Deutsche Rentenversicherung

Informationen für Betriebs- und Werksärzte

Einleitung des Rehabilitationsverfahrens

Zur frühzeitigen Identifizierung des Rehabilitationsbedarfes von erwerbstätigen Versicherten ist neben der Einleitung des Rehabilitationsverfahrens über die Hausärzte auch die Einleitung über Betriebs- und Werksärzte möglich. Zu diesem Zweck wurde von der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen mit dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Damit soll die Erfahrung und Kompetenz der Betriebs- und Werksärzte sowie das Wissen über die Anforderungsprofile der Arbeitsplätze in das Rehabilitationsverfahren einfließen und zu einer im Einzelfall zielgerichteteren und damit erfolgreicheren Rehabilitation führen.

KOOPERATIONSVEREINBARUNG

Hier erhalten Sie die Kooperationsvereinbarung zwischen der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen und dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V.


Kooperationsvereinbarung

KONTAKT

Für Fragen sowie weitere Informationen zu diesem Thema können Sie sich gerne unter folgender Mail-Adresse an uns wenden:

Sabine Neumeister

Für Fragen, die einen konkreten Versicherten/Arbeitnehmer betreffen (z. B. Klärung des zuständigen Rentenversicherungsträgers) können Sie sich telefonisch an

  • Herrn Siegfried Deeken (Tel. 0421 3407-406)
  • Herrn Matthias Rekate (Tel. 0421 3407-484) oder
  • Frau Annika Mai (Tel. 0421 3407-407)

wenden.

FORMULARE FÜR BETRIEBS- UND WERKSÄRZTE

Betriebs- oder Werksärzte haben hier die Möglichkeit, die notwendigen Formulare sowie ein Informationsblatt (Ablaufplan) der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen zur Kooperationsvereinbarung herunter zu laden und direkt am Bildschirm auszufüllen.