Deutsche Rentenversicherung

Suche nach Ausbildungsplatz zählt für die Rente

Datum: 01.07.2020

Die Schule beendet und noch kein Ausbildungsplatz in Sicht? In diesem Fall sollten Schulabgänger sich ausbildungssuchend melden, und zwar bei der Agentur für Arbeit.

Denn Zeiten der Ausbildungsplatzsuche ab einer Dauer von einem Kalendermonat erkennt die Deutsche Rentenversicherung als sogenannte Anrechnungszeiten an, selbst wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen sollte. Einzige Voraussetzung: Die Ausbildungsplatzsuchenden sind zwischen 17 und 25 Jahre alt.

Unser Tipp: Melden Sie sich umgehend nach Ende der Schulzeit bei Ihrer örtlichen Arbeitsagentur ausbildungssuchend. Diese Zeit kann erst ab dem Tag der Meldung von der Rentenversicherung berücksichtigt werden.

Weitere Infos zur Rentenversicherung für Schüler, Auszubildende und Studierende gibt es auf unserer Website www.rentenblicker.de.