Deutsche Rentenversicherung

Das Unternehmen Deutsche Renten­versicherung Nord

Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung für die Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie die Freie und Hansestadt Hamburg

Als Deutsche Rentenversicherung Nord sind wir mit unserem Netz an Beratungsstellen der regionale Ansprechpartner in allen Fragen der Rente, Altersvorsorge und Rehabilitation in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland sind wir - und damit auch unsere Mitarbeitenden - Bestandteil des öffentlichen Dienstes.

Wir sind ein modernes, kundenfreundliches Dienstleistungsunternehmen und zählen zu den Stützpfeilern der sozialen Sicherung in Deutschland. Als solches zahlen wir Renten im Alter sowie im Falle einer Erwerbsminderung an unsere Versicherten. Bei Tod leisten wir Renten an deren Hinterbliebene. Wir sind für rund 2,2 Millionen Versicherte da und zahlen knapp eine Million Renten.

Zu unseren Aufgaben gehören die Prävention und Rehabilitation. Durch diese soll die Erwerbsfähigkeit unserer Kund*innen erhalten bzw. wiederhergestellt werden. Deshalb betreiben wir vier eigene Reha-Kliniken und sind Gesellschafterin einer weiteren Rehabilitationsklinik, eines Akutkrankenhauses und eines ambulanten Reha-Zentrums.

Eines unserer weiteren wichtigen Aufgabengebiete ist das Erteilen von Auskünften und das Beraten von Versicherten, Rentnerinnen und Rentnern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.

Unser Leitbild bestimmt unser Handeln. Nach den selbstgesetzten Regeln unseres Leitbildes erfüllen wir unseren gesetzlichen Auftrag.

Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Das heißt, dass ehrenamtlich tätige Vertreter*innen der Versicherten, Rentner*innen sowie der Arbeitgeber die generellen Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung Nord in eigener Verantwortung treffen.

Zentrale Grundsätze: die Satzung

Eine wichtige Aufgabe der Selbstverwaltung ist die autonome Rechtsetzung. Ein zentrales Element des autonomen Rechts ist die von der Vertreterversammlung beschlossene Satzung der Deutschen Rentenversicherung Nord.

Die Neufassung der Satzung der DRV Nord vom 1. Dezember 2015  wurde von der Vertreterversammlung  am 12. Dezember 2014 beschlossen. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 16. September 2015.

Satzung der Deutschen Rentenversicherung Nord  (PDF, 142KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Organisationsstruktur

Mit unseren 21 Auskunfts- und Beratungsstellen, acht sozialmedizinischen Untersuchungsstellen, drei Verwaltungsstandorten, vier Rehabilitationskliniken und den Dienststellen des Betriebs- und Einzugsstellenprüfdienstes erfüllen wir den gesetzlichen Auftrag der Deutschen Rentenversicherung in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg.

Zusätzlich zu unseren hauptamtlichen Mitarbeitenden engagieren sich in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche ehrenamtliche Versichertenälteste zum Wohle unserer Kund*innen.

Organigramm der Deutschen Rentenversicherung Nord (PDF, 25KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Die Geschäftsleitung

Der Geschäftsführer Volker Reitstätter führt hauptamtlich die laufenden Verwaltungsgeschäfte, soweit Gesetz oder sonstiges maßgebendes Recht nichts Abweichendes bestimmen, und vertritt den Versicherungsträger insoweit gerichtlich und außergerichtlich. Die Aufgaben des Geschäftsführers werden im Verhinderungsfalle von seinem Stellvertreter Dr. Dieter Starke wahrgenommen.

Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Vertreterversammlung der DRV Nord gewählt.

Die Geschäftsleitung der Deutschen Rentenversicherung Nord besteht aus dem Geschäftsführer Volker Reitstätter und seinem Stellvertreter Dr. Dieter Starke (v.r.).Geschäftsleitung DRV NordQuelle: DRV NordGeschäftsleitung der Deutschen Rentenversicherung Nord (v.l.): Dr. Dieter Starke und Volker Reitstätter