Deutsche Rentenversicherung

Koalitionsvertrag und Folgen für gesetzliche Rentenversicherung

Datum: 04.02.2022

Koalitionsvertrag – das bedeutet er für die gesetzliche Rentenversicherung

Die neue Bundesregierung hat ihren Koalitionsvertrag unter der Überschrift „Mehr Fortschritt wagen“ veröffentlicht. Welche Änderungen sind für die gesetzliche Rentenversicherung vorgesehen und was bedeuten diese im Zuge einer Realisierung für unsere Kunden? Wir möchten einige Punkte des Koalitionsvertrages daher kurz erläutern. Das Wichtigste zuerst: Der Beitragssatz, das Rentenniveau und das Renteneintrittsalter sollen nicht angetastet werden.

Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung (ohne knappschaftliche Rentenversicherung) beträgt zurzeit 18,6%. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Beitrag jeweils zur Hälfte, das sind 9,3%. Nach den Festlegungen im Koalitionsvertrag soll der Beitragssatz in dieser Legislaturperiode nicht über 20% steigen. Das Mindestrentenniveau soll ebenso in den nächsten 4 Jahre stabil bleiben und liegt wie bisher bei circa 48%. Eine eindeutige Absage wurde hinsichtlich einer weiteren Anhebung des Rentenalters bei Altersrenten erteilt.

Um diese Zusage generationsgerecht abzusichern, möchte die Bundesregierung in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen. Diese teilweise Kapitaldeckung soll als dauerhafter Fonds von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell verwaltet und global angelegt werden, um höhere Renditechancen zu erzielen. Dazu ist in einem ersten Schritt im Jahr 2022 beabsichtigt, der Rentenversicherung aus Haushaltsmitteln ein Kapitalstock von 10 Milliarden Euro zuzuführen.

Des Weiteren sieht der Koalitionsvertrag vor, dass für Selbständige, die nicht Mitglied in einem obligatorischen Alterssicherungssystem sind, eine Pflichtaltersvorsorge mit Wahlfreiheit eingeführt werden soll. Selbständige wären hiernach dann ggf. in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines „Opt outs“ ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Das Opt out – Produkt soll zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen und insolvenz- und pfändungssicher sein.