Deutsche Rentenversicherung

Mütterrente: In der Regel kein Antrag erforderlich

Datum: 30.11.2018

Am 1. Januar 2019 treten Verbesserungen bei der Mütterrente in Kraft. Bisher werden für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, zwei Jahre Kindererziehungszeiten bei der Rente berücksichtigt. Nach der Neuregelung wird jetzt ein halbes Jahr zusätzlich bei der Rente angerechnet. Dadurch erhöht sich die Rente pro Kind um bis zu 16,02 Euro im Westen und um bis zu 15,35 Euro im Osten, erläutert die Deutsche Rentenversicherung Nord.

Wer ab 1. Januar 2019 neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an. Bei den bundesweit rund 9,7 Millionen Müttern und Vätern, deren Rente bereits vor Januar 2019 begonnen hat, erfolgt die zusätzliche Zahlung automatisch bis Mitte nächsten Jahres. Für die Zeit ab 1. Januar 2019 erhalten die Betroffenen eine Nachzahlung. Die Deutsche Rentenversicherung stellt damit sicher, dass jeder die Leistung erhält, die ihm nach der Neuregelung zusteht. Die Auszahlung der neuen Leistung erfolgt damit wie bei der Einführung der Mütterrente im Jahr 2014.

Die Mütterrente wird automatisch gezahlt: Ein gesonderter Antrag ist somit grundsätzlich nicht notwendig. Lediglich Adoptiv- und Pflegeeltern, die Mütterrente beanspruchen, müssen bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger formlos einen Antrag stellen.

Allen Ratsuchenden steht das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Nord unter der Rufnummer 0800 1000 4800 zur Verfügung.