Deutsche Rentenversicherung

Seher Biber ist neue Ärztliche Direktorin des Rehazentrums im Naturpark Aukrug

Datum: 02.01.2025

Seher Biber ist neue Ärztliche Direktorin des Rehazentrums im Naturpark Aukrug. Sie folgt auf Dr. Gregor Usdrowski, der die Rehabilitationsklinik nach über 30-jähriger Tätigkeit Ende Dezember 2024 verlassen hat und in den Ruhestand gegangen ist. Die 49-jährige Seher Biber ist Fachärztin für Psychatrie und Psychotherapie Schwerpunkt Verhaltentherapie sowie für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.

Die gebürtige Rheinländerin absolvierte ihr Medizinstudium an der Universität Bonn, bevor sie nach einer Station in Dänemark bei der Diako in Flensburg ihre Facharztreife für Psychiatrie und Psychotherapie erfolgreich abschließen konnte. Ihre psychotherapeutische Ausbildung hat Seher Biber am Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) in Kiel mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie absolviert. Die anerkannte Traumatherapeutin ist Mitglied der Deutschsprachigen Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT) und als Therapeutin für Dialektisch-behaviorale Therapie Mitglied beim Dachverband Dialektisch Behaviorale Therapie (DBT).

"Wir freuen uns, dass wir mit Seher Biber eine engagierte und versierte Medizinerin als Ärztliche Direktorin gewonnen haben. Sie wird die medizinische Weiterentwicklung des Rehazentrums im Naturpark Aukrug insbesondere bei der Behandlung psychosomatischer, aber auch der orthopädischen Erkrankungen vorantreiben", sagte Volker Reitstätter, Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Nord.

Das Rehazentrum im Naturpark Aukrug ist eine Rehabilitationseinrichtung der Deutschen Rentenversicherung Nord. Inmitten Schleswig-Holsteins werden dort jährlich rund 30.000 Rehabilitanden aufgenommen und behandelt. Die Schwerpunkte liegen auf psychosomatischen sowie orthopädischen Indikationen. Hinzu kommt ein Zentrum für Schlafmedizin. Weitere Informationen zur Klinik finden Sie unter https://rehazentrum-aukrug.de/.

Längere Rentenbezugsdauer im Norden

Sowohl die durchschnittliche Rentenbezugsdauer als auch das durchschnittliche Renteneintrittsalter sind in den letzten zehn Jahren gestiegen

Datum: 23.12.2024

Rentnerinnen und Rentner im Norden beziehen immer länger ihre gesetzliche Rente. Dies geht aus aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Nord aus Lübeck hervor.

Hier finden Sie die Zahlen der Bundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein:

Hamburg

Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer betrug demnach im Jahr 2023 21,5 Jahre. Wobei Frauen aufgrund der im Durchschnitt längeren Lebenserwartung 23,4 Jahre Rente erhalten und Männer nur 19,2 Jahre. 2013 lag der Durchschnittswert noch bei 20,4 Jahren - 22,9 Jahre für Frauen und 17,5 Jahre für Männer.

Gleichzeitig steigt jedoch das durchschnittliche Alter bei Rentenbeginn: Gingen die Hamburger und Hamburgerinnen 2013 noch mit 64,3 Jahren in Ruhestand, betrug das Durchschnittsalter bei Rentenbeginn im Jahr 2023 für Männern 64,7 Jahre beziehungsweise für Frauen 64,6 Jahre (insgesamt 64,6 Jahre).

Ende 2023 wurden in Hamburg zusammengenommen gut 305.000 Altersrenten durch die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt. Bundesweit zahlt sie an circa 18,7 Millionen Personen eine gesetzliche Altersrente.

Mecklenburg Vorpommern

Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer betrug demnach im Jahr 2023 22,9 Jahre. Wobei Frauen aufgrund der im Durchschnitt längeren Lebenserwartung 25,7 Jahre Rente erhalten und Männer nur 20,0 Jahre. 2013 lag der Durchschnittswert noch bei 21,4 Jahren - 24,6 Jahre für Frauen und 17,7 Jahre für Männer.

Gleichzeitig steigt jedoch das durchschnittliche Alter bei Rentenbeginn: Gingen im Nordosten 2013 Männer noch mit 63,7 Jahren in Ruhestand und Frauen mit 63,3 Jahren (insgesamt 63,6 Jahre), lag das Durchschnittsalter bei Rentenbeginn im Jahr 2023 für Männer bei 64,2 Jahren und für Frauen bei 63,9 Jahren (insgesamt 64,0 Jahre).

2023 wurden in Mecklenburg-Vorpommern zusammengenommen mehr als 440.000 Altersrenten durch die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt. Bundesweit zahlt sie an circa 18,7 Millionen Personen eine gesetzliche Altersrente.

Schleswig-Holstein

Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer betrug demnach im Jahr 2023 21,2 Jahre. Wobei Frauen aufgrund der im Durchschnitt längeren Lebenserwartung 22,6 Jahre Rente erhalten und Männer nur 19,6 Jahre. 2013 lag der Durchschnittswert noch bei 20,1 Jahren - 21,9 Jahre für Frauen und 18,0 Jahre für Männer.

Gleichzeitig steigt jedoch das durchschnittliche Alter bei Rentenbeginn: Gingen die Schleswig-Holsteiner 2013 noch mit 64,2 Jahren in Ruhestand (Männer: 64,2 Jahre, Frauen 64,3 Jahre), lag das Durchschnittsalter bei Rentenbeginn im Jahr 2023 für beide Geschlechter bei jeweils 64,4 Jahren.

Ende 2023 wurden in Schleswig-Holstein zusammengenommen rund 632.500 Altersrenten durch die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt. Bundesweit zahlt sie an circa 18,7 Millionen Personen eine gesetzliche Altersrente.

Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2025

Datum: 17.12.2024

Zum Jahresbeginn 2025 ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene Änderungen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Nord in Lübeck hin.

Beitragssatz bleibt stabil

Keine Änderung gibt es beim Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser beträgt 2025 weiterhin 18,6 Prozent und bleibt somit im achten Jahr in Folge stabil.

Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung steigen

Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steigen 2025. Beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ergibt sich ab Januar eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von rund 19.661 Euro. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Mindesthinzuverdienstgrenze rund 39.322 Euro.

Verbesserte Absicherung bei Erwerbsminderung

Die Höhe einer Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus den bisher zurückgelegten Versicherungszeiten. Zusätzlich werden erwerbsgeminderte Menschen durch die sogenannte Zurechnungszeit so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Dadurch erhalten sie eine höhere Rente. Seit 2019 wird der Umfang der Zurechnungszeit an das reguläre Rentenalter angepasst. Dieses steigt bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre. Bei einem Rentenbeginn im kommenden Jahr endet die Zurechnungszeit daher statt mit 66 Jahren und 1 Monat mit 66 Jahren und 2 Monaten.

Nächster Schritt für die Anhebung der Altersgrenzen

Die reguläre Altersgrenze für die Regelaltersrente steigt schrittweise bis 2031 auf das 67. Lebensjahr. Der aktuelle Jahrgang 1960 erreicht seine reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monate. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten weiter. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 67. Lebensjahr als Altersgrenze.
Bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (umgangssprachlich "Rente ab 63") steigt die Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr. Im Jahr 1961 Geborene können diese Altersrente ab einem Alter von auf 64 Jahre und 6 Monate erhalten. Für später Geborene erhöht sich die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters in Anspruch nehmen, wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. Eine vorzeitige Inanspruchnahme, auch mit Abschlägen, ist bei dieser Rentenart nicht möglich.

Abschlag bei neuen "Renten für langjährig Versicherte" steigt weiter

Wer mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, kann ab einem Alter von 63 Jahren die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Die Altersrente ist mit einem Abschlag verbunden. Dieser beträgt 0,3 Prozent je Monat, den die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters in Anspruch genommen wird. Da das reguläre Rentenalter bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre steigt, steigt auch der Abschlag bei frühestmöglicher Inanspruchnahme dieser Rente. Für Versicherte des Jahrgangs 1962, die im kommenden Jahr 63 werden, liegt das reguläre Rentenalter bei 66 Jahren und 8 Monaten; bei einem frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren beträgt der Abschlag somit 13,2 Prozent.

Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen steigen

Die Beitragsbemessungsgrenze und die Bezugsgröße gelten ab 2025 erstmals einheitlich in ganz Deutschland. Die Unterscheidung in alte und neue Bundesländer in der Rentenversicherung fällt ab Januar 2025 weg. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2025 auf monatlich 8.050 Euro. Sie lag 2024 in den alten Bundesländern bei 7.550 Euro und in den neuen Bundesländern 7.450 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Für darüberhinausgehendes Einkommen werden keine Beiträge gezahlt.
Die Bezugsgröße steigt 2025 auf 3.745 Euro. Sie lag 2024 in den alten Bundesländern bei 3.535 Euro und in den neuen Bundesländern bei 3.465 Euro im Monat. Sie hat unter anderem für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der Rentenversicherung eine Bedeutung.

Freiwillige Versicherung: Mindest- und Höchstbeitrag steigen

Der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt ab 1. Januar 2025 von 100,07 Euro auf 103,42 Euro. Der Höchstbetrag steigt von 1.404,30 Euro auf 1.497,30 Euro im Monat. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können alle Menschen zahlen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mindestens 16 Jahre alt sind und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Wer eine vorgezogene Altersvollrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters ebenfalls freiwillige Beiträge zahlen und damit die Rente weiter erhöhen. Ausgeschlossen von der Möglichkeit sind Versicherte, die die reguläre Altersgrenze erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen.

Minijob-Grenze steigt von 538 Euro auf 556 Euro

Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob - auch Minijob-Grenze genannt - steigt 2025 von 538 Euro auf 556 Euro. Sie ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Da sich der Mindestlohn im kommenden Jahr von 12,41 Euro auf 12,82 Euro erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze.

Midijob-Untergrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt

Die Untergrenze für Verdienste aus Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich steigt im kommenden Jahr von monatlich 538 Euro auf 556,01 Euro. Die Obergrenze bleibt stabil bei 2.000 Euro im Monat. Beschäftigte, die regelmäßig zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro verdienen, gelten als Midijobber. Bei einem Verdienst innerhalb dieses Übergangsbereichs zahlen sie einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung, der bis zum Erreichen der Obergrenze von 2.000 Euro steigt und erst dann der vollen Beitragshöhe entspricht. Die Rentenansprüche vermindern sich durch den reduzierten Beitragsanteil nicht. Sie werden auf Basis des vollen Verdienstes berechnet.

Höherer Steueranteil für Neurentnerinnen und Neurentner

Wer 2025 in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2025 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 83 auf 83,5 Prozent. Somit bleiben 16,5 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen.

Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung steigt

Laut Entwurf der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung ist geplant, dass der Beitragssatz einheitlich um 0,2 Prozent angehoben wird. Die Verordnung ist aktuell noch nicht final beschlossen. Es fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates.
Zusätzlich werden die Krankenkassen voraussichtlich den kassenindividuellen Zusatzbeitrag neu festlegen. Dieser Zusatzbeitrag wird von den Krankenkassen selbst festgelegt und wird daher unterschiedlich stark steigen.

Günter J. Stolz und Falk Schütt erhalten Ehrenurkunde der Rentenversicherung

Datum: 05.12.2024

Falk Schütt und Günter J. Stolz sind seit 25 Jahren ehrenamtlich in der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Nord tätig. Für dieses langjährige ehrenamtliche Engagement erhielten sie die Ehrenurkunde der Deutschen Rentenversicherung Nord.

Im Rahmen der Vertreterversammlung in Lübeck ehrte der Vorsitzende der Vertreterversammlung André Kannenberg die Jubilare. "Menschen wie Sie, machen die Selbstverwaltung aus, denn Sie engagieren sich ehrenamtlich, indem Sie für die Interessen der Beitragszahlenden in der gesetzlichen Rentenversicherung eintreten." Falk Schütt habe bei der strategischen Ausrichtung der Deutschen Rentenversicherung Nord mitgewirkt und dabei geholfen, den Regionalträger zu einem zukunftssicheren Partner, einem modernen Dienstleister für Versicherte und Arbeitgeber und zu einem attraktiven und sicheren Arbeitgeber für die Beschäftigten zu machen.

Ehrung für 25 Jahre ehrenamtliches EngagementQuelle:DRV Nord Ehrung von Günter J. Stol und Falk Schütt auf der Vertreterversammlung der DRV Nord am 28. November 2024 Ehrung für 25 Jahre ehrenamtliches Engagement: Vorstandsmitglieder Günter J. Stolz und Falk Schütt mit Ehrenurkunden der DRV Nord

Seit 1999 sind Falk Schütt und Günter J. Stolz Mitglieder der Arbeitgebergruppe in der Selbstverwaltung - zunächst bei den Landesversicherungsanstalten Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein und ab 2005 deren Nachfolgeorganisation der Deutschen Rentenversicherung Nord.

Gestartet war Herr Schütt als stellvertretendes Mitglied der Vertreterversammlung. 2005 wurde der in Hamburg als Geschäftsführer des Fachverbands Tischler-Nord tätige Schütt ordentliches Mitglied der Vertreterversammlung. Seit der Sozialwahl 2017 ist er alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung. Darüber hinaus ist er seit vielen Jahren in die Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund entsendet und zudem in der Widerspruchsstelle der Deutschen Rentenversicherung Nord tätig, dort im Ausschuss für Betriebsprüfdienstangelegenheiten in Lübeck.

Herr Stolz hat 1999 als stellvertretendes Mitglied des Vorstandes angefangen. Nach einer Amtszeit wurde er schließlich ordentliches Vorstandsmitglied und engagierte sich zunächst insbesondere im Ausschuss für Bau, Vergaben und Kliniken. Seit der Sozialwahl 2017 ist Günter J. Stolz alternierender Vorsitzender des Vorstandsausschusses für Personal, Organisation und Finanzen.
Darüber hinaus war er bis vor zwei Jahren stets Mitglied in einem Widerspruchsausschuss am Standort Neubrandenburg beziehungsweise in einem Ausschuss für Betriebsprüfdienstangelegenheiten in Lübeck.

Die Deutsche Rentenversicherung Nord ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Gewählte, ehrenamtlich tätige Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten entscheiden dabei über die generellen Angelegenheiten des Versicherungsträgers in eigener Verantwortung. Organe der Selbstverwaltung sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Beide Organe sind zu gleichen Teilen mit Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern sowie der Versicherten und Rentnerinnen und Rentner besetzt.