Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht der Geschäftsführung

Heinz Krumnack, Vorsitzender der Geschäftsführung

Datum: 13.12.2012

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

der Unternehmensbericht, der einen Überblick über die Aufgaben, Leistungen und Ergebnisse der Abteilungen, Referate und Bereiche der Deutschen Rentenversicherung Rheinland für den Zeitraum Oktober 2011 bis September 2012 vermittelt, liegt Ihnen leider erst seit heute vor. Er ist aufgrund eines Versehens nicht – wie sonst üblich - mit den übrigen Unterlagen und Vorlagen versandt worden, so dass Sie bis heute noch keine Gelegenheit zur Lektüre hatten. Hierfür bitten wir um Entschuldigung. Was die Zahlen und Daten im Einzelnen angeht, möchte ich Sie gleichwohl auf den Unternehmensbericht verweisen, um Sie heute nicht mit Zahlen zu Antrags- und Erledigungsmengen, Haushalts- und Vermögensdaten zusätzlich zu überfluten.

IT - Stabilität

Anknüpfend an den Bericht der Geschäftsführung in der letzten Vertreterversammlung möchte ich Sie zunächst über den aktuellen Sachstand zur IT-Stabilität unterrichten. In der Vertreterversammlung im Sommer dieses Jahres habe ich über Probleme mit der Stabilität der IT-Kernanwendungen und der Benutzbarkeit einzelner IT-Arbeitsplätze berichtet. In der Hauptverwaltung und den Service-Zentren der DRV Rheinland haben Ausfälle und Störungen ab Mitte des Jahres 2012 zu erheblichen Beeinträchtigungen vor allem der Auskunfts- und Beratungsbereiche und der Sachbearbeitung geführt, die erst nach einigen Wochen beseitigt werden konnten.

Die NOW IT GmbH, der gemeinsame IT-Dienstleister für unser Haus und die DRV’en Westfalen, Braunschweig-Hannover, Nord und Mitteldeutschland, hat durch die Verstärkung der Großrechnerleistung, den Aufbau einer zweiten CITRIX-Serverfarm (Softwareverteilung) am Standort Münster, die Stabilisierung der bestehenden CITRIX-Serverfarm in Düsseldorf und den Austausch von nicht kompatibler Software die Verfügbarkeit der Hauptanwendungen wieder so herstellen können, dass diese seit Ende Juli, Anfang August wieder stabil laufen.

Was die Störungen und die Benutzbarkeitsmängel einzelner Arbeitsplätze angeht, konnten bis auf wenige Ausnahmen die Ursachen festgestellt und beseitigt werden. Noch vereinzelt auftretenden Störungen mit dem Schwerpunkt Hauptverwaltung Düsseldorf wird jeweils unverzüglich nachgegangen.

Ich denke, ich darf mich auch in Ihrem Namen bei allen Beteiligten, insbesondere aber bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Sachbearbeitung, den Auskunfts- und Beratungsbereichen und den von den Störungen betroffenen Bereichen für ihren Einsatz bedanken, der dafür gesorgt hat, dass gravierende Einschränkungen bei der Betreuung unserer Versicherten sowie Einbrüche bei unseren Arbeitsergebnissen verhindert bzw. minimiert werden konnten.

Einführung rvDialog

Die Beteiligten der IT- und der Fachseite sind sich einig, dass neben der Sicherstellung des störungsfreien Regelbetriebes und der Beseitigung der aufgezeigten Benutzbarkeitsmängel die anstehenden Aufgaben im Rahmen der Einführung von rvDialog, des gemeinsamen einheitlichen Programmsystems aller Rentenversicherungsträger, vorrangig zu bearbeiten sind. Um hierfür eine entsprechend zukunftssichere und zuverlässige technische Grundlage zur Verfügung zu stellen, arbeitet die NOW IT GmbH in Abstimmung mit der Fachseite auch an der Konzeption und planmäßigen Inbetriebnahme einer Nachfolgeplattform der Terminalserver. Diese soll neben der erforderlichen Ressourcenerweiterung für die neue gemeinsame Oberfläche auch eine weitere Verbesserung der allgemeinen Servicequalität für die Anwender bewirken.

Die beiden Leistungsabteilungen Versicherung, Rente und Rehabilitation zentral und dezentral werden in Kürze mit den Schulungen zur neuen, dann in der gesamten Rentenversicherung einheitlichen Benutzeroberfläche des gemeinsamen Programmsystems rvDialog starten. Die technischen Voraussetzungen hierfür werden rechtzeitig erfüllt. Ende März 2013 wird rvDialog einschließlich neuer Benutzeroberfläche bei uns und den meisten Regionalträgern in den Praxisbetrieb übernommen. Mit der abschließenden Praxisübernahme durch die DRV Bund bis Ende 2013 wird eines der anspruchsvollsten gemeinsamen IT-Projekte der Deutschen Rentenversicherung seinen erfolgreichen Abschluss finden.

Zertifizierung Klinikkette

Frau Dr. Graf ist in Ihrem Bericht auf die grundsätzlich positive wirtschaftliche Entwicklung der Klinikkette eingegangen. Neben der Wirtschaftlichkeit spielt die Qualität der Reha-Leistungen eine ebenso wichtige Rolle. Die Qualität unserer Rehabilitationskliniken wurde in diesem Jahr durch eine erfolgreiche Rezertifizierung aller Kliniken bestätigt. Unsere Kliniken sind sogar doppelt zertifiziert. Unsere Klinikkette erfüllt sowohl die Anforderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation nach dem Standard “QMS Reha“ als auch nach DIN EN ISO 9001: 2008.

Neue Rehaprojekte

Nicht nur in den eigenen Rehabilitationskliniken steht die Qualität der Rehabilitationsleistungen stets im Fokus unserer Bemühungen, auch in der Zusammenarbeit mit anderen Partnern und Rehabilitationseinrichtungen entwickelt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland neue, effektive Rehabilitationsangebote für unsere Versicherten.

Seit Jahren steigen insbesondere in der Psychosomatik die Antragszahlen. Die DRV Rheinland erweitert daher sowohl in den eigenen Kliniken als auch mit Vertragspartnern die Versorgungsstrukturen und Angebote für psychosomatische Patienten.

In Köln wurde vor wenigen Wochen das bundesweit erste ambulante Rehabilitationsangebot für türkischsprachige Patienten mit psychosomatischen oder psychischen Erkrankungen eröffnet. Gerade in der sprechenden Medizin der Psychosomatik sind besondere Sprachkenntnisse bei Pflegern, Ärzten und Therapeuten ein wichtiger Erfolgsfaktor zur Behandlung türkischsprachiger Patienten, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Oftmals scheitert eine psychosomatische Rehabilitation von Versicherten mit Migrationshintergrund gerade an den Sprachbarrieren oder fehlender kultureller Sensibilität. Das ambulante Rehazentrum in Köln hat sich speziell auf die Belange türkischsprachiger Patienten eingestellt. Mit diesem Angebot haben wir bundesweite Aufmerksamkeit erzielt und leisten auch aus Sicht des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW einen wichtigen gesundheitspolitischen und arbeitsmarktorientierten Integrationsbeitrag.

Bei der Entwicklung neuer Rehabilitationsangebote setzt die DRV Rheinland verstärkt auf die Kooperation mit der Krankenversicherung. Gemeinsam mit der AOK Rheinland-Hamburg haben wir zwei Pilotprojekte für besondere Patientengruppen auf den Weg gebracht. Das erste Kooperationsprojekt mit der AOK Rheinland-Hamburg nennt sich „Pauli“. Pauli steht hierbei für „Psychosomatik auffangen, unterstützen, leiten, integrieren“. Ziel ist es, betroffene Patienten mit psychosomatischer Erkrankung frühzeitiger in die Rehabilitation überzuleiten, um damit eine Manifestierung schwerster Krankheitsbilder zu verhindern und so den Reha-Erfolg zu verbessern. Neben den Patienten profitieren auch unsere Rehabilitationskliniken von den Kooperationsprojekten mit der AOK Rheinland-Hamburg, da unsere Kliniken über die Kooperationsprojekte zusätzliche Patientenzuweisungen auch von der AOK erhalten.

Unser zweites AOK- Kooperationsprojekt „Smart XL“ ist von besonderem Gewicht, da in einer sektorenübergreifenden Versorgungskette vom Hausarzt über das Akutkrankenhaus bis zur Rehabilitation und zur begleiteten beruflichen Wiedereingliederung die DRV Rheinland und die AOK Rheinland Hamburg Hand in Hand arbeiten, um XL-Patienten mit extremem Übergewicht eine bessere Lebensperspektive und eine erfolgreiche Berufsausübung zu ermöglichen.

Das Projekt verläuft äußerst erfolgreich. Die Patienten sind dankbar. Die Rentenversicherung kann aufwendige Rehamaßnahmen und vorzeitige Erwerbsminderungsrenten vermeiden.

Budgetierte Ausgaben

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Wie in jeder Vertreterversammlung, möchte ich kurz auf unsere beiden budgetierten Kontenklassen, die Ausgaben für Rehabilitation (KKL 4) und die Verwaltungs- und Verfahrenskosten (KKL 7) eingehen.

Budgetierte Reha-Ausgaben

Während wir noch im Jahr 2011 unseren Ausgaberahmen von rund 329 Mio. Euro mit tatsächlichen Reha-Ausgaben von ca. 307 Mio. Euro um nahezu 22 Mio. Euro deutlich unterschritten haben, werden wir unser Reha-Budget für das Jahr 2012 mit einem Volumen von rund 335 Mio. Euro nach letzten Hochrechnungen vollständig ausschöpfen. Wie Sie auch dem Unternehmensbericht entnehmen können, ist eine wesentliche Ursache hierfür der weiter anhaltende Anstieg der Zahl der Anträge sowohl im Bereich der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als auch bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Da diese Entwicklung bei den Reha-Anträgen nach den Prognosen nicht nur der Rentenversicherung in den nächsten Jahren bundesweit anhalten und damit der Bedarf an Reha-Leistungen weiter wachsen wird, stellt sich die Frage, wie dies mit dem gesetzlich begrenzten Reha-Budget vereinbart werden kann. Bereits im Jahr 2012 erscheint die Einhaltung des Budgets durch die Rentenversicherungsträger insgesamt aus heutiger Sicht nach dem Stand der gemeldeten Ausgaben bzw. Mittelbindungen eher unwahrscheinlich. Wird das Budget überschritten, würde nach der gesetzlichen Vorgabe das Reha-Budget dann im übernächsten Jahr, also 2014, um den Betrag der Überschreitung gekürzt. 2014 würde das Korsett für die Rentenversicherung dadurch noch enger als im laufenden Jahr.

Nach dem Gesetz wird das Reha-Budget zurzeit allein mit der Entwicklung der Bruttolöhne und –gehälter je Arbeitnehmer fortgeschrieben. Um der demografischen Herausforderung mit einer deutlichen Zunahme der Arbeitnehmer in den Reha-intensiven Altersgruppen auch vor dem Hintergrund der Anhebung der Altersgrenzen für Altersrenten gerecht zu werden, hat die gesetzliche Rentenversicherung vorgeschlagen, das Reha-Budget deshalb zusätzlich zur Entwicklung der Entgelte mit einer demografischen Komponente fortzuschreiben.

Die Bundesregierung hat die Argumente der Rentenversicherung aufgegriffen und mit den Gesetzentwürfen im Rahmen des von Frau Dr. Graf bereits dargestellten „Regierungsdialogs Rente“ einen eigenen Vorschlag zur Anhebung des Reha-Budgets unter Berücksichtigung einer demografischen Komponente ab dem Jahr 2013 unterbreitet. Auch wenn wir die Anhebung insgesamt nicht für ausreichend halten, ist dies aber der erste Schritt in die richtige Richtung. Ich möchte mich daher ausdrücklich dem Appell von Frau Dr. Graf an die Bundesregierung anschließen, die dringend notwendigen und sinnvollen gesetzgeberischen Maßnahmen von der Einigung in Sachen Zuschussrente zu entkoppeln.

Verwaltungs- und Verfahrenskosten

Wesentlich entspannter stellt sich der Ausschöpfungsgrad des Budgets der Verwaltungs- und Verfahrenskosten dar.

Nachdem wir unser Budget für die Verwaltungs- und Verfahrenskosten im Jahr 2011 in Höhe 229,7 Mio. Euro mit tatsächlichen Ausgaben von rund 224 Mio. Euro um gut 5,7 Mio. Euro unterschritten haben, werden wir auch den für 2012 zur Verfügung stehenden Ausgaberahmen in Höhe von rund 235,7 Mio. Euro, den wir im Haushaltsplan selbst bereits auf 229,3 Mio. Euro begrenzt haben, nach der letzten Vorausberechnung voraussichtlich mit maximal ca. 228 Mio. Euro am Jahresende nicht ausschöpfen.

Die Ausgabensteigerung gegenüber 2011 ist auf gestiegene Sachkosten, aber auch auf Besoldungs- und Vergütungserhöhungen in Höhe von 1,9 Prozent ab 1. Januar 2012 für verbeamtete Beschäftigte und in Höhe von 3,5 Prozent ab 1. März 2012 für Tarifbeschäftigte sowie auch auf den erneut erhöhten Sanierungsbeitrag zur VBL zurückzuführen.

Benchmarking

Zu den guten Ergebnissen im Bereich der Verwaltungs- und Verfahrenskosten haben die bereits seit einigen Jahren laufenden Aktivitäten der DRV Rheinland im Rahmen des Benchmarking erheblich mit beigetragen. Anlässlich der letzten Vertreterversammlung im Sommer in Bad Ems habe ich über den Sachstand der Aktivitäten in den Handlungsfeldern Wirtschaftlichkeit, Kundenorientierung, Qualität und Mitarbeiterorientierung eingehend berichtet.

Im Handlungsfeld Wirtschaftlichkeit konnten die sog. Produktstückkosten für die Bearbeitung von Renten- und Reha-Anträgen, der Auskunft und Beratung sowie der Betriebsprüfung weiter stabilisiert werden mit der Folge, dass die DRV Rheinland ihre gute Position in diesem Handlungsfeld behaupten konnte. Die bereits vor einigen Monaten eingeleiteten Benchmarkingprozesse mit anderen Rentenversicherungsträgern im Bereich Betriebsprüfdienst werden konsequent fortgesetzt, um auch hier zu weiteren Kostenreduzierungen zu kommen.

Im Handlungsfeld Kundenorientierung, das maßgeblich über die Laufzeiten, also die Dauer der Bearbeitung eines Renten- oder Reha-Antrags von der Antragstellung bis zur Bescheiderteilung definiert wird, haben wir weiter an der Laufzeitverkürzung gearbeitet. Mit dem Ziel, durch Schnittstellen in der Bearbeitungskette verursachte Verzögerungen aufzulösen, ist Mitte dieses Jahres die bisherige Abteilung Sozialmedizin in die beiden Abteilungen Versicherung, Rente und Rehabilitation zentral und dezentral integriert worden, und zwar die in den Service-Zentren angesiedelten ärztlichen Untersuchungsstellen in die Abteilung Versicherung, Rente und Rehabilitation dezentral und der in der Hauptverwaltung hier in Düsseldorf tätige ärztliche Beratungsdienst mit seinen Bereichen in die Widerspruchs- und Rechtsbehelfsstelle der Abteilung Versicherung, Rente und Rehabilitation zentral. Die Ergebnisse der letzten Monate und die sich abzeichnenden weiteren Fortschritte bestätigen, dass die mit der Integration verfolgten Ziele zeitnah erreicht werden.

BUK-Neuorganisationsgesetz

Meine Damen und Herren,

die Anstrengungen der Rentenversicherungsträger zur weiteren Kostenreduzierung werden gelegentlich durch gesetzliche Neuregelungen erschwert.

Im Jahr 2007 hat die gesetzliche Rentenversicherung als zusätzliche Aufgabe des Betriebsprüfdienstes die Prüfung der Künstlersozialabgabe erhalten. Dies allerdings ohne Erstattung der hierdurch verursachten zusätzlichen Kosten. Anders als bei der Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags verlangt die einschlägige Vorschrift, § 28 p Abs.1a SGB IV, in ihrer bisherigen Fassung nicht die Prüfung aller Arbeitgeber mindestens alle vier Jahre, sondern gewährt ein Auswahlermessen. Seit 2007 prüfen die Rentenversicherungsträger auf der Grundlage der heutigen Regelung eine Auswahl von jährlich rund 70.000 Arbeitgebern wegen der Künstlersozialabgabe. Das BMAS hat dieses Verfahren und die ihm zugrundeliegende Auslegung der genannten Vorschrift in der Vergangenheit mitgetragen.

Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisations-gesetz) vom 30. Oktober 2012 soll das Auswahlermessen bei der Prüfung der Künstlersozialabgabe abgeschafft werden. Durch die Einfügung der Wörter „mindestens alle vier Jahre“ soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass die Rentenversicherungsträger künftig nicht nur bei einem Teil der Arbeitgeber, sondern bei allen 800.000 Arbeitgebern, die sie pro Jahr wegen der Erfüllung ihrer sozialversicherungsrechtlichen Melde- und Beitragspflichten prüfen, zusätzlich kontrollieren, ob und ggfls. in welcher Höhe diese als etwaige Auftraggeber selbständiger Künstler und Publizisten abgabepflichtig nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind.

Abgesehen davon, dass der in der Begründung des Gesetzentwurfs verwendete Begriff der „redaktionellen Klarstellung“ suggeriert, dass damit keine Änderung der Sach- und Rechtslage eintritt, lehnt die Deutsche Rentenversicherung eine solche quantitative Ausdehnung der Prüfverpflichtung deshalb ab, weil mit ihr erhebliche zusätzliche Verwaltungskosten der Rentenversicherungsträger, nach Berechnungen der DRV Bund von bis zu 50 Mio. EUR jährlich, und zugleich ein deutlicher Bürokratiezuwachs verbunden wären. Der erzielbare Nutzen stünde in keinem vernünftigen Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand.

Die Rentenversicherungsträger haben dies in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf deutlich zum Ausdruck gebracht. Andere gesetzliche Neuregelungen und Ergänzungen, die zum Teil auf gemeinsame Empfehlungen der Renten- und Unfallversicherung zurückgehen und zu Vereinfachungen und Entlastungen führen werden, werden ausdrücklich befürwortet. So sollen Unternehmen, deren Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung geringer ist als die für die Prüfung zu veranschlagenden Kosten, künftig – von Stichproben abgesehen - von der Prüfung wegen des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung ausgenommen werden, um auf diese Weise die Wirtschaftlichkeit und Effektivität der Prüfungen zu erhöhen.

Personalplanung

Die in meinem Bericht angesprochenen Themen, die Aufgaben der DRV Rheinland insgesamt können nur erfolgreich und mit hoher Qualität bearbeitet und erfüllt werden, wenn hierfür qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Ich möchte an dieser Stelle nicht auf die vielfältigen Aktivitäten im Rahmen des Betrieblichen Gesundheits- und Eingliederungsmanagements, der Fort- und Weiterbildung eingehen, die wir in den letzten Jahren auf den Weg gebracht haben. Ich möchte mich auf die Beschlüsse des Vorstands zur Personalplanung beschränken, die sich mit der Sicherstellung des mittelfristigen Personalbedarfs durch die Einstellung von Nachwuchskräften befassen.

Wie bereits in den Vorjahren, so hat der Vorstand im August dieses Jahres die von Verwaltung und Geschäftsführung vorgelegten Daten und Prognosen zur Personalplanung und zum Personalbedarf eingehend beraten. Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass aufgrund der in den nächsten Jahren zu erwartenden Gesamtfluktuation aus altersbedingten und sonstigen Gründen insbesondere in der Sachbearbeitung der beiden großen Abteilungen Versicherung, Rente und Rehabilitation ein zunehmend hoher Bedarf an Nachwuchskräften bestehen wird. Da mit Blick auf die geburtenschwachen Jahrgänge die Anzahl der Bewerbungen voraussichtlich abnehmen und damit die Gewinnung qualifizierter Nachwuchskräfte erschwert wird, müssen sowohl das Ausbildungskonzept im Sinne einer stärkeren Dezentralisierung als auch die Maßnahmen zur Personalbindung modifiziert und ausgebaut werden.

Um den mittelfristig absehbaren Bedarf an Nachwuchskräften sicherzustellen, hat der Vorstand - in Fortsetzung der bisherigen Einstellungspraxis – beschlossen, 2013 bis zu 30 Nachwuchskräfte als Bachelor of Laws, bis zu 50 Sozialversicherungsfachangestellte und bis zu vier Kaufleute für Bürokommunikation in der Hauptverwaltung und weitere bis zu 13 Nachwuchskräfte in den Kliniken einzustellen. Für 2014 soll die Zahl der Sozialversicherungsfachangestellten noch einmal leicht erhöht werden. Zwar sind Prognosen schwierig, erst Recht wenn sie die Zukunft betreffen, aber ich glaube, wir werden gut beraten sein, auch weiterhin auf hohem Niveau auszubilden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!