Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht der Geschäftsführung

Heinz Krumnack, Vorsitzender der Geschäftsführung

Datum: 16.12.2014

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

der vorliegende Unternehmensbericht vermittelt Ihnen einen Überblick über die Aufgaben, Leistungen und Ergebnisse der Abteilungen, Referate und Bereiche der Deutschen Rentenversicherung Rheinland für den Zeitraum Oktober 2013 bis September 2014. Was die Zahlen und Daten im Einzelnen angeht, möchte ich Sie auf den Unternehmensbericht verweisen.

Rentenpaket – RV-Leistungsverbesserungsgesetz

Frau Dr. Graf ist in Ihrem Bericht bereits auf die mit dem Rentenpaket verbundenen Kosten und die negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsrücklage eingegangen. Ich möchte Sie zu Beginn des Berichts der Geschäftsführung über den Stand der Umsetzung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes in unserem Haus unterrichten und dies anhand einiger Zahlen zur abschlagsfreien Altersrente mit 63 und zur Mütterrente verdeutlichen.

Abschlagsfreie Altersrente mit 63

Bis Ende November 2014 sind rund 7.600 Anträge auf die abschlagsfreie Altersrente mit 63 Jahren bei der DRV Rheinland eingegangen, von denen bisher 5.750 bewilligt werden konnten. Nur vereinzelt mussten Anträge mangels Erfüllung der Voraussetzungen abgelehnt werden.

Bundesweit sind bisher rund 186.000 Anträge gestellt worden. Die tatsächliche Nachfrage liegt somit nahe an der prognostizierten Zahl von bis zu 200.000 Anträgen für das Jahr 2014. 

Mütterrente

Im Rahmen der Umsetzung der Mütterrente waren bei der DRV Rheinland rund 466.000 laufende Rentenzahlungen mit Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder durch die Zahlung eines Zuschlags in Höhe von aktuell 28,61 EUR umzustellen.

Im September 2014 konnten bei der DRV Rheinland 424.000 dieser laufenden Rentenzahlungen rückwirkend ab Juli 2014 maschinell umgestellt werden. Hieraus resultierte ein Gesamtnachzahlungsbetrag von rund 66 Millionen EUR. Seit Oktober 2014 werden die monatlichen Rentenzahlungen inkl. der Zuschläge laufend ausgezahlt.

In rund 40.000 Fällen laufender Rentenzahlungen waren aufgrund von bestehenden Zahlungsregelungen (Pfändungen, Erstattungsansprüchen, Einkommensanrechnungen) die Rentenzahlungen manuell anzupassen. Der Großteil dieser Arbeiten in unserer Rentenbestandssachbearbeitung konnte bereits abgeschlossen werden, die restlichen Arbeiten sollen noch bis Jahresende zum Abschluss gebracht werden.

Versicherte, die am 30. Juni 2014 keine laufende Rente bezogen haben, erhalten bei Nachweis der Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern ein weiteres Pflichtbeitragsjahr anerkannt.

Da die Voraussetzungen für Kinderziehungszeiten identisch mit denen von Kinderberücksichtigungszeiten sind, konnte Mitte August für rund 176.500 Versicherte das 2. Lebensjahr bereits aufgrund paralleler Kinderberücksichtigungszeiten von Amts wegen als Kindererziehungszeit mit Bescheid anerkannt werden.

Darunter waren auch rund 12.500 Versicherte, die das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben, aber bisher keine Rentenzahlungen erhalten. Diese potentiellen Rentenberechtigten wurden auf die nunmehr ggf. unter Zahlung von freiwilligen Beiträgen vorhandenen Rentenansprüche hingewiesen.

Darüber hinaus hat sich auch gezeigt, dass eine nicht unerhebliche Zahl an Versicherten erstmalig Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder aufgrund der Informationen in den Medien beantragt hat.

In Folge der Ausweitung der Kindererziehungszeiten sind bisher rund 11.800 zusätzliche Regelaltersrentenanträge seit Sommer 2014 gestellt worden. In rund 5.000 Anträgen konnte der Anspruch auf die Regelaltersrente durch Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen erfüllt werden. 

Wie Sie sich sicherlich vorstellen können, hat das RV-Leistungsverbesserungsgesetz zu einem erhöhten Beratungsbedarf in der Bevölkerung und zu einem Anstieg der gestellten Rentenanträge geführt. So sind bis Ende November zusätzlich rund 17.000 Altersrentenanträge und damit 59 Prozent mehr gestellt worden als in den ersten elf Monaten 2013. Darüber hinaus wurden 15.000 telefonische sowie 18.500 persönliche Beratungen durchgeführt.

In unseren Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Hauses möchte ich unsere Versichertenältesten und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Versicherungsämter ausdrücklich einbeziehen, die dazu beigetragen haben, dass dieser enorme Bedarf an Beratungen und Antragsaufnahmen sowie die Bearbeitung der Anträge für unsere Kunden professionell und zeitnah bewältigt werden konnte. Um an die Ankündigung anlässlich der Vertreterversammlung im Sommer dieses Jahres anzuknüpfen: „Wir  haben gehalten, was andere versprochen haben !“

ZRBG-Änderungsgesetz

Frau Dr. Graf ist bereits auf die Auswirkungen des am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen ZRBG-Änderungsgesetzes eingegangen.

In insgesamt rund 12.000 laufenden Rentenzahlungen der DRV Rheinland sind die Berechtigten über die mit der Gesetzesänderung eingeräumte Wahlmöglichkeit eines Rentenbeginns ab 1. Juli 1997 zu informieren. Bisher konnten rund 10.000 Informationsschreiben versandt werden, zu denen bereits rund 5.000 Antworten der Berechtigten vorliegen. In nahezu allen Fällen wurde der rückwirkende Rentenbeginn gewählt. Die daraus resultierenden Rentenneuberechnungen konnten in allen vorliegenden rund 5.000 Vorgängen vorgenommen und die Nachzahlungen inklusive der Verzinsung angewiesen werden.

Firmenservice

Seit Juli 2012 bietet die DRV Rheinland mit dem Firmenservice ein festes Leistungsangebot für die Arbeitgeber an. Der Firmenservice beinhaltet einerseits Beratungen zu Leistungen rund um den „Gesunden Mitarbeiter“. Dies sind Beratungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation unter Berücksichtigung regionaler Gesichtspunkte, zum Verfahren des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie zum Aufbau eines betrieblichen Gesundheitsmanagements. Darüber hinaus werden auch Betriebssprechtage zu Rente und Altersvorsorge angeboten. Abgerundet wird der Firmenservice durch Informationsangebote rund um das Beitrags- und Meldeverfahren.

Dass dieses Leistungsspektrum unseres Hauses gut angenommen wird, zeigen die rund 250 Anfragen von Unternehmen und Steuerberatern im laufenden Jahr 2014. In der Regel betreffen die Anfragen die Themengebiete Rente und Altersvorsorge, aber auch Informationen zum Betriebsprüfdienst sowie zur Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Besonders positiv ist hervorzuheben, dass sich mit einigen Unternehmen bereits eine dauerhafte enge Zusammenarbeit ergeben hat.

Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

im BMAS gibt es offenbar eine Abteilung, die einen Sprachakrobaten beschäftigt. Nach den Wortungetümen der letzten Jahre und Monate kommen wir nun zum Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz.

Seit Mitte 2007 prüfen die Rentenversicherungsträger bei einem Teil der 3,2 Millionen Arbeitgeber, die alle vier Jahre wegen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags für ihre Beschäftigten geprüft werden, ob sie als Auftraggeber selbstständiger Künstler und Publizisten Künstlersozialabgaben zahlen müssen. Die bisherige Auswahl von jährlich 70.000 zu prüfenden Arbeitgebern wird in Zusammenarbeit mit der Künstlersozialkasse getroffen.

Ab Januar 2015 wird jeder Arbeitgeber alle vier Jahre mit dem Thema Künstlersozialversicherung konfrontiert, sei es im Rahmen einer Prüfung, sei es in Form einer Beratung. Etwa die Hälfte aller jährlich zu prüfenden rund 800.000 Arbeitgeber, ca. 410.000, wird auch zur Künstlersozialabgabe geprüft: nämlich alle Arbeitgeber, die bereits Künstlersozialabgabe zahlen, alle Arbeitgeber mit mehr als 19 Beschäftigten und 40 Prozent der Arbeitgeber mit bis zu 19 Beschäftigten. Die andere Hälfte, nämlich 60 Prozent der Arbeitgeber mit bis zu 19 Beschäftigten, dies sind rund 390.000 jährlich, wird zwar nicht geprüft, aber beraten. Diese Beratung ist keine unverbindliche Information, mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Arbeitgeber, abgabepflichtige Entgelte zu melden. Wer diese Bestätigung nicht leistet, wird zeitnah geprüft.

Für die DRV Rheinland bedeutet diese Neuregelung ca. 23.500 zusätzliche jährliche Prüfungen. Trotz der Reduzierung des Prüfumfangs für die Unfallversicherung ab 2014, hierüber habe ich in der letzten Vertreterversammlung berichtet, ergibt sich ein Mehrbedarf von weiteren zunächst 10 Prüferstellen, die zwischenzeitlich fast vollständig besetzt werden konnten.

Organisatorische Änderungen

Im Sommer dieses Jahres konnten zwei größere organisatorische Änderungen in der Leistungsabteilung Versicherung, Rente und Rehabilitation zentral umgesetzt werden. 

Im Mai 2014 wurden die drei Rentenbestandsdezernate zu zwei Dezernaten zusammengelegt.

Bereits Mitte 2012 hatte die DRV Rheinland die Entscheidung getroffen, den Ärztlichen Beratungsdienst der damaligen Abteilung Sozialmedizin in die Sachbearbeitung der Widerspruchs- und Rechtsbehelfsstelle zu integrieren. Nach nunmehr 2 Jahren konnte dieser Veränderungsprozess durch die organisatorische, inhaltliche und räumliche Zusammenführung im Sommer 2014 abgeschlossen werden. Teams aus Ärzten und Sachbearbeitung arbeiten nunmehr gemeinsam an den gleichen Widerspruchs- und Klageverfahren. Es zeigt sich bereits jetzt, dass sich die Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse hierdurch deutlich vereinfacht haben und eine direktere Kommunikation stattfindet.

Digitale Vorgangsbearbeitung

Seit August 2014 werden am Standort Düsseldorf im Rahmen eines Pilotprojektes Anträge auf medizinische Rehabilitationsleistungen früh gescannt und elektronisch, sprich digital, bearbeitet. Neben der Sachbearbeitung sind auch die sozialmedizinischen Bereiche der Untersuchungsstelle Düsseldorf und des Ärztlichen Beratungsdienstes an der papierlosen Antragsbearbeitung beteiligt. Als Ergebnis der digitalen Antragsbearbeitung werden die erstellten Bescheide dann in der digitalen Akte archiviert.

Der elektronische Workflow wird von allen Beteiligten positiv bewertet. Neben einer parallel erfolgten Verschlankung der Arbeitsabläufe an der Schnittstelle zwischen Sachbearbeitung und sozialmedizinischem Bereich konnten die Transportwege und Transportzeiten eingespart werden. Von der Funktionalität und Praktikabilität dieses Workflows haben sich zwischenzeitlich auch andere RV-Träger vor Ort überzeugen können.

Nach Abschluss des Testverfahrens zum Jahresende ist geplant, weitere Geschäfts-prozesse aus dem Antragsbereich papierlos zu bearbeiten. Die Einführung des elektronischen Workflows und der digitalen Vorgangsbearbeitung ist ein gemeinsames Ziel aller 16 Rentenversicherungsträger und wird in den nächsten Jahren schrittweise umgesetzt.

Eigene Kliniken

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Rehabilitationskliniken der Deutschen Rentenversicherung und damit auch die sechs Rehakliniken der DRV Rheinland stehen mehr denn je im Fokus von Politik, Bundesarbeitsministerium, Bundesrechnungshof, Bundesversicherungsamt sowie nicht zuletzt der zuständigen Landesaufsichtsbehörden. Hierbei steht die Frage im Vordergrund, ob die Rentenversicherung ihre eigenen Rehakliniken dauerhaft wirtschaftlich und wettbewerbsfähig im Vergleich zu den privaten Kliniken führen kann.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgefordert, bis zum 28. Februar 2015 einen umfassenden Bericht zur Wirtschaftlichkeit der rentenversicherungseigenen Rehabilitationskliniken vorzulegen. Das BMAS hat hierzu eine Analyse zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit aller Rehakliniken der Deutschen Rentenversicherung erarbeitet und dafür Daten der eigenen Rehabilitationskliniken ausgewertet.

In den 90 Rehakliniken der Rentenversicherung werden insgesamt 18.360 Rehabetten betrieben. Das entspricht einem Anteil an den Gesamt-Rehabetten in Deutschland von ca. 11 Prozent. Das Statistische Bundesamt hat für 2013 am Rehamarkt die Zahl von 1.187 Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit insgesamt 166.889 Patientenbetten ermittelt. Diese Vergleichszahl macht deutlich, dass anders als von privaten Rehabilitationskliniken immer wieder behauptet, die Deutsche Rentenversicherung mit ihrem Anteil von 11 Prozent in keiner Weise den Rehabilitationsmarkt dominiert. 

Mit seiner Analyse erkennt das BMAS viele positive Entwicklungen im Hinblick auf die Anstrengungen der Rentenversicherungsträger zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit ihrer Rehakliniken an. Dabei hebt auch das BMAS hervor, dass auf der Ertragsseite durch die durchgehend hohe Auslastung kaum noch Wirtschaftlichkeitsreserven vorliegen und dementsprechend weitere Verbesserungen auf der Ausgabenseite erfolgen müssen.

Das BMAS stellt weiterhin fest, dass zwischen einzelnen Kliniken der verschiedenen Rentenversicherungsträger erhebliche Unterschiede bei der Wirtschaftlichkeit und den Aufwandspositionen liegen, die Spielräume erschließen. Aus Sicht des BMAS müssen insbesondere die Kooperationen an gemeinsamen Reha-Standorten intensiviert werden, um weitere Kosteneinsparungen zu erzielen. Benchmarkingprozesse zwischen Rehabilitationskliniken der Rentenversicherung sollen intensiviert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

für die sechs eigenen Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Rheinland bedeutet die Analyse des BMAS, dass die positive wirtschaftliche Entwicklung an fünf unserer Klinikstandorte auch entsprechend positiv gewürdigt wird. Lediglich für die Nordseeklinik auf Borkum gilt nach der Analyse des BMAS, die sich insoweit vollkommen mit unserer Bewertung deckt, dass sie noch nicht den erforderlichen Marktpreiskorridor erreicht hat und nur über eine verstärkte Kooperation mit den Nachbarkliniken der DRV Bund und der DRV KBS die erforderlichen Synergien realisiert werden können. Dies bestätigt auch der aktuelle Entwurf einer ersten Prüfmitteilung des Bundesrechnungshofes zu den Kooperationstandorten der Deutschen Rentenversicherung, der ebenfalls den Handlungsbedarf für eine engere und effektivere Kooperation auf Borkum deutlich benennt.

Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Rentenversicherung Rheinland gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Bund bereits im Juni 2014 ein externes Gutachten in Auftrag gegeben, um die Situation der Kliniken auf Borkum neutral und objektiv analysieren zu lassen, die eigenen Bewertungen und Überlegungen der beiden Träger zu überprüfen und auf diesem Wege eine fachkompetente Empfehlung für die künftige Zusammenarbeit auf Borkum zu erhalten. Gemeinsam mit der DRV Bund werten wir das Gutachten derzeit aus, klären Fragen zur Plausibilität sowie notwendige Ergänzungsfragen und werden anschließend gemeinsam und zeitgleich die Mitarbeiter und die Selbstverwaltung mit einer ersten Einschätzung beider Träger über das Gutachten informieren.

Ich kann Ihnen allerdings schon heute mitteilen, dass die Berater der DRV Bund und uns sehr deutlich aufgezeigt haben, dass kurzfristig Handlungsbedarf für die beiden Kliniken auf Borkum besteht. Eine optimale Lösung wird darin gesehen, beide Kliniken künftig als ein gemeinsames Haus zu führen. Über die weiteren Ergebnisse und Konsequenzen aus diesem Gutachten werden wir Sie dann in der nächsten Vertreterversammlung informieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Sanierung Marktrestaurant, Hauptverwaltung Neubau

Sie haben sich heute beim Mittagessen einen persönlichen Eindruck von einer wichtigen Umbaumaßnahme in unserer Hauptverwaltung verschaffen können. Unser Marktrestaurant ist brandschutz- und lüftungstechnisch saniert worden. Dabei sind auch die Beleuchtung und die Bodenbeläge erneuert worden.

Bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie unseren regelmäßigen Gästen erfreut sich die Sanierung einer großen positiven Resonanz. Ich hoffe, dass auch Ihnen das neue Ambiente gefällt und Sie sich weiterhin in unserem Marktrestaurant wohl fühlen.

Umbau und Sanierung Service-Zentrum Aachen

Auch die Gesamtsanierung unseres Service-Zentrums Aachen ist abgeschlossen.

Das Gebäude Benediktinerstraße 39, in dem das Service-Zentrum Aachen untergebracht ist, wurde in den 1960er Jahren, seinerzeit als Schwesternwohngebäude, errichtet. In den Jahren 1997/98 wurde das zu dieser Zeit leer stehende Haus zum Service-Zentrum Aachen umgebaut. Seit der Nutzung als Service-Zentrum hat sich gezeigt, dass der Eingangs-, Empfangs- und Wartebereich für die regelmäßig anzutreffende hohe Besucherzahl nicht ausreichend dimensioniert war.

Ein großes Defizit bestand außerdem im Fehlen eines Informationszentrums / Vortragsraums, in dem regelmäßig Informationsveranstaltungen für Versicherte und Arbeitgeber, aber auch für die eigenen Mitarbeiter, angeboten werden konnten.

Seit Oktober 2013 wurde das Service-Zentrum in Aachen saniert und umgebaut. Die Baumaßnahmen konnten plangemäß, zeitgerecht und im kalkulierten Kostenrahmen in diesem Jahr erfolgreich durchgeführt werden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten in den letzten Tagen schrittweise wieder in das erneuerte Service-Zentrum zurückziehen und dort die Arbeit wieder aufnehmen. Wir bieten unseren Versicherten in Aachen nunmehr bessere Rahmenbedingungen für unsere Auskunfts- und Beratungsangebote.

Sanierung der Heizungszentrale der Klinik Roderbirken

Baumaßnahmen zur technischen Modernisierung finden nicht nur in unserer Hauptverwaltung und den Service-Zentren statt. In der Klinik Roderbirken wurde eine besonders innovative Baumaßnahme abgeschlossen.

Die Wärmeerzeugungsanlage und das Nahwärmenetz der Klinik Roderbirken waren in wesentlichen Teilen über 40 Jahre alt und sanierungsbedürftig. Seit dem Frühjahr dieses Jahres ist in Roderbirken eine Holzhackschnitzelheizung in Betrieb.

Die moderne Heizungsanlage ermöglicht jährliche Energiekosteneinsparungen von über 100.000 Euro und entlastet damit unmittelbar den Pflegesatz der Klinik. Zudem leistet die Anlage einen ökologischen Beitrag im Sinne des Klimaschutzgesetzes NRW. Durch die Holzhackschnitzelheizung verringert sich die jährliche CO2-Emission um ca. 790 Tonnen. 

Budgetierte Ausgaben

Meine sehr geehrten Damen und Herren, 

wie in jeder Vertreterversammlung, möchte ich auf unsere beiden budgetierten Kontenklassen, die Ausgaben für Rehabilitation (KKL 4) und die Verwaltungs- und Verfahrenskosten (KKL 7) eingehen.

Budgetierte Reha-Ausgaben

Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz hat der Gesetzgeber für die Fortschreibung der Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe zusätzlich eine Demografiekomponente eingeführt, und zwar rückwirkend ab 1. Januar 2014. Sie führt für das Jahr 2014 zu einem um 115 Mio. Euro höheren Gesamtbetrag für die Rentenversicherung.

So hat sich auch das endgültige Budget der DRV Rheinland auf 361,2 Mio. Euro erhöht. Im Haushaltsplan für das Jahr 2014 hatten wir im letzten Jahr noch 350,7 Mio. Euro als Nettoausgaben angesetzt. Wie in den Vorjahren, so streben wir auch in diesem Jahr die Ausschöpfung des Budgets an. 

Im Jahr 2015 wird das Reha-Budget der Rentenversicherung voraussichtlich auf rund 6,4 Mrd. Euro anwachsen, für die DRV Rheinland ergibt dies ein vorläufiges Budget in Höhe von rund 378,3 Mio. Euro. Das ist der Betrag, der in den Vorbemerkungen zum Haushaltsplan für das Jahr 2015 ausgewiesen ist.

Verwaltungs- und Verfahrenskosten

Bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten werden wir wie in den Vorjahren auch den für 2014 zur Verfügung stehenden Ausgaberahmen – dieser beträgt rund 253,2 Mio. Euro - deutlich unterschreiten. Daran ändern auch die zusätzlich vergüteten Überstundenaktionen, wie wir sie zur Abarbeitung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes und des ZRBG-Änderungsgesetzes durchgeführt haben, nichts. Im Haushaltsplan 2014 haben wir den Ausgaberahmen selbst bereits auf 241,2 Mio. Euro begrenzt. Wir werden voraussichtlich bei rund 238 Mio. Euro landen. 

Für das Haushaltsjahr 2015 beträgt unser vorläufiges Budget für die Verwaltungs- und Verfahrenskosten rund 261 Mio. Euro. Im Haushaltsplan 2015 haben wir mit 246,8 Mio. Euro wieder einen stark reduzierten Ansatz vorgeschlagen, der näher an den zu erwartenden tatsächlichen Ausgaben liegen wird.

Personalplanung

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

zum Schluss meines Berichts möchte ich unseren Blick in die Zukunft richten. Es geht um die mittelfristige Personalplanung und die Sicherstellung unseres Bedarfs an qualifizierten Nachwuchskräften.

Die Hochrechnungen und Prognosen für die nächsten zehn Jahre zeigen, dass die DRV Rheinland zum einen mit Blick mit auf die zu erwartenden Arbeitsmengen in den Bereichen Versicherung, Rente, Rehabilitation, Auskunft und Beratung sowie Betriebsprüfdienst, zum anderen angesichts der feststehenden altersbedingten Personalabgänge und der nicht altersbedingten Fluktuation gut beraten ist, weiterhin jährlich mindestens 60 Sozialversicherungsfachangestellte und 30 Bachelor of Laws zur Ausbildung einzustellen. Neben diesen beiden klassischen Ausbildungsberufen werden wir Kaufleute für Büromanagement ausbilden, die primär für den Einsatz in den internen Leistungsbereichen vorgesehen sind.

Dass unsere Ausbildung anerkanntermaßen qualitativ hochwertig ist, steht dabei außer Frage und wird auch von den Nachwuchskräften so gesehen. Besonders gefreut hat uns daher, dass die Sozialversicherungsfachangestellten der DRV Rheinland in einer aktuellen Zufriedenheitsstudie des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW der Ausbildung bei der DRV Rheinland ein positives Zeugnis ausgestellt haben. So sind bzw. waren von den aktuellen und den Sozialversicherungsfachangestellten der letzten 3 Abschlussjahrgänge 99 Prozent zufrieden bis sehr zufrieden.

Trotzdem gelingt es uns nicht durchgängig, Nachwuchskräfte für alle dezentralen Standorte in der erforderlichen Zahl zur Verfügung zu stellen. Um auch verstärkt Nachwuchskräfte aus den etwas entlegeneren Regionen zu gewinnen, werden wir deshalb im nächsten Jahr beginnen, unsere heute an den Standorten Düsseldorf und Köln konzentrierte Ausbildung weiter zu dezentralisieren. Ab Mitte 2015 werden wir zusätzlich an den Standorten Gummersbach und Kleve mit der Ausbildung von Sozialversicherungsfachangestellten starten und für diese Standorte jeweils zwei Nachwuchskräfte jährlich einstellen. Wir können uns die Ausdehnung dieses Modells auf weitere Standorte unserer Service-Zentren vorstellen. Denn wenn die Nachwuchskräfte nicht zu uns kommen, dann müssen wir auf sie zugehen. Sobald die Fachhochschule Köln ihre Pläne umsetzt, auch in Köln den Studiengang Rentenversicherung anzubieten, werden wir auch dort Bachelor of Laws ausbilden.

Vorstand und Geschäftsführung haben die Zahlen zum Personalbedarf und die Vorgehensweise zur Deckung des mittelfristigen Personalbedarfs in der Klausurtagung des Vorstandes im September eingehend diskutiert und so beschlossen. Nicht nur im Namen der Geschäftsführung, sondern auch im Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DRV Rheinland möchte ich mich hierfür bedanken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Ihnen danke ich dafür, dass Sie mir Ihre Aufmerksamkeit geschenkt haben!