Deutsche Rentenversicherung

Zuzahlung bei Rehabilitation

Datum: 30.08.2024

Eine Gruppe trainiert mit GymnastikbändernQuelle:Deutsche Rentenversicherung Eine Gruppe trainiert mit Gymnastikbändern

An den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei einer stationären Rehabilitation müssen sich die Patienten grundsätzlich für jeden Tag ihres Aufenthalts mit 10 Euro beteiligen, dies jedoch längstens für 42 Tage im Kalenderjahr.

Hierbei gibt es Ausnahmen: Bei stationären Leistungen in unmittelbarem Anschluss an eine Krankenhausbehandlung (Anschlussrehabilitation) ist eine Zuzahlung für längstens 14 Tage zu leisten. Generell befreit sind Rehabilitanden, die jünger als 18 Jahre sind sowie Bezieher von Übergangsgeld oder Bürgergeld. Bei ambulanten Rehabilitationsleistungen besteht keine Zuzahlungspflicht.

Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von unter 1.415 Euro ist eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht auf Antrag möglich. Eltern, deren Kinder noch Anspruch auf Kindergeld haben, brauchen bei einem monatlichen Nettoeinkommen von unter 2.121 EUR nur einen ermäßigten Zuzahlungsbetrag leisten.

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