Friedenswahl oder Urwahl
Friedenswahl
Die Sozialwahl ist eine Listenwahl, bei der nicht direkt einzelne Kandidaten gewählt werden, sondern die Organisationen, die ihre Kandidaten in die Vertreterversammlung entsenden wollen. Versicherte und Arbeitgeber wählen getrennt.
"Wenn sich genauso viele Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stellen, wie es Sitze in der Vertreterversammlung gibt, dann gelten die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter als gewählt. Dieses Verfahren nennt man „Friedenswahl“",
erklärt Michael Bischof, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern die Wahl, die bei dem fränkischen Rentenversicherungsträger und den meisten anderen Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung zum Tragen kommt.
Urwahl
Stehen mehr Kandidaten zur Wahl, als es Sitze in der Vertreterversammlung gibt, kommt es zu einer Urwahl. Die Mitglieder werden dann von den Versicherten und Rentnern per Brief gewählt. Das ist bei der Deutschen Rentenversicherung Bund 2023 der Fall. Hier sind über 34 Millionen Wahlberechtigte zur Briefwahl aufgerufen.
Nach den Wahlen für den Bundestag und das Europaparlament, ist die Sozialwahl die drittgrößte Wahl der Bundesrepublik. Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird ihre Wählerinnen und Wähler im ersten Halbjahr 2023 mit einer Informationskampagne zur Stimmabgabe aufrufen. Mit dabei sind die Ersatzkassen, etwa die Techniker Krankenkasse oder die Barmer, die ebenfalls eine Urwahl durchführen.