Deutsche Rentenversicherung

Wertvolle Zeiten für die Rente

Freiwilligendienste gelten als Beschäftigung

Datum: 24.08.2020

Düsseldorf. Wer sich beruflich erst orientieren oder einfach ganz praktisch Gutes tun möchte, nutzt dafür vielleicht einen Freiwilligendienst – den Bundesfreiwilligendienst (BFD), das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Solch ein Engagement für die Gesellschaft belohnt der Staat: Denn mit den freiwilligen Diensten entstehen Rentenansprüche, ohne dass eigene Beiträge zu zahlen sind.

Der Bundesfreiwilligendienst - früher als Zivildienst bekannt - ist ein freiwilliger Dienst in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Er dauert in der Regel zwischen 6 bis längstens 18 Monate. Darüber hinaus ist im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts auch eine Gesamtdauer von 24 Monaten möglich.

Kürzer sind dagegen mit einer Dauer von 12 Monaten das Freiwillige Soziale und das Freiwillige Ökologische Jahr.

Gemeinsam haben die Freiwilligendienste jedoch, dass sie als Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gelten. Wer also den BFD; das FSJ oder FÖJ absolviert, ist während dieser Zeit in allen Zweigen der Sozialversicherung versichert. Die Beiträge zahlt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber. Eine Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit ist während des  BFD, FSJ oder FÖJ ausgeschlossen. Die freiwilligen Dienste wirken sich somit positiv auf das Rentenkonto aus: Denn generell gilt, dass jeder einzelne Beitrag die spätere Rentenhöhe - je nach Beitragshöhe - positiv beeinflusst.

Anmerkung für die Redaktion:

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund 1,34 Millionen Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation regionaler Ansprechpartner in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, als Verbindungsstelle zu Belgien, Chile, Israel, Spanien und Uruguay auch bundesweit. Darüber hinaus ist sie Träger von sechs Rehabilitationskliniken.