Deutsche Rentenversicherung

Chronik: Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung in Hessen

Reha vor Rente“

Mit ihrer Gründung 1890 sagten die Rentenversicherungsträger der Tuberkulose den Kampf an. Als vom Gesetzgeber gestattete freiwillige Leistung finanzierten sie heilende Maßnahmen und errichteten in Zusammenarbeit mit eigens gegründeten Vereinen Heilstätten und Sanatorien, um der Vielzahl an Tuberkulose-Patienten (aber auch anderen Erkrankten) eine Behandlung zu ermöglichen. Die Landesversicherungsanstalt Hessen-Nassau erhöhte ihre Ausgaben für die Krankenfürsorge zwischen 1895 und 1899 von knapp 6.000 Mark auf über 100.000 Mark. Dahinter stand die feste Überzeugung, „daß es für die Versicherungs-Anstalt finanziell vorteilhaft sei, vorübergehend für eine bestimmte Zeit die allerdings theuere Krankenhausbehandlung zu übernehmen, falls nur die Aussicht vorhanden sei, durch diese Mehrausgabe die Zahlung der Rente auf Jahre hinaus zu verhindern.“ „Reha vor Rente“ – 1895 zum ersten Mal formuliert, gilt dieser Grundsatz bis heute!

Ein Gespenst geht um

„Ich habe die Motten“ – im 19. Jahrhundert glich dieses Bekenntnis einem Todesurteil. Wer die Motten hatte, litt an Lungentuberkulose, in deren Folge die Lunge durchlöchert wurde und dadurch aussah wie von Motten zerfressen. Seit Jahrhunderten war die Tuberkulose eine in Europa gefürchtete Infektionskrankheit, doch erst infolge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert wurde sie zu einer verheerenden „Volksseuche“ mit vielen tausend Opfern. Sie raffte vor allem die Arbeiter dahin, die unter elenden Bedingungen lebten, dicht gedrängt in kleinen Räumen, ohne ausreichende Nahrung und Kleidung, von Hunger und Schwerstarbeit geschwächt. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts starben im Großherzogtum Hessen etwa 40 Prozent der 15- bis 60-Jährigen an Tuberkulose. Indem sie den produktivsten Teil der Bevölkerung schwächte, wurde die Tuberkulose zum volkswirtschaftlichen Problem und damit auch für die junge Rentenversicherung zu einer besonderen Herausforderung.

Arbeit ist die beste Medizin

Die „Liegekur“ galt seit dem 19. Jahrhundert in vielen Heilstätten als einzig wirksame Therapie bei Tuberkulose. Die Patienten lagen täglich mehrere Stunden auf Liegestühlen im Freien oder in offenen Liegehallen. Der Begründer der Liegekur, Lungenarzt Hermann Brehmer, hatte zum Ziel, die Tuberkulose in guter Luft durch Ruhe, ausgewogene Ernährung und den regelmäßigen Genuss von Cognac abklingen zu lassen. Die Behandlung war kostspielig, dauerte Monate und besaß nur aufschiebende Wirkung – ein möglicher Grund, warum sich die Ernst-Ludwig-Heilstätte in Sandbach für eine andere Art der Therapie entschied: „Es bricht sich mehr und mehr die Überzeugung Bahn, daß eine streng durchgeführte Arbeitskur außerordentlich nützlich ist. Die Arbeit beugt der Langeweile vor und fördert damit die Anstaltsdisziplin. Die Patienten, die namentlich in den letzten Wochen leichter zu Ausschreitungen geneigt sind, können ihr wachsendes Kraftbewußtsein in nützlicher Weise betätigen. Ein Patient, der während der Kur schon einige Wochen gearbeitet hat, wird den Anstrengungen der kommenden Arbeitszeit widerstandsfähiger gegenübertreten. Als einen weiteren Vorteil betrachten wir es, daß die Kranken bei der Entlassung einen hübschen Sparpfennig mit nach Hause nehmen können.“

Natürlich gesund

Frische Ware direkt vom Bauernhof: Was sich heute viele Großstädter wünschen, war für die Patienten der Ernst-Ludwig-Heilstätte in Sandbach vor über hundert Jahren eine Selbstverständlichkeit. Neben dem Klinikgebäude befand sich eine kleine landwirtschaftliche Anlage mit Gemüsebeeten und Stallungen. Vier Pferde zogen die Kutschen, ein Dutzend Hühner legte die Frühstückseier und sechs Schweine sorgten für Wurst und Schinken. Auch das Erholungsheim Hofgeismar besaß einen landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Nachbargrundstück. Er sicherte während der Weltwirtschaftskrise 1929 die Verpflegung der Patienten, da Milch, Butter und sonstige Lebensmittel ungeachtet der Krise weiterhin selbst erwirtschaftet werden konnten.

Ein Heim für schwache Nerven

Diagnose Burnout – ein Phänomen des 21. Jahrhunderts? Keinesfalls. Schon vor hundert Jahren litten die Menschen unter Stress, der ihnen auf die Nerven schlug. Wer über körperliche und geistige Ermüdung, Ängstlichkeit, Melancholie und erhöhte Reizbarkeit klagte, erhielt nicht selten die Diagnose „Nervenschwäche“. Das Krankheitsbild überzog Mitteleuropa und machte auch vor der preußischen Provinz Hessen-Nassau nicht Halt. Im Erholungsheim Hofgeismar wurden seit 1931 Frauen mit Nervenschwäche behandelt. Die Therapie wurde „nach den altbewährten Grundsätzen mit den alten Mitteln durchgeführt“ und beinhaltete Trinkkuren mit dem Hofgeismarer Stahlwasser, Höhensonnenbestrahlungen sowie Sol-, Fichtennadel- und Kohlensäurebäder.

Ein moderner Klassiker

Die Landesversicherungsanstalt Hessen-Nassau eröffnete 1932 mit dem Sanatorium Sonnenblick in Marburg ihre erste eigene Tuberkuloseheilstätte, in der zu Beginn je 50 Frauen und Männer Aufnahme fanden. „Seine besondere Note“, so der Verwaltungsbericht aus dem Eröffnungsjahr, erhielt das Sanatorium durch die enge Anbindung an das Klinikum der Philipps-Universität, wodurch „das Patientenmaterial der Anstalt eine willkommene Bereicherung für die Universitätszwecke“ wurde. Der gute Ruf des Sanatoriums lockte Ärzte aus dem In- und Ausland an, die sich über die modernen Behandlungsmethoden informierten. Nicht nur in medizinischer Hinsicht stand das Wohl des „Patientenmaterials“ im Mittelpunkt. Sichtlich stolz stellte der Verwaltungsbericht 1934 fest: „Die Aufgabe, das Krankenhaus mit frischem Obst und Gemüse zu versorgen, und außerdem die Krankenabteilungen mit frischen Blumen zu versehen, hat die Gärtnerei auch in diesem Jahre glänzend gelöst.“

Tuberkulose unterm Hakenkreuz

„Die Stimmung unter den Patienten war bemerkenswert ruhig und zufrieden. Nörgelsucht und aufrührerisches Wesen zeigten sich im Gegensatz zum Vorjahre kaum. Es ist unverkennbar, daß hier der politische Umschwung außerordentlich segensreich gewirkt hat.“ Die im Verwaltungsbericht der Landesversicherungsanstalt Hessen-Nassau 1933 so lobend erwähnte Zucht und Ordnung im Sanatorium Sonnenblick war das Resultat einer zynischen Gesundheits- und Sozialpolitik der Nationalsozialisten zur Bekämpfung der Tuberkulose. Im Dritten Reich orientierte sich der Umgang mit der Krankheit weniger an medizinischen Vorgaben als an der nationalsozialistischen Ideologie der „Rassenhygiene“. Durch Zwangseinweisung wurden Kranke gegen ihren Willen in isolierte „Zuchtanstalten“ verbracht, Alten oder mit einer negativen Prognose behafteten Kranken blieb die medizinische Versorgung häufig komplett verwehrt; Offentuberkulöse wurden zum Arbeitsdienst genötigt, erkrankte Soldaten weiter an der Front belassen. Das Ende der „Nörgelsucht“ war somit in Wirklichkeit der verzweifelte Versuch der Patienten, nicht aufzufallen und als „Schädling des Volkskörpers“ in eine Zuchtanstalt überwiesen zu werden.

Die „Motten“ flattern wieder

Nach der Kapitulation 1945 nahm im kriegszerstörten Deutschland die Verbreitung der Tuberkulose ein bedrohliches Ausmaß an. Hunger und Wohnungsnot, mangelnde Energieversorgung und miserable Hygieneverhältnisse trugen ebenso dazu bei wie die zahlreichen Kriegsflüchtlinge und zurückgekehrten Soldaten, die mit der Krankheit infiziert waren. Die Zahl der Erkrankten stieg 1945 sprunghaft an und erreichte 1949 mit 136.000 Neuerkrankungen einen Höchststand. Viele Heilstätten und Sanatorien waren zerstört, andere von den Alliierten beschlagnahmt oder mit Flüchtlingen belegt. Die verbliebenen Kliniken reichten nicht aus, um die vielen Tuberkulosekranken zu versorgen. Die 1946 fusionierte Landesversicherungsanstalt Hessen begann umgehend mit der Wiederherstellung und Überholung ihrer Heilstätten und Sanatorien. Zugleich versuchte sie mit aller Kraft, den Tausenden von Anträgen auf Tbc-Heilverfahren Herr zu werden. Kein leichtes Unterfangen, wie ein Verwaltungsbericht aus jener Zeit verdeutlicht: „Die Zahl der eingehenden Kuranträge ist das Spiegelbild des Gesundheitszustandes unseres Volkes. Sie zeigt deutlich, wie derselbe sich fortgesetzt verschlechtert.“

Kinder an die See

Nach dem Krieg fanden viele Familien in den hessischen Großstädten nur in ausgedienten Bunkern und Baracken eine notdürftige Bleibe. In den engen, dunklen und feuchten Betonverschlägen breitete sich die Tuberkulose besonders schnell aus und kostete zahlreichen ohnehin geschwächten und unterernährten Kindern das Leben. In den 1950er Jahren gelang es der Landesversicherungsanstalt Hessen gemeinsam mit den Gemeinden und Wohlfahrtsverbänden, die Kindertuberkulose in Hessen kontinuierlich einzudämmen. 1953 bot sie erstmals 220 kranken Kindern aus Frankfurt die Möglichkeit, ihr Leben in den Bunkern für einen Sommer zu vergessen. Sie sandte die sogenannten Bunkerkinder für eine sechswöchige Erholungskur nach St. Peter-Ording. Bis in die 1970er Jahre hinein schickte die Landesversicherungsanstalt Hessen insgesamt über 50.000 Kinder zur Erholung an die See.

Hauptsache gemütlich

„Jede Wohnung groß und klein kann als Heim behaglich sein“. Dieser Werbeslogan galt in der Bundesrepublik der 1950er Jahre in vielen Haushalten als Vorbild. Die Kriegsjahre gerieten langsam in Vergessenheit und die neue Behaglichkeit nahm Einzug in die deutschen Wohnzimmer. Auch das Sanatorium Kurhessen in Bad Sooden-Allendorf berichtete in den „Nachrichten“ stolz über seine geschmackvolle und gemütliche Einrichtung: „Zu den Mahlzeiten versammeln sich die Gäste im großen Speisesaal, dem durch moderne Wand- und Deckenleuchten, mehrere Gemälde mit heimischen Motiven und farblich wohlabgestimmte Fenstervorhänge ein schlicht-vornehmer Charakter gegeben wurde. Ein Blickfang der Halle ist ein in die Wand eingelassenes 500-Liter-Zierfischeaquarium, das die Patienten immer wieder zum müßigen Beschauen seiner Bewohner anlockt.“ Seit 1962 lud auch der oberste Stock des Sanatoriums zum „müßigen Beschauen“ ein: Er bot einen Blick hinter den „Eisernen Vorhang“ auf den Zehnmeterstreifen der innerdeutschen Grenze.

Neu denken, anders machen

In den 1950er Jahren sank dank verbesserter Behandlungs- und Vorsorgemaßnahmen die Zahl der Menschen, die neu an Tuberkulose erkrankten, wodurch die Infektionskrankheit ihren Schrecken als todbringende „Volksseuche“ langsam verlor. Die Erfolge in der Tbc-Bekämpfung waren erfreulich – und bedeuteten gleichzeitig, dass die Heilstätten der Landesversicherungsanstalt Hessen ihre Zukunft neu gestalten mussten. So stellte die Eleonoren-Klinik in Lindenfels/Winterkasten ihre Tuberkulose-Behandlung von Frauen 1957 ein und öffnete zwei Jahre später als Rehabilitationsklinik für innere Krankheiten ihre Pforten. 1975 wurde schließlich die Tuberkulose-Kinderheilstätte geschlossen. Das Sanatorium Sonnenblick behandelte seit Mitte der 1970er Jahre nur noch bestimmte Tuberkulose-Formen und widmete sich fortan hauptsächlich allgemeinen Erkrankungen. In Bad Nauheim wurde der Betrieb des Hessen-Sanatoriums 1975 eingestellt und mit der Planung einer auf Herz- und Kreislaufkrankheiten spezialisierten Klinik begonnen, vier Jahre später eröffnete das Rehabilitationszentrum am Sprudelhof. Auch im 1957 neu errichteten Sanatorium Bad Schwalbach, der späteren Klinik am Park, wurden ausschließlich Herz-Kreislauferkrankungen, Rheuma- und Frauenleiden behandelt.

Nach allen Regeln der Kur

„Wir wollen mehr Demokratie wagen“, mit diesem Ziel trat Willy Brandt als erster sozialdemokratischer Bundeskanzler der Bundesrepublik 1969 sein Amt an, es wurde zum Leitmotiv einer ganzen Generation. Auch die medizinische Klinik Hainerberg in Königstein machte sich auf den Weg in eine neue Zeit – in Ruhe und ohne Altbewährtes im Überschwang der Veränderung über Bord zu werfen. So wurden die Patienten auch weiterhin mit der „Kurfibel“ im strengen Ton über alle Rechte und Pflichten während des Kuraufenthalts aufgeklärt: „Peinliche Sauberkeit an Körper und Kleidung wird als selbstverständlich vorausgesetzt. Von den Kurpatienten wird erwartet, daß sie sich inner- und außerhalb des Hauses stets in ordentlicher Kleidung bewegen und alles vermeiden, was dem Ansehen des Hauses schaden könnte. Mit Rücksicht auf Mitpatienten muß jeder Lärm vermieden werden. Es wird deshalb dringend gebeten, Pfeifen und Singen im Hause zu unterlassen; Türen sind leise zu schließen. Gegenseitige Besuche auf den Zimmern sind nicht erwünscht.“

Auf Sparkurs

Mitte der 1990er Jahre neigte sich die Zeit des Reha-Booms dem Ende. Das „Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz“ von 1996 hinterließ deutliche Spuren in der Rehabilitationslandschaft. So wurde der Kreis der anspruchsberechtigten Versicherten verkleinert, die Dauer einer stationären medizinischen Rehabilitationsleistung auf drei Wochen reduziert und die Zeit zwischen zwei erbrachten Rehabilitationsmaßnahmen auf vier Jahre erhöht. Rehabilitanden mussten sich fortan an den Kosten der Rehabilitation beteiligen und Arbeitgeber erhielten das Recht, auf den Rehabilitationsaufenthalt des Arbeitnehmers Urlaubstage anzurechnen. Infolge dieser Spargesetzgebung sank die Zahl der Rehabilitationsanträge und der in Anspruch genommenen Rehabilitationsleistungen zunächst. Mit der „Baby-Boomer-Generation“ und der Verlängerung der Lebensarbeitszeit stieg die Zahl der rehabilitationsbedürftigen Versicherten einige Jahre später wieder deutlich an und sorgt seitdem für beeindruckende Antragssteigerungen.

Vorbeugen statt heilen

„Wer nicht jeden Tag etwas für seine Gesundheit aufbringt, muss eines Tages viel Zeit für die Krankheit opfern.“ Mit diesen Worten umschrieb Sebastian Kneipp schon vor mehr als 100 Jahren den hohen Stellenwert der gesundheitlichen Vorsorge. Seitdem ist die Bedeutung der Prävention stetig gestiegen. Auch die gesetzliche Rentenversicherung vertritt die Auffassung, dass frühzeitige Präventionsmaßnahmen die Leistungsfähigkeit von Beschäftigten erhalten und verbessern können, sodass krankheitsbedingte Ausfälle, Rehabilitationsleistungen und die Zahlung von Erwerbsminderungsrenten reduziert werden. Seit 2010 haben Unternehmen in Hessen die Möglichkeit, in Kooperation mit einer Rehabilitationsklinik der Deutschen Rentenversicherung Hessen individuelle Präventionsprogramme durchzuführen, die die Gesundheit der Arbeitnehmer fördern und deren Erwerbsfähigkeit frühzeitig und nachhaltig sichern.

Ausgezeichnete Qualität

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen bietet Rehabilitanden eine zukunftsorientierte und bestmögliche medizinische, therapeutische und pflegerische Versorgung. Eine messbar hohe Qualität in der täglichen Arbeit ist dabei von zentraler Bedeutung. Denn nur wer sich kontinuierlich kritisch mit seinen Ergebnissen auseinandersetzt, Handlungsbedarfe erkennt und Maßnahmen für eine Verbesserung einleitet, bleibt gut und wird besser. Deshalb sind seit April 2011 alle fünf Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Hessen erfolgreich nach dem Qualitätsmanagementsystem (QMS-) Reha beziehungsweise nach DIN-Norm zertifiziert. Das Qualitätsmanagementsystem QMS-Reha gewährleistet und verbessert durch systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität der Versorgung. Dabei achtet es insbesondere auf eine adäquate Patienten- und Kundenorientierung, eine stetige Verbesserung der Arbeitsqualität und Mitarbeiterzufriedenheit sowie eine transparente Entscheidungsfindung. Die ausgezeichnete Qualität der Klinik am Park, der Eleonoren-Klinik, des Rehabilitationszentrums am Sprudelhof, der Klinik Kurhessen sowie der Klinik Sonnenblick dokumentieren auch die regelmäßig durchgeführten Patienten- und Mitarbeiterumfragen in den einzelnen Einrichtungen.

Mit großen Schritten in die Zukunft

Seit 125 Jahren unterstützt die Deutsche Rentenversicherung Hessen Menschen dabei, im Beruf zu bleiben oder ins Arbeitsleben zurückfinden zu können. Sie gewährt Rehabilitationsleistungen und bietet diese hessenweit in fünf trägereigenen Kliniken an. Hier engagieren sich qualifizierte Fachkräfte für die Gesundheit der Patienten. Durch den Einsatz moderner Diagnostik und Therapieverfahren bieten sie eine medizinische und pflegerische Versorgung auf hohem Niveau. Wie in der Vergangenheit so gilt es auch in Zukunft, kluge und nachhaltige Lösungen für anstehende Herausforderungen zu finden, um die Qualität der Rehabilitation dauerhaft zu sichern. Eine wesentliche Aufgabe wird es sein, dem demografischen Wandel angemessen zu begegnen. Denn eine alternde Gesellschaft, eine verlängerte Lebensarbeitszeit und die Zunahme an chronischen und psychischen Erkrankungen führen dazu, dass immer mehr Menschen auf eine Rehabilitationsleistung der gesetzlichen Rentenversicherung angewiesen sind. Deshalb ist es wichtig, die notwendigen Ressourcen für eine bedarfsgerechte rehabilitative Versorgung bereitzustellen. Wenn dies gelingt, wird die Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung auch in Zukunft einen unverzichtbaren Beitrag leisten für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.