Deutsche Rentenversicherung

Die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Nord

Die Deutsche Rentenversicherung Nord ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Gewählte, ehrenamtlich tätige Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten entscheiden dabei über die generellen Angelegenheiten des Versicherungsträgers in eigener Verantwortung.

Was bedeutet Selbstverwaltung?

Selbstverwaltung meint das Mitwirken der Bürgerinnen und Bürger bei der Erfüllung von Staatsaufgaben. Für die Rentenversicherung bedeutet dies, dass gewählte, ehrenamtlich tätige Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgebern sowie Versicherten und Rentnerinnen und Rentnern über die generellen Angelegenheiten des Versicherungsträgers in eigener Verantwortung entscheiden. Sie treffen grundlegende Entscheidungen z.B. in den Bereichen Finanzen, Organisation, Personal und Bau. So stellen sie u.a. den Haushaltsplan auf und überprüfen die Ausgaben der Rentenversicherung. Sinn der Selbstverwaltung ist, dass diejenigen, die mit ihren Beiträgen die Rentenversicherung finanzieren, die Verwaltung mitgestalten und kontrollieren können.

Organe der Selbstverwaltung sind die Vertreterversammlung (quasi das Parlament der Rentenversicherung) und der Vorstand. Beide Organe sind paritätisch, das heißt zu gleichen Teilen, mit Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern sowie der Versicherten und Rentnerinnen und Rentner besetzt. Die Mitglieder der Vertreterversammlung und des Vorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie werden alle sechs Jahre in einer Sozialwahl gewählt.

Eine wichtige Kontrollfunktion der Selbstverwaltung gegenüber der Verwaltung ist der Mitarbeit in Widerspruchsausschüssen. Zur Erklärung: Wird gegen einen Bescheid Widerspruch eingelegt, überprüfen die ehrenamtlich tätigen Vertreterinnen und Vertreter die getroffenen Verwaltungsentscheidungen.

Ebenfalls gehört die Wahl der ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten zu ihrem Aufgabenbereich. In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein engagieren sich insgesamt 59 Versichertenälteste für die DRV Nord. Sie stehen allen Versicherten in Angelegenheiten rund um die gesetzliche Rentenversicherung kostenlos vor Ort zur Seite.

Erklärvideo: Das Rentenparlament

Die Vertreter­versammlung und ihre Aufgaben

Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Selbstverwaltung. Sie ist paritätisch, d.h. zu gleichen Teil mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmenden, besetzt. Derzeit gehören ihr pro Seite jeweils 15 Mitglieder an. Die Vertreterversammlung wird für sechs Jahre von Arbeitgebern und Versicherten durch die sogenannte Sozialwahl gewählt. Der Vorsitz wechselt jährlich zum 1. Oktober zwischen Arbeitgeber- und Versichertenseite. Die Ergebnisse der zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen des Gremiums sind einsehbar.

Falk Schütt, alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung (Arbeitgebergruppe)Quelle:DRV Nord Falk Schütt Falk Schütt, alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung (Arbeitgebergruppe)

Mitglieder der Vertreterversammlung

ArbeitnehmervertretungArbeitgebervertretung
Kannenberg, André (alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung)Schütt, Falk (alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung)
Hahn, RainerHofmann, Erik
Grundmann, André*Krabbenhöft, Maike*
Dolu, NuriPhilipp, Simone
Kramer, KerstinSchulze, Sebastian
Mahlich, SusanneKöhn, Kathrin*
Zokolowski, ThomasNaucke, Sven
Wrobel, RalfSeitz, Michael
Janßen, Anett*Melzig, Christin
Ermel, ArndtAlbert, Horst
Schlesener, SabrinaLemke, Knut
Müller, Roger*Lohmann, Bianka
Gnutzmann, KarinWarstat, Alexander
Bahr, Karl-HeinzWalter, Andreas
Gradlowski, Petra*Bahll, Peggy

*) Beauftragte i.S.d. § 51 Abs. 4 SGB IV

Die 30 Mitglieder der Selbstverwaltung werden durch die Sozialwahl gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Wahl des Vorstandes und der Geschäftsführung,
  • Feststellung des Haushaltsplanes,
  • Abnahme der Jahresrechnung und
  • Entlastung des Vorstandes sowie der Geschäftsführung.

Außerdem wählt die Vertreterversammlung unsere ehrenamtlichen Versichertenältesten.

Ausschüsse der Vertreterversammlung

Die Vetreterversammlung hat zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse gebildet und mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und Versichertenseite besetzt:

  • Ausschuss für Haushalt und Finanzen
  • Ausschuss für Rechnungsprüfung
  • Ausschuss für Rehabilitation

Was ist der Vorstand und welche Aufgaben hat er?

Dem Vorstand gehören jeweils sechs Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite an. Der Vorsitz wechselt während der sechsjährigen Amtszeit jährlich am 1. Oktober zwischen dem Vertreter der Versicherten und dem Vertreter der Arbeitgeber.

Jens-Arne Meier, alternierender Vorstandsvorsitzender (Arbeitgebergruppe)Quelle:DRV Nord Jens-Arne Meier Jens-Arne Meier, alternierender Vorstandsvorsitzender (Arbeitgebergruppe)

Mitglieder des Vorstandes

ArbeitnehmervertretungArbeitgebervertretung
Maurer, Matthias (alternierender Vorsitzender des Vorstandes)Meier, Jens-Arne (alternierender Vorsitzender des Vorstandes)
Wegner, GabrieleKammenhuber, Frank
Wilczek, JörgStelter, Meike
Jöhnck, KirstenRöhrig, Wilfried
Warncke, JürgenStolz, Günter J.
Neundörfer, SvenNeumeier, Cornelia

Der Vorstand wird von der Vertreterversammlung gewählt.

Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Vertretung der DRV Nord nach außen, soweit nicht die Geschäftsleitung zuständig ist,
  • Entscheidung über Anlage und Verwaltung des Vermögens,
  • Aufstellung des Haushaltsplanes,
  • Entscheidung über bedeutende Organisations- und Personalfragen und
  • Prüfung der Jahresrechnung.

Öffentliche Bekanntmachung der Ergänzung der Selbstverwaltungsorgane

Wenn Mitglieder der Vertreterversammlung oder des Vorstandes innerhalb einer Amtsperiode aus dem Ehrenamt ausscheiden, wird ein Ergänzungsverfahren gem. § 60 SGB IV durchgeführt. Ab dem 01. Juli 2022 machen wir die Veränderungen in den Organen der Selbstverwaltung an dieser Stelle öffentlich bekannt.

Vertreterversammlung

  • In der Sitzung am 15. September 2023 wurde eine neue Entschädigungsregelung für die Versichertenältesten der DRV Nord beschlossen, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Die Beschlüsse finden Sie hier
  • In der Sitzung am 01. Dezember 2023 wurden die Versichertenältesten der DRV Nord für die kommenden sechs Jahre gewählt, die den Versicherten ehrenamtlich beim Ausfüllen von Anträgen behilflich sind. Die Liste finden Sie hier

Vorstand

  • Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 23. Februar 2024 beschlossen, dass zwei ordentliche Mitglieder der Versichertengruppe der Vertreterversammlung der DRV Nord nachgewählt wurden. Die Liste finden Sie hier

Kontakt

Kontakt zu den Mitgliedern der Vertreterversammlung und des Vorstandes können Sie über das Büro der Selbstverwaltung aufnehmen. Wenden Sie sich hierzu an den Leiter des Bereiches, Herrn Mathias Rühe:

[Name des Mitglieds der Selbstverwaltung] c/o.
Deutsche Rentenversicherung Nord
Büro der Selbstverwaltung, Herrn Mathias Rühe
23544 Lübeck

E-Mail: selbstverwaltung@drv-nord.de