Deutsche Rentenversicherung

 Achtung Schulabgänger

 Ausbildungssuche zählt für die Rente

Datum: 07.06.2021

Düsseldorf. In diesen und den nächsten Wochen beenden wieder viele junge Menschen ihre schulische Laufbahn. Aber nicht alle finden sofort einen Ausbildungsplatz. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland weist darauf hin, dass sich auch in diesem Fall eine rentenrechtliche Lücke im Versicherungsverlauf vermeiden lässt. Denn wer zwischen 17 und 25 Jahre alt ist und sich bei einer deutschen Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend meldet, kann diese Zeit für seine spätere Rente gutgeschrieben bekommen.
Viele wissen nicht, dass die Suche nach einem beruflichen Ausbildungsverhältnis als so genannte Anrechnungszeit für die Rente zählt – und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Weitere Auskünfte gibt es am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 48013.

Anmerkung für die Redaktion:

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund 1,33 Millionen Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation regionaler Ansprechpartner in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, als Verbindungsstelle zu Belgien, Chile, Israel, Spanien und Uruguay auch bundesweit. Darüber hinaus ist sie Träger von sechs Rehabilitationskliniken.