Deutsche Rentenversicherung

FAQ zum Rehakompass

Häufig gestellte Fragen - für Teilnehmende und Interessierte

Nachstehend finden Sie hilfreiche Informationen zu den häufigsten im Zusammenhang mit unserem Rehaprojekt "Rehakompass" gestellten Fragen. Sollten Fragen offen bleiben, kommen Sie gerne auf uns zu!

1. Was verbirgt sich hinter dem Bundesprogramm rehapro?

Mit dem Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Auftrag des Deutschen Bundestags, die Rehabilitation zu stärken, um.

Ziel des Programms rehapro ist es, durch die Erprobung von innovativen Leistungen und innovativen organisatorischen Maßnahmen Erkenntnisse zu gewinnen, wie die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch besser erhalten bzw. wiederhergestellt werden kann.

Die Finanzierung der Modellprojekte der ersten Förderwelle läuft bis Ende 2024. Diese werden auf verschiedenen Ebenen wissenschaftlich begleitet.

2. Was ist der Rehakompass?

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Oldenburg-Bremen hat für Menschen mit einer psychischen Belastung oder einem problematischen Konsumverhalten ein innovatives Angebot entwickelt: den Rehakompass.

Der Rehakompass besteht aus zwei Projekten mit sehr ähnlichen Inhalten, allerdings für verschiedene Zielgruppen:

  • SEMRES für Menschen mit einem problematischem Konsumverhalten (Alkohol, Drogen, Medikamente, Glücksspiel, Medien)
  • SEMPRE für Menschen mit psychischen Belastungen / Erkrankungen

3. Was ist das Innovative an dem Projekt?

Drei Punkte des Projekts sind besonders innovativ:

  • Die intensive Netzwerkarbeit die betrieben wird, um Menschen in psychischen und Suchtgefährdungslagen frühzeitig wahrzunehmen und anzusprechen.
  • Die Rehakompass-Beratung, die Menschen direkt mit dem Hilfesystem abholt.
  • Der Sucht-Rehakompass (SRK) und Psychosomatische Rehakompass (PRK) selbst, welcher einen ersten Einblick in die Rehabilitation gewährt, Klarheit über die eigene gesundheitliche Situation verschafft und ggf. Ängste abbauen kann. 


4. Was ist das Ziel des Rehakompasses?

Das Ziel des Rehakompasses ist es, Menschen mit Rehabilitationsbedarf bereits frühzeitig durch ihr Umfeld anzusprechen und anschließend professionell aufzufangen.

Hierdurch soll der Zugang zu Rehabilitation und Prävention vereinfacht sowie beschleunigt werden, um einer Chronifizierung der Beschwerden entgegen zu wirken.


5. Was ist die Rehakompass-Beratung?

Die Rehakompass-Beratung dient dazu, aktuelle Beschwerden und Belastungen der Ratsuchenden einzuordnen und einen ersten Kontakt zum Hilfesystem herzustellen.

Die sogenannten Lotsen und Lotsinnen, die diese Beratung durchführen, werden bei Bedarf im Anschluss an das Gespräch in den Psychosomatischen Rehakompass (PRK), oder in den Sucht-Rehakompass (SRK) für eine Entwöhnungsbehandlung weitervermitteln.


6. Was ist die Rehakompass-Schulung?

Die kostenfreien Rehakompass-Schulungen sollen Teilnehmende aus den unterschiedlichsten Bereichen befähigen, frühe Warnzeichen psychischer Belastungssymptome und Suchtgefahren zu erkennen und diese in geeigneten Situationen angemessen anzusprechen.

Die Schulung richtet sich nicht an Betroffene, sondern an das soziale oder berufliche Umfeld.


7. Was erwartet die Teilnehmenden im Psychosomatischen Rehakompass (PRK) oder im Sucht-Rehakompass (SRK)?

An zwei Tagen können die Teilnehmenden ambulant in die Abläufe einer Rehabilitation "reinschnuppern".

Der PRK findet im AMEOS Psychosomatisches Reha Zentrum Bremen oder in der Klinik am Stadthafen in Oldenburg statt.

Der SRK findet im Rehacentrum Alt-Osterholz in Bremen, oder in der Fachklinik Weser-Ems in Oldenburg statt.

Die Teilnehmenden erhalten in den oben genannten Einrichtungen unter anderem

  • eine umfassende Abklärung ihrer Beschwerden
  • eine fachärztliche Einschätzung ihrer psychischen Situation
  • eine Möglichkeit, alleine und in der Gruppe an verschiedenen Rehabilitations-Angeboten - z. B. Bewegung oder Entspannung - teilzunehmen
  • die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Rehabilitanden und Rehabilitandinnen

Abschließend erhalten die Teilnehmenden eine Einschätzung, ob eine Rehabilitation zielführend ist.

Wird ein Rehabilitationsbedarf festgestellt und ist Motivation vorhanden, kann direkt vor Ort ein Antrag auf eine Rehabilitation gestellt werden. Gerne werden die Teilnehmenden in der Einrichtung bei der Antragsstellung unterstützt.

Sollte eine andere gesundheitsfördernde Maßnahme für die Teilnehmenden geeigneter als eine Rehabilitation sein, werden sie, wenn gewünscht, an eine passende Kontaktstelle weitervermittelt.

Die Rehakompasse (PRK und SRK) finden unter Einhaltung der gültigen Richtlinien zur Eindämmung des Coronavirus statt. Alle beteiligten Einrichtungen halten detaillierte Hygienekonzepte vor.


8. Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen am Rehakompass können Personen,

  • die im erwerbsfähigen Alter sind
  • bei denen psychische Belastung oder erhöhter Suchtmittelkonsum vorliegen
  • die den Einverständniserklärungen für eine Teilnahme am Projekt und der begleitenden Studie zugestimmt haben
  • Versicherte der DRV Bund, Braunschweig-Hannover und Oldenburg-Bremen
  • bei denen die Themen Rehabilitation und/oder Prävention von Interesse sind
  • die eine Veränderungsmotivation zeigen


9. Wer kann nicht teilnehmen?

Ausgeschlossen von der Teilnahme am Rehakompass sind Personen,

  • mit einer stark chronifizierten psychischen oder Suchterkrankung
  • die in den letzten vier Jahren an einer Rehabilitation im selben Indikationsbereich teilgenommen haben
  • Altersrentnerinnen und Altersrentner
  • Beamtinnen und Beamte
  • Selbstständige (außer freiwillige oder Pflichtversicherung in DRV)
  • ohne Deutschkenntnisse
  • die aktuell einen Rehabilitations- oder Rentenantrag gestellt haben


10. Wie können Betroffene einen Termin für die Rehakompass-Beratung erhalten?

Für eine Terminvereinbarung stehen wir Ihnen in der Regel telefonisch unter Tel. 0421 3407-230, montags bis donnerstags zwischen 9.00 und 15.00 Uhr, zur Verfügung.

Außerhalb der Sprechzeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet, den Sie gerne besprechen können. Wir rufen Sie dann umgehend zurück.

Darüber hinaus können Sie uns auch jederzeit über das Kontaktformular auf unserer Website oder per E-Mail an rehakompass@drv-oldenburg-bremen.de kontaktieren.


11. Kostet die Teilnahme am Rehakompass etwas?

Nein, die Teilnahme am Rehakompass ist kostenfrei.


12. Wird eine Kinderbetreuung gestellt?

Leider ist es uns derzeit nicht möglich, eine Betreuung für Kinder oder zu pflegende Angehörige für den zweitägigen Rehakompass zu stellen.


13. Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Teilnahme von ihrem Arbeitgeber freigestellt?

Da es leider keine rechtlichen Grundlagen für eine bezahlte Freistellung zur Teilnahme am Rehakompass gibt, müssten Sie dies individuell mit ihrem Arbeitgeber klären.


14. Besteht ein Anspruch auf Übergangsgeld während der Teilnahme?

Für die Dauer des Rehakompasses besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld.


15. Erhalten die Teilnehmenden des Rehakompass weiterhin Arbeitslosengeld?

Ja, wenn bereits Leistungen von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter bezogen werden, erhalten die Teilnehmenden auch während des Rehakompass weiterhin Arbeitslosengeld I oder II.


16. Muss im Anschluss an den Rehakompass eine Rehabilitation beantragt werden?

Nein, die Teilnahme am Rehakompass und die Beantragung einer nachfolgenden Rehabilitation ist freiwillig.


17. Entstehen Nachteile, wenn Interessierte nicht am Rehakompass teilnehmen möchten, nachdem eine Rehakompass-Beratung stattfand?

Nein, es entstehen keine Nachteile, wenn Interessierte nicht am Rehakompass teilnehmen möchten oder keine Rehabilitation nach der Teilnahme am PRK/SRK beantragen.


18. Werden die Fahrtkosten zum Rehakompass erstattet?

Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Rehakompass können in der Höhe des Betrages erstattet werden, der in der niedrigsten Klasse des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) entsteht, sofern diese tatsächlich entstanden sind.

Für jeden gefahrenen Kilometer mit einem Kraftfahrzeug beträgt die Erstattung 0,20 Euro. Einen entsprechenden Antrag auf die Erstattung erhalten die Teilnehmenden von uns.


19. Was geschieht nach der Teilnahme am Rehakompass?

Sollten Sie einen Rehabilitationsantrag stellen, wird dieser direkt zur Bearbeitung an die DRV geschickt.

Sollte eine anschließende Rehabilitation für Sie nicht zielführend sein, können Sie im Anschluss an den Rehakompass weiterführende Kontaktstellen ansprechen (siehe auch Ziffer 7).

Darüber hinaus würden wir uns nach der Teilnahme am Rehakompass sehr freuen, wenn Sie der Durchführung eines Abschlussgesprächs mit einer Lotsin oder einem Lotsen zustimmen und uns von Ihren Erfahrungen und Eindrücken während des PRK oder SRK berichten.

Ihr Meinungsbild ist für uns sehr wichtig, da sich hieraus Veränderungen und Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Projekts ableiten lassen.