Quelle:Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
Aktuelle Rententhemen diskutierten (von links) Peter Fichtner (CDA), MdB Stephan Albani (CDU), Burkhard Willich (CDA), DRV-Geschäftsführer Peter Oliver Weber, CDU-Landesgeschäftsführer Josef Holtvogt, stellv. Pressesprecher Björn Watermann sowie Matthias Janssen
Der Bundestagsabgeordnete Stephan Albani (CDU) zollte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung seine Anerkennung für die Umsetzung der Mütterrente II. Bei einem Besuch der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen in Begleitung von Vertretern der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) wurden aktuelle Rententhemen diskutiert.
Zum 01.01.2019 wurden mit der „Mütterrente II“ die Kindererziehungszeiten von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, von 24 auf 30 Monate verlängert. Inzwischen wurde die Neuregelung bei der DRV Oldenburg-Bremen vollständig umgesetzt. Albani lobte den Einsatz von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung bei der Umsetzung des Rentenpakts. „Neben dem laufenden Tagesgeschäft ist es gelungen, die Renten von rund 100.000 Berechtigten im Bereich Oldenburg-Bremen geräuschlos neu zu berechnen und die übrigen Gesetzesänderungen des Rentenpakets umzusetzen. Eine stolze Leistung!“, so Albani.
Gemeinsam mit dem CDU-Landesgeschäftsführer Josef Holtvogt und Vertretern der CDA - also des Arbeitnehmerflügels der CDU - wurden mit den Experten der DRV Oldenburg-Bremen Rentenfragen diskutiert. Dabei wurde auch die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Grund- oder Respektrente erörtert.
DRV-Geschäftsführer Peter-Oliver Weber machte Bedenken der Rentenversicherung zur politischen Forderung der Bedarfsprüfung durch die Rentenversicherungsträger geltend. „Das Versicherungsprinzip orientiert sich an der Lohn- und Beitragsäquivalenz. Das Fürsorgeprinzip am notwendigen Bedarf der Menschen. Beide Prinzipien sollten innerhalb des Rentenversicherungssystems nicht miteinander vermischt werden.“
Weber bat die Politik die im Koalitionsvertrag von den Regierungsparteien vereinbarte Stärkung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung umzusetzen. Eine Entschließung der Bundesvertreterversammlung der DRV hatte kürzlich die Bundesregierung und den Gesetzgeber aufgefordert, alle Eingriffe in die Rechte der sozialen Selbstverwaltung zu unterlassen. Man sehe mit Sorge die Tendenz einiger politisch Verantwortlicher, den Rahmen für Selbstverwaltung immer enger zu ziehen und den Beitragszahlenden ihre direkte Steuerung zu entziehen.