Deutsche Rentenversicherung

Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen – Sonderweg in NRW

Datum: 14.04.2021

Um die Unterstützung und Betreuung arbeitssuchender abhängigkeitserkrankter Menschen zu verbessern, haben auf Bundesebene die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag Empfehlungen zur Zusammenarbeit beschlossen.

Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, in dem die maßgeblich beteiligten Akteure gemeinsam die Grundlagen zur Umsetzung dieser bundesweiten Empfehlung erarbeitet haben.

Teil dieser Handlungsempfehlung ist auch die Erprobung eines Sonderwegs für den Zugang zur Rehabilitation. Um das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, ist bei Initiierung der Antragsstellung durch das jeweilige Jobcenter im Sonderweg kein Sozialbericht mehr erforderlich.

„Wir freuen uns, dass NRW als erstes Bundesland die bundesweite Empfehlung mit einem ausführlichen Materialband begleitet und wir die Umsetzung als Vereinbarungspartner unterstützen können“ erklärt Detlef Schmidt, stellvertretender Leiter der Abteilung Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Auch Menschen in anderen Regionen Deutschlands werden künftig von dem beschriebenen Sonderweg und der intensiveren Zusammenarbeit der Akteure profitieren können. In allen Bundesländern wird regional an der Umsetzung der Empfehlung gearbeitet.

Die Handlungsempfehlungen inklusive Umsetzungshinweisen und einem Materialband finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalens. www.mags.nrw/sucht-berufliche-teilhabe