Die Rente kommt nicht automatisch, wenn man das Rentenalter erreicht hat, sondern nur auf Antrag - so schreibt es der Gesetzgeber vor. Um das Rentenverfahren einzuleiten, muss deshalb unbedingt ein Antrag gestellt werden. Die Versichertenälteste der Deutschen Rentenversicherung Nord, Kathrin Schlösser aus Neubukow, empfiehlt, diesen mindestens drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen.
Viele Menschen hätten Angst, dass die Rente nicht richtig berechnet wird. Diese Angst sei unbegründet, wenn bei der Antragstellung alle erforderlichen Angaben gemacht werden. "Deshalb ist die Mithilfe des Antragstellers unbedingt notwendig", so Frau Schlösser. Die Rentenversicherung könne nicht wissen, ob zum Beispiel eine Ausbildung absolviert wurde, die sich rentensteigernd auswirken kann. Um die Vollständigkeit des Versicherungsverlaufs zu prüfen, fordert die Rentenversicherung ihre Versicherten regelmäßig zu einer sogenannten Kontenklärung auf.
Kathrin Schlösser ist Versichertenälteste der Deutschen Rentenversicherung Nord für den Landkreis Rostock. Sie ist ehrenamtliche Ansprechpartnerin, wenn es um Themen der gesetzlichen Rente geht. Ab dem 6. Januar 2025 bezieht Sie Ihr neues Büro in der Keneser Str.13 in 18233 Neubukow.
Für Beratungsgespräche wird vorab um Terminvereinbarung gebeten. Frau Schlösser ist telefonisch unter 0160 96674802 oder per E-Mail unter kathrin.schloesser@outlook.de erreichbar.
Bei Fragen rund um die gesetzliche Rente können sich Versicherte an Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder an die ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten wenden. Diese sind kompetente Ansprechpartner in der Region, geben kostenlos Auskunft und hilfreiche Tipps in vielen Rentenangelegenheiten. Insgesamt 77 Versichertenälteste engagieren sich derzeit in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern für die Deutsche Rentenversicherung Nord.