Deutsche Rentenversicherung

Sozialwahlen

Unsere Selbstverwaltung macht die Deutsche Rentenversicherung bürgernah und gewährleistet einen gerechten Interessensausgleich. Das Vertrauen und die Partnerschaft von Versicherten und Arbeitgebern bilden die Basis für die Gestaltung der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen. Unsere Selbstverwaltung stellt durch zukunftsorientierte unternehmensstrategische Entscheidungen sicher, dass wir die an uns gestellten Anforderungen erfüllen können.

Sozialwahlen bei der DRV

Alle sechs Jahre wird durch die Sozialwahl die Zusammensetzung der Vertreterversammlung der Rentenversicherungsträger bestimmt. Die erste Sozialwahl fand in der Bundesrepublik Deutschland 1953 statt. Die Wahl für die vierzehnte Amtsperiode findet im Jahr 2029 statt.

Wie funktioniert die Sozialwahl?

Versicherte bestimmen mit der Sozialwahl darüber, wer bei Rente und Gesundheit die wichtigen Entscheidungen trifft.  Für die Umsetzung der Wahl wird ein Wahlausschuss eingesetzt, der inhaltlich und organisatorisch durch ein Wahlbüro aus dem Büro der Selbstverwaltung unterstützt wird.

Wer darf wählen?

Mit über 50 Millionen Wahlberechtigten ist die Sozialwahl eine der größten Wahlen in der Bundesrepublik.

Die Wahl erfolgt entweder durch eine Wahl mit Wahlhandlung (Urwahl) oder durch eine sogenannte Friedenswahl (ohne Wahlhandlung). Bei einer Urwahl wählen Versicherte und Rentner die Vertreter der Versicherten. Die Arbeitgeber wählen getrennt davon ihre Vertreter. Eine Friedenswahl ist möglich, wenn genauso viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen wurden, wie Mandate zu vergeben sind.

Bei der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen hat in den letzten Jahren eine Friedenswahl stattgefunden.

Wie wird gewählt?

Abgestimmt wird per Brief und natürlich portofrei. Versicherte erhalten die Wahlunterlagen mit dem roten Brief bequem nach Hause zugestellt.

Wer wird bei der Sozialwahl gewählt?

Gewählt werden die Mitglieder der Vertreterversammlung. Das Gremium besteht aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern, wovon 15 der Versichertenseite­ und 15 der Arbeitgeberseite angehören.

Sie verabschieden beispielsweise den Haushalt, nehmen die Jahresrechnung ab, entlasten Vorstand und Geschäftsführung und wählen die Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsführung.

Die Vorschlagslisten für die Sozialwahl stellen die Sozialpartner auf. In unserer Region sind es für die Arbeitgeberseite die Unternehmensverbände im Lande Bremen e.V. und für die Versichertenseite der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).

Informationsportal der sozialen Selbstverwaltung

Soziale Selbstverwaltung

Ergänzung der Selbstverwaltungsorgane

Wenn Mitglieder des Vorstands, der Vertreterversammlung oder Versichertenälteste innerhalb einer Amtsperiode aus dem Ehrenamt ausscheiden, wird ein Ergänzungsverfahren gem. § 60 SGB IV durchgeführt. Seit dem 18.02.2021 machen wir die Ergebnisse auf unserer Homepage öffentlich bekannt. Die Öffentlichen Bekanntmachungen finden sie hier.

Sozialversicherungswahlen 2029

Im Jahr 2029 findet die nächste Sozialversicherungswahl statt.

Weitere Informationen hierzu folgen zu gegebener Zeit.