Deutsche Rentenversicherung

Die drei Säulen der Altersvorsorge

Rententipp des Monats (September 2018)

Datum: 01.09.2018

Wenn man sich nach dem Start ins Berufsleben erstmals intensiver mit seiner Altersvorsorge auseinandersetzt, wirkt die Thematik oft sehr komplex. Banken und Versicherungen werben für verschiedenste Produkte, sodass man schnell den Überblick verlieren kann. Eine Struktur für die Altersvorsorgeplanung kann das „Drei-Säulen-Modell“ vermitteln.

Drei Säulen tragen die Altersvorsorge

In Deutschland basiert die Altersvorsorge auf drei Säulen:

  1. der gesetzlichen Rentenversicherung,
  2. der betrieblichen Altersvorsorge und
  3. der privaten Altersvorsorge.

Das Modell verdeutlicht, dass neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch die betriebliche und private Altersvorsorge wichtige Bestandteile der Altersvorsorge sind.

Die gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rente ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Alle Arbeitnehmer und auch viele Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge zu gleichen Teilen. Der Leistungsumfang beschränkt sich dabei nicht auf Altersrenten. Die gesetzliche Rentenversicherung schützt beispielsweise auch Versicherte, wenn diese krankheitsbedingt vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen oder Hinterbliebene nach dem Tod des Partners.

Die betriebliche Altersvorsorge

Wie der Name bereits vermuten lässt, läuft hier die Vorsorge über den Betrieb. Dieser wählt die Anlageform aus, kümmert sich um die Beitragszahlungen und ist der Vertragspartner für den ausgewählten Anbieter. Das entbindet den Arbeitnehmer aber nicht aus der Verantwortung, zu prüfen, ob das Produkt für die eigenen Bedürfnisse geeignet ist.

In der Regel werden die Beiträge direkt vom Gehalt einbehalten und in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt. Beachtet werden muss: Wenn Teilbeträge des Gehalts für den Aufbau einer Betriebsrente umgewandelt werden, ohne davon Sozialabgaben zu zahlen, fällt die spätere gesetzliche Rente etwas geringer aus. Es werden schließlich weniger Rentenbeiträge eingezahlt.

Übrigens haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf, dass ihr Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbietet. Ob der Arbeitgeber auch einen Teil der Beiträge übernimmt, ist in der Praxis sehr unterschiedlich.

Die private Altersvorsorge

Hierrunter fallen alle Möglichkeiten der privaten Vermögensbildung (z. B. Sparbuch, Fondsanlagen, Aktien, Immobilien, Private Rentenversicherungen, Tagesgeld  etc.). Um den eigenverantwortlichen Aufbau einer zusätzlichen Alterssicherung zu fördern, unterstützt der Staat bestimmte Produkte durch eine steuerliche Förderung. Hierzu zählen die verschiedenen Arten der Riester-Rente und die Rürup-Rente. Aber auch nicht geförderte Altersvorsorgeprodukte, können in Abhängigkeit von der aktuellen Lebenslage und den individuellen Bedürfnissen eine ideale Ergänzung zur gesetzlichen Rente und Betriebsrente sein.

Anleger sollte sich vor dem Abschluss eines Altersvorsorgeproduktes genau über die Bedingungen und Leistungen des angebotenen Produktes informieren. Wichtig ist, dass das Produkt zu dem Anleger passt und seine Bedürfnisse nach Sicherheit, Rendite und Verfügbarkeit erfüllt. Unabhängiger Ansprechpartner in Sachen Altersvorsorge ist die Deutsche Rentenversicherung. Schwerpunkte der produktneutralen Beratung sind die staatlich geförderten Durchführungswege. Produktberatungen werden von den Verbraucherzentralen angeboten.

Sie haben noch Fragen? Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen. Sie erreichen die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch unter der Service-Nr. 0800 1000 4800 oder hier über den Internetauftritt.