Deutsche Rentenversicherung

Verbindungsstelle für Australien

Arbeiten in Deutschland und in Australien 

Sie haben bereits einige Zeit in "Down Under" gearbeitet oder wollen dorthin auswandern? Sie sind Australier und arbeiten nun in Deutschland? Dann werden Sie sich vielleicht fragen, wie sich die Arbeit in verschiedenen Ländern auf Ihre spätere Rente auswirken wird. Zum 01.01.2003 ist das Deutsch-Australische Abkommen über Soziale Sicherheit in Kraft getreten. Es gilt generell für alle Personen, die Beitragszeiten in der Deutschen Rentenversicherung erworben und Wohnzeiten in Australien zurückgelegt haben. Ziel des Abkommens ist es, Personen Renten aus beiden Abkommensstaaten zukommen zu lassen.

Sie haben Fragen rund um das Sozialversicherungsabkommen mit Australien?

Die Abkommensfälle werden in unserer Geschäftsstelle in Bremen bearbeitet. Ihre Ansprechpartner sind: 

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf unserer Hauptseite