Deutsche Rentenversicherung

Schul- und Studienzeiten zählen für die Rente – bitte Zeiten der Rentenversicherung melden

Datum: 22.04.2021

Schule und Studium sind relevant für die spätere Rente. Wer eine allgemeinbildende Schule, eine Fachschule, Hochschule bzw. Universität besucht oder an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnimmt, kann diese Zeiten bei der Deutschen Rentenversicherung als sogenannte Anrechnungszeiten anerkannt bekommen. Schul- und Studienzeiten im Ausland zählen ebenso dazu. Allerdings kommen diese Zeiten nicht automatisch in Ihr Rentenkonto. Damit diese Zeiten angerechnet werden können, benötigt die Deutsche Rentenversicherung von Ihnen Unterlagen, zum Beispiel in Form von Zeugnissen, Schul- und Immatrikulationsbescheinigungen.

Was sind eigentlich Anrechnungszeiten?

Anrechnungszeiten helfen, Lücken im Rentenkonto zu schließen und die Mindestversicherungszeit für bestimmte Rentenarten zu erfüllen, zum Beispiel für eine vorgezogene Altersrente.

Wie viele Jahre können für Schulbesuch und Studium angerechnet werden?

Der Besuch einer Schule, Fachschule, Hochschule bzw. Universität zählt frühestens ab dem 17. Geburtstag als Anrechnungszeit. Maximal können insgesamt acht Jahre angerechnet werden. Ein Abschluss ist nicht erforderlich.

Was ist, wenn meine Schul- und Studienzeiten mehr als acht Jahre betragen?

Für Schul- und Studienzeiten ab dem 16. Geburtstag, die nicht als Anrechnungszeiten anerkannt werden können, können Sie freiwillig bis zu Ihrem 45. Geburtstag Beiträge nachzahlen.