Die Widerspruchsausschüsse der Deutschen Rentenversicherung Rheinland trafen sich am 7. und 8. April zu ihrer jährlichen Arbeitstagung in der Hauptverwaltung in Düsseldorf. Unter anderem standen für die Mitglieder der Ausschüsse die "Grundrente“ und die digitale Widerspruchsbearbeitung auf dem Programm. Neben Informationen zu rentenrechtlichen Neuerungen gab es die Gelegenheit zur Erörterung von Einzelfällen aus der Praxis und zum Erfahrungsaustausch.
Die 15 Ausschüsse sind Teil der Selbstverwaltung des Düsseldorfer Rentenversicherers und je zur Hälfte mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten besetzt. Sie kommen aus allen Berufen, sind ehrenamtlich in den Ausschüssen tätig und haben ein gemeinsames Ziel: Versicherten, die mit einer Entscheidung der Rentenversicherung nicht einverstanden sind, wollen sie einen langwierigen Rechtsweg ersparen.
Die Widerspruchsausschüsse entschieden im Jahr 2021 unter anderem in rund 8.400 Fällen, ob ein Renten- oder Reha-Antrag zu Recht abgelehnt wurde. Rund ein Drittel dieser Widersprüche war ganz oder teilweise erfolgreich. Der Grund: Oft werden nachträglich Unterlagen oder medizinische Gutachten eingereicht, die bei der ursprünglichen Entscheidung noch nicht berücksichtigt werden konnten.