Deutsche Rentenversicherung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Grundlage dieser Erklärung

Durch einen Test auf Barrierefreiheit im Januar und August 2020 wurde eine Selbstbewertung nach gesetzlichen Vorgaben (BGG und BITV) als auch weltweiten Richtlinien (EN 301 549, WCAG 2.1) durchgeführt. Die Erklärung wurde am 18.08.2020 anhand der Testergebnisse erstellt und am 25.09.2023 aktualisiert.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt der Deutschen Rentenversicherung ist mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderungen den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Das Kontrastverhältnis von grafischen Bedienelementen ist teilweise zu gering gegenüber der Hintergrundfarbe.
  • Der Eingabezweck personenbezogener Eingabefelder ist nicht bestimmbar.
  • Eingeblendete Tooltips und Einblendungen erfüllen nicht alle Anforderungen zum Schließen und Lesen der Inhalte.
  • Die Fehlermeldungen an den Formularelementen sind inkonsistent und unvollständig.
  • Zu eingebundenen Videos stehen derzeit nicht durchgängig Untertitel bzw. Alternativtexte zur Verfügung.

Begründung

Die Deutsche Rentenversicherung Bund arbeitet beständig an der Verbesserung ihrer Portale und konnte aufgrund der Fülle des Materials aller Portale noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Nicht barrierefreie Dokumente

Nicht-barrierefreie Inhalte finden sich derzeit vor allem in folgenden Bereichen:

  • PDF-Dokumente zum Download

Während wir unsere Broschüren im PDF-Format in der Regel kurz nach dem Erscheinen barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung stellen, gilt dies bisher nicht für alle PDF-Dokumente. Bei Fachpublikationen und Pressemeldungen etwa, die vor September 2018 erschienen und nicht Teil eines aktiven Verwaltungsverfahren sind, ist allgemein keine nachträgliche Umarbeitung in barrierefreie PDF-Dokumente vorgesehen. Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten zum Download bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.

Anmerkung zu unserem Formularangebot

Alle Formulare werden primär im eAntrag-Portal in barrierefreier Form angeboten.

Begründung

Die Deutsche Rentenversicherung arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials des Portals noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Deutsche Rentenversicherung Hessen
Referat Presse-/Öffentlichkeitsarbeit und interne Kommunikation
Städelstraße 28
60596 Frankfurt am Main

E-Mail-Adresse: post@drv-hessen.de

Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie mit der barrierefreien Gestaltung unser Webseite www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de unzufrieden sind und sich auch über den oben genannten Kontakt in angemessener Zeit keine Lösung für Ihr Anliegen finden ließ, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu wenden.

Weitere Informationen über das Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Webseite der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik beim Regierungspräsidium Gießen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Stabsstelle LBIT – Landeskompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik und Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2902
Fax: 0611 32764-4036
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de
Internet: https://lbit.hessen.de/