Quelle:DRV | PeTe FotoDesign
Im Zuge der Globalisierung kommt es immer häufiger vor, dass Versicherte in verschiedenen Ländern auf der Welt gearbeitet und Rentenansprüche erworben haben. Die im Ausland zurückgelegten (Beschäftigungs-)Zeiten können über das EU-Recht, Sozialversicherungsabkommen oder bei Vertriebenen und Spätaussiedlern über das sogenannte Fremdrentengesetz, die deutsche Rente steigern.
Damit die Berücksichtigung der Auslandszeiten geprüft werden kann, müssen diese im Rahmen eines Antrags auf Kontenklärung geltend gemacht werden. Dieser sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, da der Ermittlungsaufwand über Ländergrenzen hinweg häufig zeitintensiv ist. Eine frühzeitige Speicherung der Auslandszeiten führt später zu einer kurzen Bearbeitungsdauer des Rentenbescheides und somit zu einer nahtlosen Rentenzahlung.
Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.