Kurzinformation
Arbeitsort
Bad Schwalbach
Arbeitsbeginn
ab sofort
Ausschreibungsnummer
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen als Träger der Klinik am Park sucht ab sofort
einen Koch (m/w/d) in Vollzeit (39 Stunden / Woche) - unbefristet.
Die Klinik am Park ist eine moderne Rehabilitationsklinik für orthopädische Erkrankungen, welche den Aufbau einer psychosomatischen Abteilung mit 58 Behandlungsplätze ab 01.01.2024 plant. Die Klinik verfügt insgesamt über 184 Betten.
Bad Schwalbach liegt im Taunus, nahe Wiesbaden und Mainz, mit guter Anbindung an das Rhein-Main-Gebiet.
Nähere Information zur Klinik am Park finden Sie unter http://www.reha.klinik-am-park.de/.
Wir erwarten
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Köchin/Koch oder diätetisch geschulte/r Köchin/Koch
- Selbstständiges, engagiertes Arbeiten
- Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität & Zuverlässigkeit
- Qualitäts- und Verantwortungsbewusstsein
- Bereitschaft zur Mitarbeit im Schichtsystem, turnusmäßig Wochenenddienst und Feiertagsarbeit
Wir bieten
- eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem kompetenten und motivierten Team
- ein vielseitiges Aufgabenspektrum
- gute Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit
- ein Jobticket (Tarifgebiet der RMV/NVV/VRN)
- in- und externe Weiterbildungsmöglichkeiten
- eine leistungsgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag unserer Tarifgemeinschaft (TV EntgO-DRV) und weitere soziale Leistungen des öffentlichen Dienstes
- ideale Verkehrsanbindung ins Rhein-Main-Gebiet, nach Frankfurt, Gießen und Marburg
Fühlen Sie sich angesprochen?
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Klinik am Park
-Personal-
Parkstraße 7
65307 Bad Schwalbach
Per Email an:
personalabteilung-Kap@drv-hessen.de
Für fachliche Rückfragen steht Ihnen Herr Simon (Wirtschaftsleiter) unter der E-Mail patrick.simon@drv-hessen.de zur Verfügung.
Besondere Hinweise
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Schwerbehinderte Bewerbende (w/m/d) werden bei gleicher Eignung bevorzugt, Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Bitte berücksichtigen Sie, dass ein Beschäftigungsverhältnis nur zustande kommen kann, wenn uns ein Nachweis Ihrer Masernimmunität/Masernschutzimpfung § 20 IFSG vorliegt.
Adresse des Arbeitsortes