Deutsche Rentenversicherung

Berufliche Reha: unser Reha-Fachberatungsdienst

Ein Mann auf Krücken betritt einen Besprechungsraum; Gespräch mit Beratern

Sie sind aus gesundheitlichen Gründen (Krankheit oder Unfallfolgen im privaten Bereich) nicht mehr in der Lage, Ihren Beruf dauerhaft auszuüben? Der Reha-Fachberatungsdienst der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unterstützt Sie, beim bisherigen Arbeitgeber innerbetrieblich einen geeigneten Arbeitsplatz zu erhalten oder auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen.

Voraussetzungen für die berufliche Reha

  •  mindestens 15 Jahre bzw. 180 Monate Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung oder drohende Erwerbsminderungsrente
  • Versicherte mit einer ungünstigen Erwerbsbiografie oder jüngere Versicherte, die nach der Reha LTA (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) benötigen

Wichtige Unterlagen für die Reha-Fachberatung

Für den Beginn der beruflichen Reha benötigen wir von Ihnen vorab folgende Unterlagen:

Ablauf der beruflichen Reha

Sollten wir nach Auswertung Ihrer eingereichten Unterlagen feststellen, dass Sie nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können, laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch mit einem Berater oder einer Beraterin unseres Reha-Fachberatungsdienstes in Ihrer Nähe ein. Gemeinsam mit Ihnen erörtern wir ausführlich, welche konkreten Maßnahmen ggf. notwendig sind, um Sie wieder dauerhaft beruflich einzugliedern.

Falls vor der beruflichen Reha eine medizinische Rehabilitation notwendig sein sollte, beraten wir Sie im Anschluss, sobald Ihr Entlassungsbericht der Reha-Klinik vorliegt. Darüber hinaus bieten wir Sprechtage in unseren Reha-Kliniken an und führen bei Bedarf Betriebsbesuche durch.

Wie geht es nach der Entlassung aus der Reha-Klinik weiter?

Nach der Entlassung aus der Reha-Klinik ist eine kurzfristige Beratung in Ihrer Nähe möglich. Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber findef der Reha-Fachberatungsdienst Lösungen, um den bisherigen Arbeitsplatz zu sichern. Dazu kann zum Beispiel ein Eingliederungszuschuss, die Übernahme von Kosten für Weiterbildungen oder die Anschaffung einer besonderen Ausstattung für den Arbeitsplatz gewährt werden. Anschließend informiert Sie die Reha-Fachberatung darüber, welche Leistungen Sie zur Teilhabe am Berufsleben erhalten können, organisiert benötigte Weiterbildungen und unterstützt Sie bei der Vermittlung einer leistungsgerechten beruflichen Tätigkeit.

Andere Optionen, wenn Weiterbildungen nicht in Betracht kommen, sind beispielsweise Integrationsmaßnahmen, ein Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber, ein Berufliches Trainingsprogramm oder eine Werkstatt für behinderte Menschen.

Unsere Standorte

Unsere Reha-Fachberater/innen finden Sie hier: Berlin, Bergheim, Bochum, Chemnitz, Cottbus, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Kassel, München, Saarbrücken.

Sie haben allgemeine Fragen zur beruflichen Reha? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter:
Telefon: 0800 7245899
E-Mail: berufliche-rehabilitation@kbs.de