Deutsche Rentenversicherung

Einkommen bei Rentenbezug

Datum: 30.06.2021

Beziehen Sie eine Rente, kann es sein, dass Ihr Einkommen auf die Rente angerechnet wird. Das bedeutet, dass Sie eventuell nicht unbegrenzt hinzuverdienen können.

In der folgenden Übersicht finden Sie die aktuellen Hinzuverdienstgrenzen für unterschiedliche Rentenarten.

  • Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht, können Sie zu Ihrer Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen.
  • Mit einer vorgezogenen Altersrente gilt für Sie 2021 eine Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro brutto im Kalenderjahr. Diesen Betrag können Sie zur Rente hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Der Wert wurde infolge der Corona-Pandemie stark angehoben. Ab 2022 wird aller Voraussicht nach wieder die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro brutto im Kalenderjahr zu beachten sein. Grundsätzlich gilt: Verdienen Sie über diese Grenzen hinzu, wird nur der darüber hinausgehende Betrag berücksichtigt. Dieser Betrag wird dann durch 12 geteilt und zu 40 Prozent auf Ihre Monatsrente angerechnet. Das heißt, Ihre Rente wird um diesen Betrag gemindert.
  • Erhalten Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wird Ihre Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. Bei der Berechnung wird – kurz gesagt – Ihr höchstes beitragspflichtiges Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre zugrunde gelegt. Die Höchstverdienstgrenze beträgt jedoch für alle für das Jahr 2021 mindestens 15.989,40 Euro brutto.
  • Beziehen Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, müssen Sie die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro brutto beachten. Für alle Renten wegen Erwerbsminderung gilt: Verdienen Sie mehr hinzu, werden – wie bei Altersrenten – 40 Prozent des Betrags, der die Hinzuverdienstgrenze überschreitet, auf die Rente angerechnet. Wegen der Corona-Pandemie kam es bei Renten wegen Erwerbsminderung im Übrigen zu keiner Anhebung der Grenzen.
  • Erhalten Sie die Knappschaftsausgleichsleistung (KAL), gilt die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro brutto. Würden Sie diesen Wert überschreiten, bestünde kein Anspruch mehr auf die KAL. Somit ist bei der KAL kein Hinzuverdienst oberhalb dieser Grenze möglich.
  • Als Waise können Sie bei Bezug einer Waisenrente unbegrenzt hinzuverdienen.
  • Als Bezieherin bzw. Bezieher einer Witwenrente bzw. Witwerrente ist es mit der Einkommensanrechnung etwas komplizierter. In dieser Broschüre der Deutschen Rentenversicherung können Sie alles dazu nachlesen.