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Bei einem Wechsel von der Beamtenversorgung in die gesetzliche Rentenversicherung sieht das Rentenrecht die Nachversicherung vor.
Nachversichert wird, wer aus einer versicherungsfreien Beschäftigung ohne Anspruch auf Versorgung ausscheidet, zum Beispiel Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. Durch die Nachversicherung werden Betroffene so gestellt, als seien sie von vornherein Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen.
Die Beitragsberechnung erfolgt auf Grundlage der in der Beamten- oder Bundeswehrzeit erzielten Bruttoentgelte. Die sich hieraus ergebenden Rentenbeiträge zahlt der Dienstherr in voller Höhe an die Rentenversicherung. Bei der späteren Rentenberechnung zählen diese Zeiten als Pflichtbeitragszeiten und können somit einen Rentenanspruch begründen und die Rente erhöhen.
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