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Wer heutzutage einen Minijob aufnimmt und diesen nicht nur kurzfristig ausübt, ist in der Rentenversicherung automatisch pflichtversichert. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber vom Lohn den Beitragsanteil in Höhe von aktuell 3,6 Prozent einbehält. Bei einem Verdienst von 520 Euro ergibt sich somit ein Eigenbeitrag von 18,72 Euro. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers beträgt 15 Prozent. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gelten andere Prozentsätze.
Die Einzahlungen erhöhen den späteren Rentenanspruch. Viel wichtiger ist aber, dass vollwertige Pflichtbeiträge erworben werden. Dadurch kann sich der Minijobber das komplette Leistungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung sichern. Unter anderem kann der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Leistungen zur Rehabilitation aufrechterhalten bzw. begründet werden.
Wer dennoch den geringen Eigenbeitrag sparen möchte, kann beim Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Vorher sollte jedoch eine Beratung beim Rentenversicherungsträger in Anspruch genommen werden.
Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.