Deutsche Rentenversicherung

Rente in der Steuererklärung angeben – Rentenbezugsmitteilung hilft

Datum: 09.02.2021

Bis Ende Februar versenden wir die jährliche „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“. In dieser bescheinigen wir Rentnerinnen und Rentnern unter anderem den Bruttorentenbetrag ihrer Rentenhöhe, der für die Steuererklärung maßgebend ist, sowie die geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für das vergangene Kalenderjahr.

Außerdem finden Sie in dieser Mitteilung die Information, in welcher Anlage der Steuererklärung (z. B. „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“) Sie Ihre Beiträge eintragen müssen – mit Angabe der jeweiligen Zeile.

Bekomme ich die Rentenbezugsmitteilung automatisch?

Haben Sie die Rentenbezugsmitteilung bereits einmal erhalten? Dann bekommen Sie diese jedes Jahr automatisch zugeschickt. Benötigen Sie die Rentenbezugsmitteilung zum ersten Mal? Dann können Sie sie einfach über unsere Online-Dienste beantragen: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/.

Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Im Jahr 2005 gab es grundlegende Änderungen bei der Besteuerung von Renten und der steuerlichen Freistellung von Beiträgen zur Altersvorsorge. Wenn Sie wissen wollen, ob Sie als Rentnerin oder Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihr Finanzamt zu wenden.