Deutsche Rentenversicherung

Satzung, autonomes Recht, Sozial- und Ergänzungswahlen

Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die nach dem Prinzip der Selbstverwaltung arbeitet. Soziale Selbstverwaltung heißt, dass Versicherte und Arbeitgeber ihren Rentenversicherungsträger gemeinsam "regieren". Alle sechs Jahre wählen Versicherte und Arbeitgeber bei den Sozialwahlen ihre Mitglieder für die beiden Selbstverwaltungsorgane. Die ehrenamtlichen Mitglieder von Vertreterversammlung und Vorstand achten auf wirtschaftliche, bürgerfreundliche und unbürokratische Verwaltungsabläufe. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass nach Recht und Gesetz gehandelt wird und die finanziellen Mittel wirtschaftlich und sparsam verwendet werden.

An der Spitze beider Gremien stehen alternierende Vorsitzende, die zum 1. Oktober eines jeden Jahres wechseln. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Da beide Selbstverwaltungsorgane je zur Hälfte aus Versicherten- und aus Arbeitgebervertretern bestehen, werden alle Entscheidungen von beiden Gruppen gemeinsam getroffen. Die Selbstverwaltung ist somit der Garant für einen Interessenausgleich.

Sitzungen

Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland setzt sich aus je 15 Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen. Sie trifft sich zweimal jährlich zu öffentlichen Sitzungen. Die Vertreterversammlung beschließt zum Beispiel die Satzung und den Haushaltsplan, nimmt die Jahresrechnung ab und wählt die Mitglieder des Vorstandes sowie die Geschäftsführung.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Inhalte der öffentlichen Sitzungen der Vertreterversammlung sowie der jeweils gehaltenen Reden.