Quelle:Deutsche Rentenversicherung/Felix Seyfert
Wer in Altersteilzeit gehen möchte, setzt sich am besten vorher mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung. Bevor Arbeitnehmer einen Altersteilzeitvertrag bei ihrem Arbeitgeber unterschreiben, sollten sie sicherstellen, dass der mögliche Rentenbeginn mit dem im Vertrag vereinbarten Ende der Altersteilzeit übereinstimmt.
In den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung prüfen die Berater, ob die Arbeitnehmer die Voraussetzungen, zu denen bei Altersrenten neben einem bestimmten Lebensalter auch eine gewisse Anzahl an Versicherungsjahren gehört, erfüllen. Sollten diese Bedingungen im Anschluss an die Altersteilzeit nicht erfüllt sein, drohen unerwartete Schwierigkeiten, weil noch keine Rente ausgezahlt werden kann.
Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.