Quelle:DRV | Breuer
In der Regel sind Krankengeldbezieher während ihrer Arbeitsunfähigkeit auch in der Rentenversicherung abgesichert. Bei Personen, die gesetzlich ohne Anspruch auf Krankengeld oder privat krankenversichert sind, können hingegen Versicherungslücken auftreten. Betroffene haben dann die Möglichkeit, einen Antrag auf Versicherungspflicht zu stellen.
Lohnen kann sich die Gestaltungsmöglichkeit unter anderem für Arbeitsunfähige, die die Pflichtbeitragszeiten benötigen, um die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht zu erhalten oder um eine Wartezeit zu erfüllen. Die Höhe der Beiträge wird in diesem Fall aus 80 Prozent des letzten versicherten Arbeitsentgelts bzw. Arbeitseinkommens berechnet. Deshalb können insbesondere Personen, die zuvor eine geringfügige versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben, bereits gegen geringe Beitragszahlungen Pflichtbeitragszeiten erwerben.
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