Deutsche Rentenversicherung

Chronik: Gesetzliche Rentenversicherung in Hessen

Die Gründerjahre (1881-1913)

Ein Jahrhundert unter Dampf
Die industrielle Revolution schuf im 19. Jahrhundert die neue Klasse der „Arbeiter". Diese mussten in den Fabrikhallen und Bergwerken oftmals unter katastrophalen Bedingungen schuften. Wenn sie ihre Arbeit verloren, krank oder zu alt wurden, waren sie auf sich selbst oder ihre Familie angewiesen. Eine Absicherung gegen die Wechselfälle des Lebens gab es nicht. Die Arbeiter begannen, gegen ihre elende Situation zu protestieren und sich zu organisieren.

1881: Die deutsche Sozialversicherung entsteht
Die Proteste der Arbeiter nahmen zu und der Einfluss der Sozialdemokratie wuchs. Auf Anraten des Reichskanzlers Bismarck ließ Kaiser Wilhelm I. am 17. November 1881 im Reichstag eine „Kaiserliche Botschaft" verlesen. Sie forderte dazu auf, Gesetze zum Schutz der Arbeiter gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und im Alter zu erlassen. Daraufhin wurde 1883 die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt, ein Jahr später folgte die Unfallversicherung.

1889: Die Geburtsstunde der gesetzlichen Rentenversicherung
Am 22. Juni 1889 verabschiedete der Reichstag das „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung", 1891 trat es in Kraft. Von nun an waren Lohnarbeiter ab dem 16. Lebensjahr sowie Angestellte mit einem maximalen Jahresgehalt von 2.000 Reichsmark bei Invalidität und im Alter abgesichert. Finanziert wurde die Invaliden- und Altersrente über die nach Lohnklassen gestaffelten Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber sowie über einen Reichszuschuss. Eine Invalidenrente konnte bereits nach fünf Beitragsjahren in Anspruch genommen werden, eine Altersrente stand den Versicherten nach Vollendung des 70. Lebensjahrs und mindestes 30 Beitragsjahren zu.

1890: Die hessischen Landesversicherungsanstalten nehmen ihre Arbeit auf
Der 15. März 1890 markiert den Beginn der gesetzlichen Rentenversicherung in Hessen. An diesem Tag wurden 31 Versicherungsanstalten als regionale Träger der Invaliditäts- und Altersversicherung benannt. Darunter die Landesversicherungsanstalt Hessen-Nassau mit Sitz in Kassel und die Landesversicherungsanstalt Großherzogtum Hessen mit Sitz in Darmstadt. Bereits im ersten Jahr betreuten die hessischen Landesversicherungsanstalten rund 400.000 bzw. 200.000 Versicherte. Jede Landesversicherungsanstalt wurde von einem Ausschuss und einem Vorstand geleitet. Diese bestanden zu gleichen Teilen aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. Die gesetzliche Rentenversicherung beruhte somit von Anfang an auf der Idee der Selbstverwaltung.

1892: Gesund werden, beschäftigt bleiben – Rentenversicherung eröffnet Heilstätten
Die Landesversicherungsanstalten nahmen wichtige gesellschaftliche Aufgaben wahr. Sie investierten Kapital in den sozialen Wohnungsbau und gesundheitliche Beratungsstellen. Außerdem betrieben sie Heilstätten, Sanatorien und Genesungsheime, in denen sich erkrankte Versicherte auskurieren konnten. Hinter den Rehabilitationsmaßnahmen stand der Wunsch, den Versicherten zu einem möglichst langen Erwerbsleben zu verhelfen. Die Landesversicherungsanstalt Hessen-Nassau führte seit 1894 Heilverfahren durch. Als erste Heilstätte übernahm sie gemeinsam mit der Allgemeinen Ortskrankenkasse Frankfurt am Main die Lungenheilanstalt Ruppertshain. Die Landesversicherungsanstalt Großherzogtum Hessen eröffnete 1900 mit der Ernst-Ludwig-Heilstätte in Sandbach im Odenwald ihre erste Rehabilitationseinrichtung.

1913: Angestellte erhalten ihre eigene Rentenversicherung
In der Arbeiterrentenversicherung waren lediglich Angestellte pflichtversichert, deren Jahreseinkommen 2.000 Reichsmark nicht überstieg. Die Angestelltenversicherung erweiterte die Versicherungspflicht auf Angestellte mit einem Jahresentgelt bis 5.000 Mark. Sie erhielten eine Altersrente mit 65 Jahren. Einziger Träger war die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte mit Sitz in Berlin.

Krisen und Kriege (1914-1933)

1914: Der Erste Weltkrieg – Feuerprobe für die Rentenversicherung
Der Erste Weltkrieg stellte das junge System der Rentenversicherung auf eine harte Probe. Durch den Kriegsdienst und die gestiegene Arbeitslosigkeit sanken die Beitragseinnahmen. Dagegen stiegen die Ausgaben für Invaliden-, Witwen- und Waisenrenten sprunghaft an. Die Selbstverwaltungen arbeiteten nur noch eingeschränkt, da viele ihrer Mitglieder Kriegsdienst leisten mussten. Dennoch wollten die Rentenversicherungsträger die Lebensbedingungen der Versicherten und Rentner verbessern. So brachte die Landesversicherungsanstalt Großherzogtum Hessen im Rahmen der „Kriegswohlfahrtspflege“ 1,5 Millionen Mark auf, um die Fürsorgestellen für Kriegsversehrte und Tuberkulosekranke zu unterstützen, dem Feldheer Kleidung sowie Kranken- und Badewagen zu beschaffen und Gemeinden Darlehen zu gewähren. Obwohl viele Rentenversicherungsträger durch hohe Vermögensverluste geschwächt aus dem Krieg hervorgingen, überstand die gesetzliche Rentenversicherung diese erste Feuerprobe.

1923: Zwei Millionen Mark für eine Rentenbeitragsmarke
Die Rentenversicherung hatte die Kriegsfolgen noch nicht ganz verkraftet, da musste sie sich erneut bewähren. Durch die Inflation 1923 verlor das ohnehin geringe Versicherungsvermögen der Rentenversicherungsträger rapide an Wert. Die Landesversicherungsanstalt Hessen in Darmstadt verzeichnete phantastische 195.273.335.744.056.307 Mark Beitragseinnahmen – und musste im Herbst 1923 das Heilverfahren vorübergehend einstellen. Das Rentensystem stabilisierte sich erst wieder, als 1924 das Umlageverfahren eingeführt wurde. Von nun an wurden die Renten unmittelbar aus den laufenden Beitragseinnahmen finanziert und nur geringe Rücklagen gebildet. Seit April 1924 konnte die Landesversicherungsanstalt Hessen wieder Heilverfahren anbieten und freiwillige Leistungen erbringen. So nahm sie die Investitionen in den sozialen Wohnungsbau wieder auf und beteiligte sich an der allgemeinen Wohlfahrtspflege, die hauptsächlich den Tuberkulosekranken, Kriegsversehrten und Kindern zugute kam.

1929: Der große Crash
Der Zusammenbruch der Aktienkurse an der New Yorker Börse löste 1929 die Weltwirtschaftskrise aus. In der Weimarer Republik stieg die Arbeitslosigkeit und sanken die Löhne. Folglich konnten die Beitragseinnahmen mit den Leistungen der Rentenversicherung nicht mehr Schritt halten. Rund zwei Drittel der mittlerweile 35 Rentenversicherungsträger, darunter auch die Landesversicherungsanstalt Hessen, erhielten Subventionen, um die eigene Rentenlast tragen zu können. Seit 1931 kürzte die Regierung per Notverordnung die laufenden Renten und schränkte die Entscheidungsbefugnisse der Selbstverwaltungen ein.

1933: Gleichschritt im Dritten Reich
Die Nationalsozialisten schafften 1934 die Selbstverwaltung in den Sozialversicherungen ab. In den Landesversicherungsanstalten der Rentenversicherung übernahmen staatlich eingesetzte „Leiter“ die Aufgaben und Befugnisse der Selbstverwaltung. Die Rentenversicherung wurde mit der Kranken-, Unfall-, Angestellten- und Knappschaftsversicherung zur „Reichsversicherung“ zusammengefasst. Um Überschüsse zur Rüstungsfinanzierung nutzen zu können, wurde sie wieder dem Kapitaldeckungsverfahren unterworfen. Auch in der Rentenversicherung wurde die nationalsozialistische Ideologie systematisch umgesetzt. Mit dem Ziel, „kranke“ und „nicht- arische“ Menschen auszugrenzen, wurden Anträge zu Heilverfahren nach „erbbiologischen“ Kriterien entschieden. Als Folge erhielten Juden sowie schwer kranke und ältere Personen häufig keine Leistungen mehr. Jüdische Versicherte wurden zunächst in separaten Heilstätten behandelt und ab 1941 all ihrer Renten- und Rehabilitationsansprüche beraubt.

Vom Trümmerland zum Wirtschaftswunder (1946-1955)

1946: Mut zu neuen Anfängen – Fusion zur Landesversicherungsanstalt Hessen
Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reichs 1945 musste sich die gesetzliche Rentenversicherung vielen Herausforderungen stellen: Die finanziellen Verluste der einzelnen Träger waren katastrophal, ihre Vermögen fast wertlos und die Beitragseinnahmen gering. Den noch existierenden Landesversicherungsanstalten mangelte es an Mitarbeitern, Räumen und Büromaterial. Hinzu kamen die Flüchtlinge und Vertriebenen aus den Ostgebieten, deren heimatliche Rentenansprüche in das deutsche Rentensystem integriert werden mussten. Im frisch gegründeten Bundesland Hessen beschritt die Rentenversicherung neue Wege, um die Herausforderungen der Nachkriegsjahre zu meistern: Die Landesversicherungsanstalten Hessen und Hessen-Nassau wurden zusammengeschlossen. Hieraus entstand zum 1. Januar 1946 die Landesversicherungsanstalt Hessen mit Sitz in Frankfurt am Main.

1947: Die DDR geht eigene Wege
Während in Westdeutschland das mehrgliedrige System der Sozialversicherung erneuert wurde, entstand in der sowjetischen Besatzungszone eine Einheitsversicherung. Alle Sozialversicherungszweige wurden unter einem gemeinsamen Dach zusammengefasst und eine umfassende Versicherungspflicht eingeführt. Um bestimmte Berufsgruppen im Land zu halten, wurden ausgewählte Personenkreise wie Ärzte, Ingenieure, Wissenschaftler und Pädagogen in Zusatzversorgungssystemen abgesichert. Ab 1971 stand allen Bürgern, die über 600 DDR-Mark im Monat verdienten, die Freiwillige Zusatzrentenversicherung offen. Trotz einiger Rentenerhöhungen blieb das Rentenniveau in der sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR niedrig und hinter der Lohnentwicklung zurück.

1948: Neue Währung, neue Zeiten
Um 1947 war noch immer zu viel Geld im Umlauf, für das es keine ausreichenden Sachwerte gab. Das war die verspätete Rechnung für die über die Notenpresse finanzierte Rüstungspolitik der Nationalsozialisten. Im Zuge der 1948 in den drei Westzonen durchgeführten Währungsreform wurden neben den Einkommen und Mieten auch die Renten im Verhältnis von eins zu eins auf die neue D-Mark umgestellt und somit in gleicher Höhe ausgezahlt. Wegen der Geldentwertung hatten die Händler ihre Waren gehortet, statt sie zu verkaufen, nun waren die Schaufenster wieder mit lange vermissten Waren gefüllt. Die Währungsreform leitete das „Wirtschaftswunder“ der 1950er Jahre ein.

1953: Demokratie wagen – erste Sozialwahlen in der Bundesrepublik
1951 wurde die von den Nationalsozialisten beseitigte Selbstverwaltung in der Sozialversicherung wieder eingeführt. Seitdem steht jedem Rentenversicherungsträger eine Vertreterversammlung (anstatt des früheren Ausschusses) und ein von ihr gewählter Vorstand vor. Beide Gremien setzen sich aus ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen. Die ersten Sozialwahlen in der Bundesrepublik fanden 1953 statt. Erstmals seit 25 Jahren erhielten die Versicherten und Arbeitgeber wieder die Möglichkeit, die Entwicklung ihres Rentenversicherungsträgers mitzugestalten.

1953: Die Angestelltenversicherung erhält ihre Aufgaben zurück
Da Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg in vier Zonen aufgeteilt wurde, konnten die Aufgaben der Angestelltenversicherung nicht mehr zentral in Berlin durchgeführt werden. Deshalb wurden sie treuhänderisch von den Landesversicherungsanstalten der Arbeiterrentenversicherung wahrgenommen. Mit der Gründung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin erhielten die Angestellten wieder eine eigene Rentenversicherung. Die Landesversicherungsanstalt Hessen übergab ihre Aufgaben zur Angestelltenversicherung 1954 an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.

1955: Richtfest am Mainufer
Seit ihrer Gründung 1946 war die Landesversicherungsanstalt Hessen in Mietsräumen des Arbeitsministeriums in der Gartenstraße 140 in Frankfurt am Main untergebracht. Da die Räume jedoch nicht ausreichten, war die Verwaltung über weitere Standorte in Hessen verteilt. Diese Aufspaltung erschwerte den Dienstbetrieb der Versicherungsanstalt. Deshalb begannen im Mai 1955 am Frankfurter Mainufer die Arbeiten für ein neues, gemeinsames Verwaltungsgebäude. Dieses feierte am 13. Oktober 1955 Richtfest und wurde am 14. Dezember 1956 feierlich eingeweiht. Seit fast 60 Jahren sitzt die Hauptverwaltung des hessischen Rentenversicherungsträgers in der Städelstraße 28 in Frankfurt am Main.

Reformen und sozialer Wandel (1957-1992)

1957: Ein Generationenvertrag für die Zukunft
Mit dem „Wirtschaftswunder“ stiegen in der Bundesrepublik die Löhne und Gehälter der Arbeiter und Angestellten deutlich an. Die Rentner nahmen jedoch kaum Anteil am wachsenden Wohlstand der Gesellschaft. Das lag vor allem daran, dass die Renten nicht laufend an die Lohnentwicklung angepasst wurden und ihre Berechnung auf einem einheitlichen Grundbetrag beruhte. Die Rentenreform von 1957 führte die lohnbezogene, dynamische Rente ein. Seitdem orientiert sich das Rentenniveau in Deutschland an der Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer. Die Finanzierung der Rente wurde von einem Kapitaldeckungsverfahren auf ein Umlageverfahren umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt werden die laufenden Rentenzahlungen hauptsächlich aus den Beiträgen der im Erwerbsleben stehenden Versicherten und ihrer Arbeitgeber bestritten. Die Jüngeren profitieren im Alter selber vom Prinzip der Solidargemeinschaft – der „Generationenvertrag“ in der gesetzlichen Rentenversicherung war geboren.

1969: „Glückauf“ für die Bundesknappschaft
Die im Bergbau tätigen Arbeiter waren seit Mitte des 19. Jahrhunderts in genossenschaftlichen Knappschaftsversicherungen abgesichert. Die sieben unabhängigen Bezirksknappschaften wurden 1969 in der Bundesknappschaft mit Sitz in Bochum vereinigt. Damit entstand für alle im Bergbau beschäftigten Arbeiter und Angestellten ein gemeinsamer Sozialversicherungsträger in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Auch in Hessen betreute die Bundesknappschaft Versicherte und Rentner, allen voran die in den hessischen Kali-Werken tätigen Arbeiter und Angestellten.

1972: Die Frauen im Recht
Die Rentenreform von 1972 öffnete die gesetzliche Rentenversicherung erstmals auch für Selbstständige und nicht erwerbstätige Frauen. Zudem führte sie eine flexible Altersgrenze für langjährig Versicherte ein und ermöglichte so einen Rentenbeginn mit 63 Jahren. Auch etablierte sie die Rente nach Mindesteinkommen für Kleinverdiener. Hausfrauen waren nun dank freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Rente sowie der Rente nach Mindesteinkommen in der Lage, sich eine vom Einkommen der Ehemänner unabhängige Rente aufzubauen. Die gesetzliche Rentenversicherung trug somit zur wachsenden wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Frauen bei.

1976: Verstehen, beraten, betreuen
Immer mehr Versicherte und Rentner suchten das persönliche Gespräch, um sich über die gesetzliche Rentenversicherung zu informieren.

Die Landesversicherungsanstalt Hessen richtete 1976 acht weitere Auskunfts- und Beratungsstellen ein, in denen die Kunden ihre Anliegen mit Fachexperten berieten. Regelmäßige Sprechtage in zahlreichen hessischen Städten und Gemeinden fanden bereits seit 1954 statt, Versichertenälteste unterstützten seit 1973 als ehrenamtliche „Helfer in der Nachbarschaft“. Auch heute steht die Deutsche Rentenversicherung Hessen ihren Kunden mit Rat und Tat zur Seite:

Zehn Auskunfts- und Beratungsstellen, 18 Sprechtagsorte und 80 Versichertenälteste bieten Information und Beratung rund um Rente, Rehabilitation und zusätzliche Altersvorsorge.

1990: Die gesetzliche Rentenversicherung wieder vereint
Am 3. Oktober 1990 feierte Deutschland seine Wiedervereinigung. 40 Jahre lang war die Rentenversicherung in Ost und West getrennte Wege gegangen, nun galt in ganz Deutschland wieder ein Beitrags- und Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung. Die knapp vier Millionen ostdeutschen Bestandsrenten wurden angehoben, im Verhältnis von eins zu eins auf die D-Mark umgestellt und auf die dynamische Rentenformel umgewertet. Als neue Rentenversicherungsträger wurden in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen Landesversicherungsanstalten gegründet. Mitarbeiter der Landesversicherungsanstalt Hessen unterstützten die Kollegen in Thüringen bei der Einführung des neuen Rentenversicherungsrechts.

1992: Rentenreform in Zeiten des Umbruchs
Seit den 1980er Jahren diskutierte Deutschland über den demografischen Wandel und seine Folgen. Der Anteil der Menschen im Erwerbsalter nahm stetig ab, während die Zahl der Älteren stieg. Folglich entfielen auf immer weniger Erwerbstätige immer mehr Rentner. Hinzu kam, dass sich die Rentenlaufzeiten infolge der gestiegenen Lebenserwartung erhöhten. Die Rentenreform 1992 war ein wichtiger Schritt, einen Anstieg der Versichertenbeiträge aufgrund des demografischen Wandels einzuschränken. Seitdem orientiert sich die jährliche Rentenanpassung nicht mehr an der Entwicklung der Brutto-, sondern der Nettoverdienste, zudem werden bestimmte beitragsfreie Zeiten bei der Rentenberechnung nur noch begrenzt berücksichtigt.

Die Zukunft im Blick (seit 2001)

2001: Riester-Rente – ein großer Wurf?
Seit der Rentenreform 1957 sollten Rentner mithilfe der gesetzlichen Rente ihren Lebensstandard auch im Ruhestand sichern können. Das änderte sich im Lauf der Jahrzehnte, so dass zur Jahrtausendwende ein neues Verständnis von Alterssicherung in Deutschland entstand. Seitdem ist die gesetzliche Rente zwar nach wie vor die wichtigste Säule der Alterssicherung, seinen Lebensstandard im Alter halten kann aber nur, wer zusätzlich Leistungen aus einer Betriebsrente oder aus der privaten Altersvorsorge erhält. Um möglichst vielen Menschen eine Zusatzvorsorge zu ermöglichen, wurde 2001 die nach dem damaligen Bundesarbeitsminister benannte Riester-Rente eingeführt. Sie ist eine privat finanzierte, vom Staat mit Zulagen geförderte Altersvorsorge und dient als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung.

2005: Organisationsreform als politischer Kompromiss
Vor fast zehn Jahren wurden die Weichen für die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung neu gestellt: Da die Einteilung der Versicherten in Arbeiter und Angestellte nicht mehr zeitgemäß war, wurde die Trennung zwischen der Arbeiterrenten- und der Angestelltenversicherung aufgehoben. Die Landesversicherungsanstalten schlossen sich mit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sowie der Bundesknappschaft, der Bahnversicherungsanstalt und der Seekasse unter dem gemeinsamen Dach der „Deutschen Rentenversicherung“ zusammen. Aus den 22 Landesversicherungsanstalten wurden 14 eigenständige Regionalträger – darunter die Landesversicherungsanstalt Hessen, die seither die Bezeichnung „Deutsche Rentenversicherung Hessen“ führt. Hinzu kamen die Bundesträger Deutsche Rentenversicherung Bund und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Alle Regionalträger blieben als selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung eigenständig. Grundsatz- und Querschnittsaufgaben werden seit zehn Jahren von der Deutschen Rentenversicherung Bund wahrgenommen.

2008: Finanzwelt in der Krise
Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise erreichte 2008 ihren Höhepunkt. Doch die gesetzliche Rentenversicherung war von den dramatischen Entwicklungen am Kapitalmarkt weitgehend unberührt. Da der Arbeitsmarkt in Deutschland stabil blieb, wurden ausreichend Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt, mit denen sofort die laufenden Renten finanziert wurden. Da die Beiträge nicht am Kapitalmarkt angelegt wurden, konnte auch kein Kapital verloren gehen. Im Gegenteil: Die Nachhaltigkeitsrücklage der Deutschen Rentenversicherung Hessen stieg 2008 um fast 138 Millionen Euro auf über 391 Millionen Euro an. Ein weiteres Mal bewährte sich die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung als nachhaltiges Alterssicherungssystem mit Zukunft.

2014: Ein Rentenpaket wird geschnürt
Am 1. Juli 2014 trat das „Rentenpaket“ in Kraft. Mit seinen vier Komponenten abschlagsfreie Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte, Mütterrente, verbesserte Erwerbsminderungsrente und höheres Reha-Budget bringt es zahlreiche Neuerungen mit sich. Für viele Menschen in Hessen bedeutet das Rentenpaket eine Verbesserung ihrer Lebensumstände: Rund 265.000 Rentnerinnen und Rentner erhalten die Mütterrente, knapp 6.500 Versicherte haben bereits im ersten halben Jahr einen Antrag auf abschlagsfreie Rente mit 63 gestellt. Doch das Rentenpaket stößt in Fachkreisen nicht nur auf Zuspruch. Kritiker bemängeln, dass die Mehrausgaben, die sich bis zum Jahr 2030 auf 160 Milliarden Euro belaufen werden, nicht aus Steuermitteln finanziert werden, sondern überwiegend von den Versicherten und Rentnern selbst getragen werden müssen. Zudem weisen sie darauf hin, dass die Leistungsverbesserungen, insbesondere die abschlagsfreie Rente mit 63, nur relativ wenigen Menschen zugutekommen, während die jüngeren Versicherten durch die steigenden Beitragssätze und das sinkende Rentenniveau stark belastet werden – ohne im Alter selber von allen Komponenten des Rentenpakets profitieren zu können.

Sicherheit für Generationen
Seit über 125 Jahren können sich Versicherte, Arbeitgeber und Rentner auf die Deutsche Rentenversicherung Hessen verlassen. Ihre Wurzeln reichen weit zurück, ihre Geschichte zeugt von großen Erfolgen. Mit Entschlossenheit und Augenmaß hat sie gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Umbrüche bewältigt und sich dabei stets als verlässliches Fundament unseres Sozialstaats bewährt. Auch in Zukunft wird die Deutsche Rentenversicherung Hessen ihre Versicherten und Rentner auf ihrem Lebensweg begleiten. Sie ist auf künftige Veränderungen gut vorbereitet und bietet als Solidargemeinschaft ein hohes Maß an Sicherheit. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen lebt von dem Vertrauen und der Solidarität, mit dem sich Jung und Alt begegnen. Sie wird auch künftig ihren Beitrag leisten für eine solide Alterssicherung, die jede Generation für die nächste bewahrt.