Deutsche Rentenversicherung

Antrag-Stellung

Achtung!
Wenn Sie im Text solch ein Plus-Zeichen sehen

dann klicken Sie bitte darauf.
Dahinter sind weitere Infos.

Alle Leistungen der gesetzlichen Renten-Versicherung müssen Sie beantragen.

Das bedeutet: Sie müssen der gesetzlichen Renten-Versicherung sagen, dass Sie eine bestimmte Leistung haben wollen.
Man sagt auch: Einen Antrag stellen.
Den Antrag können Sie mündlich oder schriftlich stellen.
Zum Beispiel per Telefon. Oder per E-Mail.

Für den Antrag gibt es bestimmte Antrags-Formulare.

Diese Antrags-Formulare müssen ausgefüllt werden.
Das müssen Sie aber nicht selber machen.
Dabei können Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen.
Die ausgefüllten Antrags-Formulare müssen Sie unterschreiben.
Oder Ihr gesetzlicher Vertreter oder Ihre gesetzliche Vertreterin.
Einen gesetzlichen Vertreter haben Menschen, die zum Beispiel keine Verträge unterschreiben dürfen.
Eine Person mit einer Vollmacht von Ihnen darf die Antrags-Formulare auch unterschreiben.

Eine Vollmacht ist ein Brief von Ihnen.
Darin steht, dass eine bestimmte Person für Sie unterschreiben darf.
Und dass diese Person Sachen für Sie entscheiden darf.
Diese Person nennt man Bevollmächtigter.

Antrag-Arten

Einen Renten-Antrag stellen

Wenn die Menschen alt sind, können sie in Rente gehen.
Das bedeutet: Sie müssen nicht mehr zur Arbeit kommen.
Statt Arbeits-Lohn bekommen sie dann jeden Monat Rente.

Die Rente müssen Sie beantragen.
Den Renten-Antrag stellen Sie am besten direkt bei der
Renten-Versicherung.
Zum Beispiel bei den Beratungs-Stellen.
Oder bei den Versicherten-Beraterinnen und Versicherten-Beratern
der Deutschen Renten-Versicherung.
Die Beraterinnen und Berater sagen Ihnen auch, was Sie alles mitbringen müssen.
Zum Beispiel Ihren Personal-Ausweis.
Und noch andere Unterlagen.

Achtung!
Stellen Sie den Renten-Antrag früh genug.
Damit Ihre Renten-Zahlung pünktlich anfängt.

Einen Reha-Antrag stellen

Bei der Deutschen Renten-Versicherung können Sie auch
Leistungen zur Rehabilitation bekommen.
Zum Beispiel, wenn Sie nach einem Unfall Ihren Beruf nicht mehr so machen können wie früher.
Dann bezahlt die Deutsche Renten-Versicherung zum Beispiel eine Umschulung.
Das bedeutet: Sie können einen neuen Beruf lernen.

Anträge für Leistungen zur Reha können Sie bei den Reha-Beratern stellen.

Das sind Fach-Leute von der Deutschen Renten-Versicherung.
Die Rehabilitations-Berater können Sie gut zu allen Fragen rund um die Rehabilitation beraten. Und helfen Ihnen beim Antrag.

Wer darf einen Antrag stellen?

Jeder Versicherte über 15 Jahre darf den Antrag stellen.
Sein gesetzlicher Vertreter oder sein Bevollmächtigter darf den Antrag auch stellen.

Wo kann man den Antrag stellen?

Den Antrag können Sie bei jeder Stelle abgeben,
die Sozial-Leistungen zahlt.

Zum Beispiel:

  • direkt bei der Renten-Versicherung,
  • bei der Kranken-Kasse,
  • bei der Stadt-Verwaltung oder Gemeinde-Verwaltung.
    Das ist meistens im Rat-Haus.

  • Beim Versicherungs-Amt.
    Das ist eine Behörde. Sie ist zuständig für alle Fragen rund um die Sozial-Versicherungen.
    Zur Sozial-Versicherung gehören die Kranken-Versicherung,
    die Unfall-Versicherung, die Arbeits-losen-Versicherung,
    die Pflege-Versicherung und die Renten-Versicherung.

Sozial-Leistungen sind zum Beispiel Sozial-Hilfe, Arbeits-losen-Geld, Rente, Blinden-Geld, und vieles mehr.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK