Deutsche Rentenversicherung

Rentenabschläge ausgleichen

Datum: 17.11.2023

Frau sitzt gemeinsam mit Mann in Beratungssituation und hört ihm zuQuelle:DRV/F. Seyfert

Wer im Alter bei einer vorgezogenen Rente keine Abschläge in Kauf nehmen möchte, hat die Möglichkeit, bereits ab dem 50. Lebensjahr zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Die Ausgleichszahlungen können als Einmalzahlung geleistet oder über mehrere Jahre verteilt werden. Als Altersvorsorgeaufwendungen können sie beim Finanzamt geltend gemacht werden. Entscheidet man sich später dann doch für einen regulären Rentenbeginn, sorgen die Beiträge für eine höhere Altersrente.

In welcher Höhe Beiträge gezahlt werden können, kann man sich individuell ausrechnen lassen. Hierfür muss der Antrag V0210 gestellt werden. Anschließend erhält man eine Auskunft und kann sich entscheiden, ob Zahlungen getätigt werden sollen. Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Auskunfts- und Beratungsstellen zur Verfügung. Wer über eine Sonderzahlung nachdenkt, sollte in diesem Jahr noch einen Antrag stellen. Durch den Anstieg des vorläufigen Durchschnittsentgelts wird es im Jahr 2024 teurer werden, Abschläge auszugleichen.

Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.