Deutsche Rentenversicherung

Satzung, autonomes Recht, Sozial- und Ergänzungswahlen

Alle sechs Jahre wählen Versicherte und Arbeitgeber bei den Sozialwahlen ihre Mitglieder für die beiden Selbstverwaltungsorgane. Die ehrenamtlichen Mitglieder von Vertreterversammlung und Vorstand achten auf wirtschaftliche, bürgerfreundliche und unbürokratische Verwaltungsabläufe. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass nach Recht und Gesetz gehandelt wird und die finanziellen Mittel wirtschaftlich und sparsam verwendet werden.

An der Spitze beider Gremien stehen alternierende Vorsitzende, die zum 1. Oktober eines jeden Jahres wechseln. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Da beide Selbstverwaltungsorgane je zur Hälfte aus Versicherten- und aus Arbeitgebervertretern bestehen, werden alle Entscheidungen von beiden Gruppen gemeinsam getroffen. Die Selbstverwaltung ist somit der Garant für einen Interessenausgleich.