Deutsche Rentenversicherung

Flexirentengesetz - eine Antwort auf den demografischen Wandel

Selbstverwaltungsgremium tagt in Lübeck

Datum: 09.12.2016

(Lübeck) Unter dem Vorsitz von Heiko von Thaden tagte die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Nord (DRV Nord) in Lübeck.

Der alternierende Vorstandsvorsitzende Edgar Wonneberger würdigte in seiner Rede die Auswirkungen des neuen Flexirentengesetzes. Als letzte Hürde habe dies Gesetz am 25. November 2016 den Bundesrat passiert und könne damit stufenweise 2017 in Kraft treten. „Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand wird zukünftig flexibler gestaltet und gleichzeitig die Attraktivität für das Weiterarbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus erhöht“, so der Vorstandsvorsitzende. Das flexible Arbeiten bei besserer Gesundheit werde durch die Stärkung von Prävention und Rehabilitation flankiert.

Dr. Ingrid Künzler griff die Auswirkungen des Flexirentengesetzes für die Kinderrehabilitation auf. Der Gesetzgeber habe mit dem Gesetz das klare Signal zur Stärkung der Kinderrehabilitation gesetzt. Für die DRV Nord sei es wichtig, dass die Leistung bei denjenigen bekannt würden, die so dringend benötigten und dass bürokratische Zugangshürden beseitigt würden. Aus diesem Grund biete die DRV Nord ab dem 2. Januar 2017 unter der Telefonnummer 0451 485-25999 einen zusätzlichen Service an, bei dem Familien oder Ärztinnen und Ärzten ihre Fragen rund um das Thema Kinder- und Jugendrehabilitation stellen können. Die Beraterinnen und Berater sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu erreichen.