Deutsche Rentenversicherung

Selbstverwaltung

Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Unsere Selbstverwaltungsgremien sind Vertreterversammlung und Vorstand. Beide sind paritätisch, das heißt zu gleichen Teilen mit gewählten ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber, besetzt. 

Selbstverwaltung bedeutet …

… Mitwirken und Mitentscheiden der Bürger bei der Erfüllung von Staatsaufgaben; damit ein Engagement für das Gemeinwohl. Für die Rentenversicherung heißt das, dass gewählte, ehrenamtlich tätige Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber die generellen Angelegenheiten des Versicherungsträgers in eigener Verantwortung erfüllen.
Unsere Beitragszahler lenken somit selbst durch ihre Vertreter an der Spitze ihr Dienstleistungsunternehmen Deutsche Rentenversicherung Nordbayern.

Informationsportal zur sozialen Selbstverwaltung

Von Menschen. Für Menschen.
Arbeit im Ehrenamt bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern

  • Was macht die Arbeit der Selbstverwaltung aus?

  • Warum werden die Versichertenberater als „Helfer in der Nachbarschaft“ bezeichnet?

  • Was bedeutet die Sozialwahl 2023 für die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung?

  • Alle Antworten darauf sehen Sie im nachfolgenden Filmbeitrag:
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