Wenn beide Eltern gestorben sind, sagt man Voll-Waise.
Eine Waisen-Rente ist eine Rente für Waisen-Kinder.

Für die Waisen-Rente müssen die folgenden Punkte gelten:

  • Der gestorbene Eltern-Teil hat bis zu seinem Tod eine Rente bekommen.
  • Oder: Der gestorbene Eltern-Teil war vor seinem Tod mindestens
    5 Jahre in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert.

Wenn beide Eltern gestorben sind, wird eine Voll-Waisen-Rente gezahlt.
Bei der Voll-Waisen-Rente bekommen die Waisen-Kinder mehr Geld
als bei der Halb-Waisen-Rente.
Eine Waisen-Rente können Kinder bekommen, die bei dem gestorbenen Eltern-Teil gewohnt haben.
Und um die er sich gekümmert hat.

Das können zum Beispiel auch seine Enkel-Kinder sein.
Oder seine jüngeren Brüder und Schwestern.
Oder die Kinder von dem Eltern-Teil, der noch lebt.
Oder Pflege-Kinder.
Das sind Kinder von fremden Eltern.
Sie wohnen bei der Familie, bis sie selbst für sich sorgen können.

Die Waisen-Rente wird gezahlt, bis die Kinder 18 Jahre alt sind.
Manchmal kann die Waisen-Rente auch länger gezahlt werden.
Zum Beispiel wenn das Kind länger in die Schule geht.
Oder wenn es noch nicht mit der Berufs-Ausbildung fertig ist.

Erziehungs-Rente

Diese Rente können Sie bekommen,

  • wenn Sie nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurden und
  • wenn Ihr geschiedener Ehe-Partner gestorben ist und
  • wenn Sie ein Kind erziehen.

Ein Kind erziehen bedeutet: Sie kümmern sich um das Kind, bis es 18 Jahre alt ist.

Die Flexi-Rente

Wenn die Menschen alt sind, dann müssen sie nicht mehr arbeiten. Dann können sie in Rente gehen.

Manche Menschen wollen aber gerne länger arbeiten.

Die Bundes-regierung hat gesagt: Das soll möglich sein.
Deshalb hat die Bundes-regierung ein neues Gesetz gemacht.
Es heißt: Flexi-renten-gesetz.

Sie wollen früher in Rente gehen? Und die volle Rente bekommen?

Menschen können früher in Rente gehen. Dafür gibt es Regeln.

Wenn Sie früher in Rente gehen, dann wird Geld von Ihrer Rente abgezogen. Das nennt man Abschlag.

Sie können aber Extra-geld an die Renten-versicherung bezahlen. Dann wird weniger von Ihrer Rente abgezogen. Oder es wird gar nichts von Ihrer Rente abgezogen.

Das Extra-geld nennt man Zusatz-beiträge.
Man kann auch Sonder-zahlungen sagen.

Die Zusatz-beiträge können Sie bezahlen, wenn Sie 50 Jahre oder älter sind.

Sie können eine Einmal-zahlung machen. Dann bezahlen Sie alle Zusatz-beiträge zusammen.

Sie können auch Teil-zahlungen machen. Dann zahlen Sie mehrere Male kleinere Zusatz-beiträge. So lange, bis Sie alle Zusatz-beiträge bezahlt haben.

Wichtig!
Die Renten-versicherung kann die Zusatz-beiträge nicht mehr zurück-bezahlen.
Das bedeutet: Wenn Sie doch nicht früher in Rente gehen, dann bekommen Sie die Zusatz-beiträge nicht zurück.
Sie bekommen dann aber später mehr Rente.

Wenn Sie 50 Jahre oder älter sind, dann können Sie eine besondere Renten-auskunft bekommen.
Das ist ein Brief von der Renten-versicherung.
Darin steht: Wie viel Rente bekommen Sie, wenn Sie früher in Rente gehen.
Wie viel Geld wird Ihnen dann von Ihrer Rente abgezogen.
Und wieviel Zusatz-beiträge müssen Sie bezahlen, damit nichts von Ihrer Rente abgezogen wird.

Die besondere Renten-auskunft kommt nicht automatisch.
Die besondere Renten-auskunft müssen Sie bei der Renten-versicherung bestellen.

Wenn Sie später in Rente gehen wollen

Wenn die Menschen alt sind, dann müssen sie nicht mehr arbeiten.

Wenn die Menschen das richtige Alter für die Rente haben, dann können sie in Rente gehen.

Manche Menschen wollen aber gerne länger arbeiten. Das ist möglich. Wir erklären Ihnen hier, wie das geht.

Wenn Sie in Rente gehen wollen, dann müssen Sie vorher einen Antrag ausfüllen.

Wenn Sie später in Rente gehen wollen, dann schicken Sie den Rentenantrag später an die Rentenversicherung.
Für jeden aufgeschobenen Monat bekommen Sie später mehr Rente.

Sie können in Rente gehen und trotzdem weiter arbeiten

Wenn Sie arbeiten, bezahlen Sie Geld an die Renten-versicherung. Das nennt man Beiträge.

Wenn Sie das richtige Alter für die Rente haben, dann können Sie ganz normal in Rente gehen.
Sie schicken den Renten-antrag recht-zeitig an die Renten-versicherung.
Dann bekommen Sie ganz normal Rente.

Sie können aber trotzdem weiter arbeiten.
Bitten Sie Ihren Arbeit-geber, dass er weiter Beiträge an die Renten-versicherung bezahlt.
Dann bekommen Sie später mehr Rente.

Früher in Rente gehen und Geld dazu verdienen

Sie wollen früher in Rente gehen? Sie wollen aber trotzdem weiter-arbeiten? Das können Sie tun. Ihre Rente wird dadurch nicht gekürzt.

Haben Sie Fragen? Möchten Sie mehr darüber wissen?

Dann rufen Sie uns an.
Telefon: 0800 1000 4800 (kostenlos)

Eine Beratung ist auch möglich.
Machen Sie bitte einen Termin in einer Beratungs-stelle

Grund-Rente

Wenn Menschen lange gearbeitet haben

und trotzdem wenig Rente bekommen:

Dann können sie vielleicht einen Zuschlag bekommen.
Das bedeutet:
Sie bekommen Geld zu ihrer Rente dazu.
Dieses Geld heißt:
Grund-Rente.

Darum gibt es die Grund-Rente

Manche Menschen haben lange gearbeitet
und bekommen trotzdem wenig Rente.

 

Sie haben vielleicht wenig verdient
und haben deshalb nur niedrige Beiträge
zur Renten-Versicherung bezahlt.
Dann bekommen sie auch nur wenig Rente.

Die Bundes-Regierung hat beschlossen:
Diese Menschen sollen mehr Geld bekommen.
Das Geld heißt Grund-Rente.

Die Grund-Rente bekommt man zu seiner Rente dazu.

So bekommen Sie die Grund-Rente

Sie bekommen den Grund-Renten-Zuschlag automatisch
von der Renten-Versicherung,
wenn Sie die Bedingungen erfüllen.

Eine Bedingung ist zum Beispiel:
Sie bekommen nur wenig Rente,
weil Sie vielleicht wenig verdient haben
und deshalb nur wenige Beiträge bezahlt haben.

Sie müssen keinen Antrag stellen.

Aber:
Die Renten-Versicherung muss erst prüfen:
Haben Sie die Bedingungen erfüllt.

Das kann vielleicht lange dauern.

Denn:
Die Renten-Versicherung muss für alle Rentner prüfen:
Können sie eine Grund-Rente bekommen.
Das sind sehr viele Menschen.

Wenn Sie die Bedingungen erfüllt haben
und eine Grund-Rente bekommen können:
Dann bekommen Sie einen Brief von der Renten-Versicherung.

In dem Brief steht:
Wie viel Grund-Rente bekommen Sie im Monat.

Sie bekommen die Grund-Rente dann auch rückwirkend.

Das bedeutet:
Wenn Sie Ihren Brief
vielleicht erst im Dezember 2022 bekommen:
Dann bekommen Sie alle Grund-Renten-Beträge
von Anfang an bis Dezember 2022
auf einmal ausbezahlt.

Hier gibt es noch mehr Infos
zur Grund-Rente
in schwerer Sprache:

Link zur Seite in schwerer Sprache

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