Deutsche Rentenversicherung

Riester-Zulage

Bis Jahresende die Zulage für 2019 sichern

Datum: 24.11.2021

Düsseldorf. Wer die staatliche Riester-Zulage für 2019 noch erhalten will, muss diese spätestens bis Ende dieses Jahres beantragen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland in Düsseldorf hin.

Die Riester-Zulage erhält nur, wer sie beantragt. Den dafür erforderlichen Zulagenantrag erhält man vom Anbieter seines Riester-Vertrags. Der Antrag muss bis Ende 2021 beim Anbieter des Riester-Vertrags vorliegen, um die Förderung für 2019 noch zu bekommen.

Wer die Zulage nicht jedes Jahr gesondert beantragen will, kann über seinen Anbieter einen Dauerzulagenantrag stellen. Der Antrag auf Zahlung der Zulage verlängert sich dann automatisch von Jahr zu Jahr. Die Angaben im Dauerzulagenantrag sollten allerdings regelmäßig überprüft werden. Ändern sich die persönlichen Lebensverhältnisse, wie zum Beispiel bei einer Heirat oder bei der Geburt eines Kindes, müssen die Angaben im Antrag angepasst werden.

Die volle staatliche Riester-Grundzulage für das Jahr 2019 beträgt 175 Euro. Zusätzlich wird eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro jährlich pro Kind gezahlt.

Einen sogenannten „Berufseinsteigerbonus“ von zusätzlich einmalig 200 Euro erhalten alle Personen, die zu Beginn des ersten Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Bonus wird gezahlt, damit bereits junge Menschen frühzeitig mit der Altersvorsorge beginnen.

Rat und Hilfe gibt es bei den Mitarbeitenden der Service-Zentren und am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Rheinland unter 0800 100048013.