Deutsche Rentenversicherung

Kooperations­vereinbarung mit Werks- und Betriebsärzten in Nord­deutschland

Die Deutsche Rentenversicherung Nord und der Verband der Deutschen Werks- und Betriebsärzte haben eine Kooperationsvereinbarung zur besseren Einbindung der Betriebsärztinnen und -ärzte in den Rehabilitationsprozess abgeschlossen. Diese stellen wir Ihnen an dieser Stelle zum herunterladen zur Verfügung.

Außerdem finden Sie hier entsprechende Formulare, mit denen Betriebsärtzinnen und -ärtze den Antrag auf eine Reha-Maßnahme für Ihre Beschäftigten unterstützen können.

Ansprechpersonen

  • Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    Bei Fragen zur Reha-Maßnahmen können Sie sich an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder an das kostenlose Servicetelefon unter 0800 1000 4800 wenden.
  • Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha)
    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen durch berufsfördernde Maßnahmen insbesondere die Erhaltung des vorhandenen Arbeitsplatzes sichern. Vielfältige Maßnahmearten, von der behindertengerechten Ausstattung der Arbeitsplätze bis zur Durchführung von Fort- und Weiterbildungen, zählen dazu. Der Reha-Fachberaterdienst der Deutschen Rentenversicherung Nord ist in diesem, sehr individuellen Leistungsverfahren als Ansprechpartner für Versicherte und Betriebe tätig.