Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht der Geschäftsführung

Heinz Krumnack, Vorsitzender der Geschäftsführung

Datum: 06.06.2014

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich möchte mit dem Bericht der Geschäftsführung an die Ausführungen von Herrn Meder anknüpfen und Sie über weitere Entwicklungen in den eigenen Kliniken und in der Hauptverwaltung der DRV Rheinland unterrichten.

Kliniken

Herr Meder hat in seinem Bericht bereits darauf hingewiesen, dass die sechs eigenen Rehabilitationskliniken der DRV Rheinland sich weiterhin überwiegend positiv entwickeln. Dies gilt sowohl für die wirtschaftliche als auch für die qualitative Bewertung der Rehabilitationsleistungen. Die Aggertalklinik, die Klinik Roderbirken, die Lahntalklinik, die Eifelklinik und unsere Klinik Niederrhein erbringen hochwertige Rehabilitationsleistungen für unsere Versicherten zu wirtschaftlichen und wettbewerbsfähigen Bedingungen. 

Vor einer besonderen und noch nicht gelösten Herausforderung steht allerdings unsere Nordseeklinik Borkum. Seit dem Jahr 2006 kooperiert die Nordseeklinik mit den benachbarten Rehakliniken der DRV Bund und der DRV Knappschaft-Bahn-See mit dem im Kooperationsvertrag beschriebenen Ziel, ein gemeinsames „Rehabilitationszentrum Insel Borkum“ partnerschaftlich, aber vor allem auch wirtschaftlich, zu betreiben. Die Kliniken der DRV Rheinland und der DRV Bund werden inzwischen von einer gemeinsamen Klinikleitung geführt. Für alle drei Kliniken wurde eine gemeinsame Speisenversorgung mit einer Zentralküche eingerichtet. Weitere Kooperationsfelder sind zum Beispiel eine gemeinsame Arzneimittelversorgung, die gemeinschaftliche Laborversorgung, ein zwischen den Kliniken koordinierter Einkauf und gemeinschaftliche Weiterbildungsmaßnahmen sowie Freizeitveranstaltungen für die Patienten aller drei Kliniken. Diese Kooperationsfelder haben bisher allerdings nicht ausgereicht, um die drei Kliniken mit marktpreisgerechten Pflegesätzen dauerhaft zu betreiben.

 

In unserer letzten Vertreterversammlung hatte ich Ihnen bereits angekündigt, dass die wesentliche Zielvorgabe unserer Nordseeklinik und der beiden anderen Kliniken für 2014 darin liegt, die bisherigen Kooperationsfelder auf den Prüfstand zu stellen, damit die Kooperationserfolge künftig zur notwendigen betriebswirtschaftlichen Verbesserung stärker beitragen. In den letzten Wochen haben wir uns mit der DRV Bund darauf verständigt, bis zum Jahresende - bei Bedarf auch mit externer Unterstützung - eine Bewertung und vor allem eine Empfehlung für eine Optimierung der Kooperation und die dauerhafte wirtschaftliche Betriebsführung der Rehakliniken auf Borkum zu erarbeiten. Wir wollen Ihnen in der nächsten Vertreterversammlung konkrete Vorschläge vorstellen. 

Präventionsgesetz und Bundesteilhabegesetz

Herr Meder hat bereits über die aus unserer Sicht erfreuliche Anhebung des Rehabudgets ab Januar 2014 durch das RV-Leistungsverbes-serungsgesetz berichtet. Im Bereich der Rehabilitation und Prävention hat die große Koalition aber noch weitere Vorhaben in der Pipeline. 

So wird erneut an dem Entwurf eines Präventionsgesetzes gearbeitet, das unter anderem den Ausbau und die Intensivierung von Präventionsmaßnahmen in zahlreichen Lebensbereichen und sogenannten Lebenswelten wie Kita, Schule, Pflegeheim und Betrieb vorsieht und auch eine engere Zusammenarbeit der an der Prävention beteiligten Sozialversicherungsträger gewährleisten soll. In den letzten Legislaturperioden hat es bereits mehrere Anläufe für ein solches Präventionsgesetz gegeben, die allerdings allesamt erfolglos verlaufen sind, da weder zur Frage der Finanzierung noch zur Zuständigkeit und Beteiligung Konsens erzielt werden konnte.

Ein weiteres Gesetz, das im Jahr 2014 auf den Weg gebracht werden soll, ist das Bundesteilhabegesetz. Im Koalitionsvertrag ist als gemeinsames Ziel vereinbart worden, die Eingliederungshilfe zu reformieren und ein modernes Teilhaberecht zu entwickeln. Leistungen an Menschen mit Behinderungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden.

Eckpunkte des Teilhabegesetzes sollen sein:

  • Regelungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
  • Stärkung der Rechte behinderter Menschen
  • Trägerübergreifende Bedarfsfeststellung
  • Überwindung von Schnittstellen durch Teilhabemanagement
  • Trägerübergreifendes einheitliches Leistungserbringungsrecht für alle Teilhabeleistungen

Die Deutsche Rentenversicherung hat sich in die Diskussionen zu beiden Gesetzesvorhaben frühzeitig eingebracht, auch wenn uns Einzelheiten zum aktuell geplanten Präventionsgesetz bisher noch nicht bekannt sind. Beide Gesetzesvorhaben enthalten sinnvolle Ansätze, die für die betroffenen Menschen einen einfacheren Zugang zu Präventions- und Teilhabeleistungen ermöglichen sollen, Zuständigkeits- und Schnittstellenprobleme der beteiligten Leistungsträger durch eine engere Verzahnung und verbesserte trägerübergreifende Zusammenarbeit reduzieren oder sogar beseitigen können sowie eine koordinierte und umfassende Leistungserbringung ermöglichen sollen. Diese Ansätze unterstützen wir nachdrücklich.

Die Rentenversicherung hat aber auch stets deutlich zum Ausdruck gebracht, dass wir es ablehnen, dass Beitragsmittel der Rentenversicherung für gesamtgesellschaftliche Aufgaben verwendet und aus dem ohnehin begrenzten Rehabilitationsbudget Mittel für Leistungen, die nicht unseren Versicherten zugute kommen bzw. nicht zum gesetzlich definierten Leistungskatalog der Rentenversicherung gehören, abgezweigt werden.

Wir sprechen uns auch gegen die Schaffung neuer Verwaltungsstrukturen, sondern für die Nutzung der vorhandenen Strukturen und Einrichtungen aus. So bieten Rentenversicherung und Krankenversicherung mit ihren gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation bereits ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen an, die zur Umsetzung beider Gesetzesvorhaben genutzt werden können. Mit den Krankenkassen stimmen wir darin überein, dass die Servicestellen zu Lotsen und Wegweisern bei allen Fragen rund um die Themen Prävention, Rehabilitation und Nachsorge weiter entwickelt und ausgebaut werden können. 

Ganz entschieden sprechen wir uns zudem dagegen aus, durch die Verlagerung von Entscheidungszuständigkeiten in bestehende Kompetenzen der Selbstverwaltung einzugreifen und diese zu beschneiden.

Budgetierte Ausgaben

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

wie in jeder Vertreterversammlung, möchte ich auf unsere beiden budgetierten Kontenklassen, die Ausgaben für Rehabilitation (KKL 4) und die Verwaltungs- und Verfahrenskosten (KKL 7) eingehen. 

Budgetierte Reha-Ausgaben

Wegen des anhaltend hohen Rehabedarfs hat die DRV Rheinland auch ihr Budget des Jahres 2013 in Höhe von 341,2 Mio. Euro zu 99,98 Prozent, also nahezu vollständig, ausgeschöpft.

Bisher wird das Reha-Budget ermittelt, in dem der der Rentenversicherung zur Verfügung stehende Gesamtbetrag des Vorjahres mit der voraussichtlichen Zunahme der Bruttoarbeitsentgelte nach den Annahmen der Bundesregierung zu den wirtschaftlichen Eckwerten fortgeschrieben wird. Der Gesetzgeber hat die langjährigen Forderungen der Rentenversicherung aufgegriffen. Nach dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz wird für die Fortschreibung der Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe zusätzlich eine Demografiekomponente eingeführt, und zwar rückwirkend ab 01. Januar 2014. Sie führt für das Jahr 2014 zu einem um 115 Mio. Euro höheren Gesamtbetrag für die Rentenversicherung. 

Von den 5,96 Mrd. Euro, die der allgemeinen Rentenversicherung 2014 zur Verfügung stehen, entfallen auf unser Haus 361,2 Mio. Euro als endgültiges Budget. Im Haushaltsplan für das Jahr 2014 hatten wir im letzten Jahr noch 350,7 Mio. Euro als Nettoausgaben angesetzt. Sie sehen, die positive Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte und der Demografiefaktor wirken sich budgeterhöhend aus. Dies begrüßen wir ausdrücklich, da wir mit dem erhöhten Budget der demografiebedingt nach wie vor steigenden Anzahl an Anträgen auf medizinische Rehabilitation besser Rechnung tragen können. So ist die Zahl der Anträge auf medizinische Rehabilitation im letzten Jahr auf rund 83.000 gestiegen, davon haben wir rund 55.300 bewilligt. Und diese Entwicklung hält mit Blick auf die geburtenstarken Jahrgänge auch in den ersten Monaten des laufenden Jahres weiter an.

Im Jahr 2015 wird das Reha-Budget der Rentenversicherung voraussichtlich auf rund 6,2 Mrd. Euro anwachsen, für die DRV Rheinland ergibt dies ein vorläufiges Budget in Höhe von rund 378,3 Mio. Euro. Das ist der Betrag, mit dem wir in die Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2015 gehen werden. 

Verwaltungs- und Verfahrenskosten

Wesentlich anders stellt sich der Ausschöpfungsgrad des Budgets der Verwaltungs- und Verfahrenskosten dar.

Nachdem wir unser Budget für die Verwaltungs- und Verfahrenskosten im Jahr 2013 in Höhe 246,2 Mio. Euro mit tatsächlichen Ausgaben von rund 230,3 Mio. Euro um knapp 15,9 Mio. Euro und unseren Haushaltsansatz von 238,4 Mio. Euro um 8,1 Mio. Euro unterschritten haben, werden wir auch den für 2014 zur Verfügung stehenden Ausgaberahmen in Höhe von rund 253,2 Mio. Euro deutlich unterschreiten. Im Haushaltsplan 2014 haben wir den Ausgaberahmen selbst bereits auf 241,2 Mio. Euro begrenzt. Daran werden auch zusätzlich zu vergütende Überstundenaktionen, wie wir sie zum Beispiel zur Abarbeitung des ZRBG-Änderungsgesetzes bis Jahresende 2014 durchführen, nichts ändern.

Für das Haushaltsjahr 2015 beträgt unser vorläufiges Budget für die Verwaltungs- und Verfahrenskosten rund 261,3 Mio. Euro. Für den Haushaltsplan 2015 werden wir Ihnen wieder einen stark reduzierten Ansatz vorschlagen, der näher an den zu erwartenden tatsächlichen Ausgaben liegen wird. 

Bei der Ermittlung des endgültigen Budgets für 2014 und des vorläufigen Budgets für 2015 werden einmalige und dauerhafte Mehraufwendungen der Rentenversicherungsträger zur Umsetzung von zusätzlichen bzw. veränderten Verwaltungsaufgaben berücksichtigt, wie sie das RV-Leistungsverbesserungsgesetz, das GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz und das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes vorsehen. Die Mehraufwendungen belaufen sich im Jahr 2014 auf rund 7,5 Mio. Euro und im Jahr 2015 auf rund 35 Mio. Euro. Bei diesen Mehraufwendungen handelt es sich um zusätzliche Personal – und Sachkosten.

Ausweitung Prüfpflicht Künstlersozialabgabe

Auf eines der genannten Gesetze möchte ich an dieser Stelle eingehen, da es dauerhaft zu erheblichem Mehraufwand führen wird, nämlich das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes.

Im Jahr 2007 hat die gesetzliche Rentenversicherung als zusätzliche Aufgabe des Betriebsprüfdienstes die Prüfung der Künstlersozialabgabe erhalten. Es werden sowohl Arbeitgeber geprüft, die bisher nicht abgabepflichtig waren, als auch solche, die bereits bei der Künstlersozial-kasse registriert sind. Im Rahmen des gesetzlich eingeräumten Auswahlermessens prüfen die Rentenversicherungsträger seither eine Auswahl von jährlich rund 70.000 Arbeitgebern wegen der Künstlersozialabgabe.

Bereits in der letzten Legislaturperiode sollte gesetzlich festgeschrieben werden, dass die Rentenversicherungsträger künftig bei allen 800.000 Arbeitgebern, die sie pro Jahr wegen der Erfüllung ihrer sozialversicherungsrechtlichen Melde- und Beitragspflichten prüfen, zusätzlich die Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz kontrollieren. Die Argumente der Rentenversicherung gegen dieses Vorhaben haben seinerzeit überzeugt mit der Folge, dass dieses Vorhaben nicht Gesetz wurde.

Das nunmehr vorliegende Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes sieht im Wesentlichen Folgendes vor:

  • Im Rahmen der regelmäßig alle vier Jahre stattfindenden Arbeitgeberprüfungen werden alle bei der Künstlersozialkasse erfassten abgabepflichtigen Unternehmer sowie alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten auch auf die Künstlersozialabgabe geprüft. Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten sollen zu 40 Prozent in die reguläre Prüfung mit einbezogen werden.
  • Arbeitgeber mit bis zu 19 Beschäftigten, die nicht Teil des Prüfkontingents sind, sollen in Form eines vereinfachten Anschreibeverfahrens geprüft werden. Sie werden von den Prüfern/innen beraten und bestätigen schriftlich, dass sie abgaberelevante Sachverhalte melden werden.
  • Die Künstlersozialkasse erhält ein eigenes Prüfrecht, um branchenbezogene Schwerpunktprüfungen oder anlassbezogene Prüfungen selbst durchführen zu können.

Die Bundesregierung erhofft sich von der intensivierten Prüfung, eine weitere Anhebung des Beitragssatzes zur Künstlersozialversicherung zu verhindern, diesen zu stabilisieren und Abgabegerechtigkeit herzustellen. Die Beiträge zur Künstlersozialversicherung waren zuletzt Anfang des Jahres 2014 von 4,1 auf 5,2 Prozent angestiegen.

Für die Rentenversicherungsträger bedeutet diese Prüfverpflichtung einen deutlich höheren Prüfumfang. Zur Umsetzung der intensivierten Prüfungen sind bundesweit rund 230 zusätzliche Prüfer der Deutschen Rentenversicherung notwendig. Die Bundesregierung verspricht sich von der erweiterten Prüfung Mehreinnahmen von rund 32 Mio. EUR jährlich. Dem gegenüber steht laut Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand bei den Rentenversicherungsträgern von rund 12,3 Mio. EUR.

Aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung erscheint es dagegen nach wie vor unwahrscheinlich, dass die erwarteten Mehreinnahmen von rund 32 Mio. EUR dauerhaft erzielt werden können. Es ist fraglich, ob Aufwand und Ertrag in einem angemessenen Verhältnis stehen werden. 

Entgeltrunde 2014

Während Veränderungen bei den Aufgaben und damit auch bei den Ausgaben nicht immer vorhersehbar sind, werden die voraussichtlichen Ergebnisse von Entgeltrunden regelmäßig in die Verwaltungs- und Verfahrenskosten eingepreist. Nachdem der Bund und die Kommunen Anfang April 2014 eine Tarifeinigung mit den Gewerkschaften erzielt hatten, haben die Rentenversicherungsträger den Gewerkschaften ein dieser Tarifeinigung entsprechendes Angebot übersandt. Dieses sieht unter anderem Folgendes vor:

  • eine Entgelterhöhung um 3,0 Prozent (mindestens aber 90 Euro) ab März 2014 und um weitere 2,4 Prozent ab März 2015,
  • die Ausbildungsvergütungen werden ab März 2014 um 40 Euro und ab März 2015 um 20 Euro erhöht,
  • der Urlaubsanspruch wird auf 30 Tage vereinheitlicht, Auszubildende erhalten 1 Urlaubstag mehr.

Zu unserer Verwunderung haben sich die Gewerkschaften zunächst eine Erklärungsfrist bis zum 23. Mai 2014 erbeten. Anschließend haben Sie das Angebot dann doch angenommen. Die zu schließenden Tarifverträge werden eine Laufzeit von zwei Jahren haben. 

Entgeltordnung für die Rentenversicherung

Bei einem anderen tarifrechtlichen Thema sind wir bis dato noch zu keinem gemeinsamen Ergebnis gekommen, der Entgeltordnung für die Deutsche Rentenversicherung. Die Tarifvertragsparteien waren sich bei der Ablösung des BAT durch den TVÖD vor nunmehr gut neun Jahren einig, das veraltete Eingruppierungsrecht, die Anlagen 1a und 1b zum BAT, durch ein moderneres Eingruppierungsrecht zu ersetzen.

Nachdem die Länder sich im letzten Jahr mit den Gewerkschaften auf eine neue Entgeltordnung verständigt haben, tritt nun auch im Bereich der Bundesverwaltung unter Federführung des BMI mit Wirkung zum 01. Januar 2014 eine neue Entgeltordnung in Kraft. Die Regionalträger, die sich in der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung zusammengeschlossen haben, die DRV Bund und die DRV KBS wollen den Gewerkschaften auf der Grundlage des BMI-Ergebnisses in den nächsten Wochen eine gemeinsame und einheitliche Entgeltordnung für die Deutsche Rentenversicherung unter Berücksichtigung der rentenversicherungsspezifischen Besonderheiten vorschlagen.

Ein wichtiges Ziel der Entgeltordnung muss auch aus Arbeitgebersicht sein, die finanzielle Attraktivität der Bearbeiter- und Sachbearbeitertätigkeit, die für die Erfüllung unserer Kernaufgaben auch weiterhin zwingend notwendig sein wird, zu erhalten. Um auch künftig qualifizierte junge Menschen für eine Ausbildung bei uns in der Rentenversicherung gewinnen und nach der Ausbildung langfristig an uns binden zu können, müssen wir uns hier bewegen.

Nachwuchskräfte

Zwar ist es uns bisher gelungen, jeweils eine ausreichende Zahl von Nachwuchskräften einzustellen. Auch für 2014 können wir zurzeit davon ausgehen, dass im August bzw. September 60 junge Menschen ihre Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellte, 30 ihre Ausbildung als Bachelor of Laws und 4 Kaufleute für Bürokommunikation beginnen werden.

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass die Nachwuchskräfte nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung auch Alternativen bei anderen Arbeitgebern ausserhalb der Rentenversicherung prüfen und zum Teil auch nutzen. Von den 24 Bachelor of Laws und 28 Sozialversicherungsfachangestellten, denen die DRV Rheinland in diesem Jahr eine unbefristete Übernahme nach Abschluss ihrer Ausbildung angeboten hat, werden nach heutigem Kenntnisstand nicht alle unser Angebot annehmen. Neben anderen Prioritäten zum künftigen Einsatzort und familiären Gründen spielt auch die Vergütung eine wichtige Rolle. 

NOW IT GmbH

Bereits in der letzten Vertreterversammlung hatte ich über die NOW IT GmbH, den IT-Dienstleister der DRV Rheinland und vier weiterer RV-Träger, berichtet, dass das zuständige Finanzamt Hannover Land im letzten Jahr die Absicht angekündigt hat, die verbindliche Auskunft über die Steuerfreiheit des Personalbeistellungsmodells für die Zukunft aufzuheben. Wegen der dann drohenden zusätzlichen Steuerpflicht hatte die Gesellschafterversammlung der NOW IT GmbH den Auftrag erteilt, ein verändertes Unternehmensmodell zu finden, das eine steuerfreie Darstellung der Personaldienstleistungen der NOW IT GmbH ermöglicht. 

Die Gesellschafterversammlung hat sich nach eingehender Diskussion der vorgestellten Modelle dafür ausgesprochen, die NOW IT GmbH als Besitz-GmbH beizubehalten, dort werden Hard- und Software einschl. Lizenzen konzentriert, und die NOW IT als Eigenbetrieb eines Rentenversicherungsträgers zu organisieren, dort werden die Betriebs-, Entwicklungs-, Service- und sonstigen Aufgaben mit grundsätzlich eigenem Personal des Eigenbetriebs und vorübergehend auch gestelltem Personal wahrgenommen.

Vor einigen Wochen hat das Finanzamt seine Ankündigung wieder revidiert und zuletzt sogar schriftlich bestätigt, dass es bei der Steuerfreiheit der Personalbeistellung verbleiben soll. Trotz dieses Sinneswandels wollen wir den eingeschlagenen Weg fortsetzen, um bei einem erneuten Meinungswechsel des Finanzamtes auf der steuerrechtlich sicheren Seite zu bleiben, aber auch, um erkannte Defizite des bisherigen Modells, zum Beispiel im Bereich der Personalprozesse und Weisungsrechte, zu beheben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

zum Schluss meines Berichts möchte ich Sie kurz über den Fortgang einiger wichtiger hausinterner Projekte in unseren beiden Leistungsabteilungen Versicherung, Rente und Rehabilitation zentral und dezentral unterrichten.

Integration Ärztlicher Beratungsdienst

Die organisatorische und räumliche Integration des ärztlichen Beratungsdienstes in die Widerspruchs- und Rechtsbehelfsstelle konnte in den letzten Wochen mit Vollzug der letzten Umbau- und Umzugsmaßnahmen abgeschlossen werden. Die Widerspruchs- und Rechtsbehelfsstelle firmiert nunmehr unter der neuen Bezeichnung Rechtsbehelfsstelle mit Ärztlichem Beratungsdienst.

Neustrukturierung Rentenbestand

Die Neustrukturierung des Rentenbestandes ist ebenfalls abgeschlossen. Infolge der jährlich durchzuführenden Stellen- und Personalbedarfserhebungen und der hieran anschließenden Überprüfungen der bestehenden Strukturen ist der Rentenbestand von drei auf zwei Dezernate reduziert worden. Seit dem 5. Mai 2014 sind noch zwei Dezernate für die Bestandssachbearbeitung zuständig.

Überprüfung Soll-Konzept

Seit Januar 2014 läuft unter dem Arbeitstitel „Weiterentwicklung des praktizierten Soll-Konzepts“ die umfassende Überprüfung der vor gut acht Jahren in den Sachbearbeitungsbereichen Versicherung, Rente und Rehabilitation sowie in dem Bereich Auskunft und Beratung unserer 13 Service-Zentren eingeführten Strukturen und Arbeitsabläufe.

Das Projekt startete mit einer Fragebogenaktion, um allen Beteiligten von Beginn an die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Erfahrungen und Erkenntnisse aus der täglichen Arbeit und ihre Vorschläge zu weiteren Verbesserungen mit einzubringen. Alle Beteiligten sind hoch motiviert, wir dürfen auf die Vorschläge gespannt sein. Ein gemeinsames Ziel ist es, die bisher schon erreichten erfreulichen Ergebnisse im Bereich der Qualität, der Wirtschaftlichkeit und der Kunden- und Mitarbeiterorientierung weiter auszubauen.

Frühes Scannen

Alle Rentenversicherungsträger haben sich vorgenommen, neben der weiteren Optimierung unseres gemeinsamen Programmsystems rvDialog und der Stärkung des elektronischen Dateneingangs den sog. elektronischen Dokumentenworkflow in den nächsten Jahren einzuführen. Damit wird das Ziel verfolgt, eine medienbruchfreie Bearbeitung eingehender Dokumente und der sich daraus ableitenden Geschäftsprozesse zu ermöglichen. 

Eine zentrale Voraussetzung hierfür, nämlich ein elektronisches Archivsystem, ist bei der DRV Rheinland seit vielen Jahren vorhanden. Spätestens mit Abschluss des konkreten Arbeitsvogangs wird die heute noch in Papierform geführte Akte eingescannt, digitalisiert, mit einer qualifizierten Signatur versehen und elektronisch archiviert. Die Papierakte wird anschließend vernichtet. Um Papierakten erst gar nicht entstehen zu lassen, ist als nächster Schritt das frühe Scannen, also die Digitalisierung von eingehenden Dokumenten, wie Anträgen und eingehender Post, geplant, um die so eingescannten Dokumente dann der Sachbearbeitung digital zur Bearbeitung zuzuleiten. Nach der Bearbeitung landen die Dokumente in der digitalen Akte im digitalen Archiv.

Die DRV Rheinland plant, mit dem Einsatz des frühen Scannens und dem damit verbundenen Workflow im Bereich Rehabilitation zu starten. Die fachlichen Vorgaben sind erstellt. Das Projekt soll ab 1. Juli 2014 in der Reha-Sachbearbeitung des Service-Zentrums Düsseldorf pilotiert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

nachdem die Gesetzesmaschinerie in den letzten Jahren ein wenig ins Stottern geraten war, läuft sie Dank der GroKo wieder auf vollen Touren. Wenn auch einzelne Inhalte nicht durchgängig auf Zustimmung stoßen, werden wir sie mit gewohnter Qualität und Zuverlässigkeit umsetzen.

Wir halten, was andere versprechen!

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!