Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht des Vorstandes

Dr. Sabine Graf, Vorsitzende des Vorstandes

Datum: 16.12.2014

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Herr Dr. Wohlleben hat es in seiner Einleitung bereits gewürdigt: Die Deutsche Rentenversicherung feiert in diesem Jahr ihren 125. Geburtstag. Dieses Jubiläum wurde mit einer großen Feierstunde im Abgeordnetenhaus in Berlin, an der unter anderem die Bundeskanzlerin teilnahm, begangen. Ein, wie ich finde, angemessener Rahmen.

Eine Institution, die 125 – sehr wechselvolle – Jahre besteht und dabei immer wieder neue Wege findet und fand, für über 50 Millionen Versicherte leistungsfähig zu bleiben, ist aller Ehren wert. Und so wurde sie von der Bundeskanzlerin als „ein prägendes Zeichen unseres lebendigen Sozialstaates“ bezeichnet. Die Deutsche Rentenversicherung sei nach wie vor stabil und doch beweglich genug, um auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren zu können. Sie habe  bewegte Zeiten erfolgreich gemeistert.

Ich denke, wir alle können Angela Merkel da nur beipflichten. Eine Rentenversicherung, die zwei Weltkriege, die Weltwirtschaftskrise, weitere – teils noch gar nicht so lange zurück liegende - Finanz- und Wirtschaftskrisen überstanden hat und dazu noch in der Lage war, nach der Wiedervereinigung zwei unterschiedliche Rentensysteme zusammen zu führen, ist eine großartige Säule des Sozialstaates.

Finanzlage

Es ist sehr erfreulich, meine sehr geehrten Damen und Herren, stellt sich aktuell die Finanzsituation der allgemeinen Rentenversicherung dar. Doch leider, das können wir heute schon sagen, nicht mehr lange. Denn schon in wenigen Jahren werden die Leistungen, die die Deutsche Rentenversicherung infolge der Verabschiedung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes zu erbringen hat, dazu führen, dass die Nachhaltigkeitsrücklage stark abgebaut wird.

Doch betrachten wir zunächst den Status quo, der sich in der Tat erfreulich darstellt. Denn trotz der ausgabeträchtigen Reformen fällt die finanzielle Lage der Rentenversicherung im Jahr 2014 sogar noch etwas günstiger aus, als noch zu Jahresbeginn erwartet wurde. Die Nachhaltigkeitsrücklage der allgemeinen Rentenversicherung belief sich Ende des vergangenen Jahres noch auf 32 Mrd. EUR. Dies entsprach 1,8 Monatsausgaben. Diese Größenordnung war zuletzt 20 Jahre zuvor erreicht worden. Die Rentenkasse war zu Beginn des Jahres 2014 dementsprechend gut gefüllt und nach der Finanzschätzung des sogenannten Schätzerkreises von Oktober 2013 zeichnete sich folgerichtig eine weitere Beitragssatzabsenkung um 0,6 Prozentpunkte ab. Sie erinnern sich, der Beitragssatz war bereits zu Beginn des Jahres 2013 abgesenkt worden, damals auf 18,9 Prozent. 

Es kam, wie Sie alle wissen, allerdings anders: Angesichts der absehbaren Mehrausgaben durch das später als „Rentenpaket“ bekannt gewordene Gesetzesvorhaben, wurde die Beitragssatzsenkung nicht vollzogen. Vielmehr wurde im März 2014 der Beitragssatz rückwirkend per Gesetz auf unveränderte 18,9 Prozent festgesetzt. Auch durch diese - nicht unumstrittene - Maßnahme der Bundesregierung entwickelte sich die Einnahmesituation im Jahr 2014 weiterhin ausgesprochen positiv. Die Einnahmen aus Pflichtbeiträgen sind gegenüber dem Vorjahr um über 4 Prozent gestiegen. Grund hierfür ist das starke Wachstum der Bruttolohn- und Gehaltsumme. Allein der Anstieg der Pflichtbeiträge vom Arbeitsentgelt beträgt etwa 3,7 Prozent.

Allerdings zahlen nicht nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Auch für bestimmte Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld und Krankengeld, sowie für Kindererziehungszeiten werden Beiträge gezahlt. Diese Beiträge zahlt der jeweilige Leistungsträger. Was die Kindererziehungszeiten anbetrifft, werden Beiträge durch den Bund gezahlt. Und auf diesen, was die Einführung der sogenannten Mütterrente betrifft, sehr bedeutsamen Aspekt, möchte ich im weiteren Verlauf meiner Ausführungen noch näher eingehen.

Zunächst möchte ich jedoch die Ausgabensituation der allgemeinen Rentenversicherung erläutern. In der Summe wird die allgemeine Rentenversicherung im Jahr 2014 Ausgaben in Höhe von 261,4 Mrd. EUR aufweisen. Auf die Rentenausgaben entfallen 226,6 Mrd. EUR. Das sind rund 7,5 Mrd. EUR mehr als im Vorjahr. Der Zuwachs der Rentenausgaben entspricht 3,4 Prozent. Dieser Anstieg resultiert einerseits aus der Rentenanpassung vom 1. Juli 2014 und andererseits aus den beträchtlichen Ausgaben durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz, das im zweiten Halbjahr des Jahres wirksam wurde.

Wie immer bilden den zweitgrößten Ausgabenblock die Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner. Ein bedeutsamer Posten, der manchmal, angesichts der immensen Rentenausgaben, in den Hintergrund rückt. Diese Ausgaben zur Krankenversicherung der Rentner verändern sich parallel zu den Rentenausgaben, da der Beitragssatz zur Krankenversicherung festgeschrieben ist. Insgesamt sind die Ausgaben zur Krankenversicherung der Rentner um rund 500 Mio. EUR auf voraussichtlich rund 16 Mrd. EUR im Jahr 2014 angewachsen.

Unter dem Strich wird die Rentenversicherung das Haushaltsjahr 2014 mit einem Überschuss von rund 1,8 Mrd. EUR abschließen. Die Nachhaltigkeitsrücklage wächst auf etwa 33,5 Mrd. EUR oder 1,82 Monatsausgaben an.

Rentenpaket

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Leistungsausweitungen, die gemeinhin als „Rentenpaket“ bekannt sind, haben gravierende Folgen für die Deutsche Rentenversicherung. Während der erhöhte Arbeitsaufwand für die Beschäftigten der Rentenversicherungsträger größtenteils vorübergehend ist, bleiben die resultierenden finanziellen Lasten jedoch dauerhaft bestehen. Im November 2014 haben die fünf „Wirtschaftsweisen“ ihr Unverständnis zur Ausweitung der Mütterrente und der Einführung der abschlagsfreien Rente ab 63 für Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren zum Ausdruck gebracht. Für diese beiden Maßnahmen des Rentenpaketes der Bundesregierung gäbe es keine ökonomisch überzeugenden Argumente, heißt es im Jahresgutachten der Regierungsberater. Vielmehr trügen die Höherbewertungen von Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder und die um zwei Jahre herabgesetzte Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte zu einer weiteren Vergrößerung der „Tragfähigkeitslücke“ in den öffentlichen Haushalten bei.

Die Ansicht der Wirtschaftsweisen muss man sicherlich nicht teilen. Besorgnis erregend ist allerdings, dass der Problematik „Altersarmut“ mit den Maßnahmen des Rentenpaketes, abgesehen von den Verbesserungen der Erwerbsminderungsrente, nicht entgegengetreten wurde. Zustimmung bei den Ökonomen, wie auch den Vertretern der Rentenversicherung, finden dagegen die beiden anderen Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung – die genannten höheren Rentenansprüche von Beschäftigten, die seit dem 1. Juli eine Erwerbsminderungsrente gezahlt bekommen und die rückwirkend zum Jahresbeginn gültige Anhebung des sogenannten Reha-Deckels.

Kritik übte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, wie die Wirtschaftsweisen sich offiziell nennen, insbesondere an den hohen Kosten der jüngsten Rentenreform. In der Tat ist das Rentenpaket eines der teuersten Reformvorhaben, die je in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt wurden.

Mit Blick auf die absehbare große Resonanz der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte geht der Schätzerkreis der Rentenversicherung davon aus, dass die Kosten hierfür in diesem Jahr knapp 1,5 Milliarden Euro betragen werden. Die jährlichen Ausgaben werden in den nächsten Jahren auf deutlich über 2 Milliarden Euro steigen.

In der öffentlichen Wahrnehmung geht allerdings oftmals unter, dass letztlich ja nur zwei Geburtsjahrgänge in vollem Umfang von der Rente mit 63 tatsächlich profitieren. Die Jahrgänge 1951 und 52. Angehörige der Jahrgänge ab 1953 kommen erst später in den Genuss einer abschlagsfreien Altersrente, da das Eintrittsalter jährlich um zwei Monate angehoben wird. Für die Jahrgänge ab 1964 kann die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte dann erst wieder mit dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. 

Mit der Mütter-Rente wird zwar eine, seit 1992 bestehende, Gerechtigkeitslücke zumindest teilweise geschlossen. Dagegen ist auch aus Sicht der Rentenversicherung an sich nichts einzuwenden. Nicht richtig ist allerdings die Entscheidung, die finanziellen Lasten der Einführung der Mütter-Rente allein der Versichertengemeinschaft aufzubürden. Allein für das kommende Jahr ist von Mehraufwendungen von gut 6,8 Milliarden Euro auszugehen. Das ist sicherlich nicht sach- und erst recht nicht generationengerecht.

Die Anerkennung der Kindererziehungszeiten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aus Steuermitteln zu finanzieren ist. Hieran hat auch der Bund bisher nie einen Zweifel gelassen. Schließlich zahlt er der Deutschen Rentenversicherung für die bisher anerkannten Kindererziehungszeiten jährlich Beiträge in Höhe von 11 bis 12 Milliarden Euro. Warum bei der Ausweitung einer solchen rentenrechtlichen Regelung von der bisher richtigen und vor allem schlüssigen Praxis abgewichen wird, ist allen Entscheidungsträgern in der Deutschen Rentenversicherung schleierhaft. Zudem ist es - gestatten sie mir diese Offenheit - auch außerordentlich ärgerlich. Denn aus den Mitteln der Nachhaltigkeitsrücklage hätten einerseits  Beitragssatzsenkungen resultieren müssen, andererseits wäre es möglich gewesen, weitere wichtige rentenpolitische Perspektivthemen, wie die angesprochene Altersarmut, zu finanzieren.

Rentenanpassung 2015 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

im September 2014 hat das Statistische Bundesamt eine Großrevision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung vorgenommen. Eingeflossen sind dabei auch Erhebungen aus der Revision der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Diese Revision hat zur Folge, dass die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich ansteigt. Mittelbar hat dies wiederum Auswirkungen auf künftige Rentenanpassungen. Im kommenden Jahr steigen die Renten zunächst schwächer als im Szenario ohne Überarbeitung der Statistik. Dies ist allerdings ein einmaliger Effekt. Im Jahr 2016 fällt der Rentenzuwachs dafür umso deutlicher aus.

Die Anpassung der Renten ist gekoppelt an die Entwicklung der Löhne und Gehälter. Neben der Lohnentwicklung spielen weitere Faktoren, wie etwa die Entwicklung des Beitragssatzes oder auch der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor, eine wichtige Rolle. Das in die Anpassung einfließende Lohn-Plus ergibt sich aus der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im Vorjahr. Und dieses Plus fällt 2014 in Folge der Einbeziehung weiterer Personengruppen aus dem Niedriglohnbereich viel geringer aus.

Durch die Revision sind zum Stichtag 30. Juni 2013 unter anderem Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt sind, die also im Schnitt weniger als 200 Euro verdienen, und Personen, die ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst leisten, hinzugekommen. Damit fällt der Anstieg des Durchschnittsentgeltes 2014 gegenüber 2013 geringer aus als er ohne diese Personengruppe ausgefallen wäre.

Konkret, meine sehr geehrten Damen und Herren, führt die Revision der Beschäftigungsstatistik letztlich dazu, dass - so die aktuelle Prognose - die Rentenanpassungen mit 1,6 Prozent im Westen und 1,7 Prozent im Osten ungefähr jeweils einen Prozentpunkt niedriger ausfallen als nach ursprünglicher Berechnungsformel. Für die Rentenanpassung 2016 dagegen werden aktuell 4,5 Prozent (West) und 4,6 Prozent für den Osten prognostiziert.

Wie hoch die Rentenanpassung des Jahres 2015 allerdings tatsächlich ausfallen wird, werden wir erst im März 2015 sicher sagen können. Dann werden alle für die Anpassung relevanten Daten vorliegen.

Beitragssatz

Meine Damen und Herren,

einleitend hatte ich berichtet, dass der Beitragssatz zu Beginn dieses Jahres eigentlich hätte abgesenkt werden müssen. Diese Konstellation liegt nun erneut vor. Noch einmal zur Auffrischung: Unter Beibehaltung des Beitragssatzes von 18,9 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung würde sich die Nachhaltigkeitsrücklage bis Ende 2015 auf rund 1,7 Monatsausgaben erhöhen. Der gesetzliche Höchstwert von 1,5 Monatsausgaben würde also deutlich überschritten. Um dies zu verhindern, ist der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung zum 1. Januar 2015 abzusenken.

Das Kabinett hat beschlossen, den Beitragssatz auf 18,7 Prozent zu senken. Arbeitnehmer  wie Arbeitgeber werden so um jährlich rund 1 Mrd. EUR entlastet. Vorausberechnungen des Rentenversicherungsberichtes 2014 zu Folge kann der Beitragssatz von 18,7 Prozent bis zum Jahr 2018 stabil gehalten werden. Danach – also wohl ab dem Jahr 2019 -  ist allerdings mit einem Beitragssatzanstieg zu rechnen.

ZRBG-Änderungsgesetz

Meine Damen und Herren,

am 15. Juli 2014 hat der Gesetzgeber das erste ZRBG-Änderungsgesetz verabschiedet. Sie wissen aus zahlreichen Berichten in den Vertreterversammlungen der letzten Jahre, dass das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto, kurz ZRBG, im Juni 2002 verabschiedet worden ist. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte mit dem ZRBG die letzte Lücke im Recht der Wiedergutmachung für Verfolgte des Nationalsozialismus geschlossen werden.

Erst im Jahr 2009 hatte das Bundessozialgericht in mehreren Entscheidungen zentrale Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem ZRBG geklärt, zum Teil in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung. Seit dem besteht Klarheit darüber, dass das ZRBG trotz seiner Verankerung im Rentenrecht dem Grunde nach eine Entschädigungsregelung darstellt und deshalb besondere Auslegungskriterien gelten. Mit dem ersten ZRBG-Änderungsgesetz vom Juli 2014 wurde nunmehr festgesetzt, dass allen Ghettobeschäftigten eine ZRBG-Rente grundsätzlich vom 1.7.1997 an zusteht. 

Was heißt das für die Praxis?

Bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland sind im Jahresverlauf allein rund 12.000 Fälle von Amts wegen aufzugreifen gewesen. Die Berechtigten wurden informiert und Probeberechnungen durchgeführt. Es kann heute festgestellt werden, dass die weit überwiegende Mehrheit der Rentenberechtigten nach dem ZRBG sich für die Neufestsetzung des Rentenbeginns auf den 1. Juli 1997 entscheidet, also für einen früheren Beginn der Rente bei geringerer Rentenhöhe. Die Rentenversicherungsträger haben, wie gewohnt, die Neuregelung im Sinne der Betroffenen zügig und unbürokratisch umgesetzt.

Nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch Gerichte und die Deutsche Rentenversicherung verbinden mit dem ZRBG-Änderungsgesetz die Hoffnung, dass nun Rechtsfrieden einkehren kann. Die langwierige Klärung der Voraussetzungen eines Rentenanspruches nach dem ZRBG, aber auch die damit verbundenen unterschiedlichen Rechtsfolgen für verschiedene Gruppen von ZRBG-Berechtigten in Bezug auf den Rentenbeginn haben bei den Betroffenen zu nachvollziehbarem Unmut geführt. Durch die Neuregelung wird nun eine Gleichbehandlung aller ZRBG-Berechtigten sichergestellt.

Flexible Übergänge in den Ruhestand 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, 

ich möchte gern das Zitat von Sepp Herberger, das Herr Dr. Wohlleben bereits umgewandelt hat, noch einmal aufgreifen. Meine Version lautet: „Nach der Reform ist vor der Reform“. Im Rahmen der dritten und abschließenden Lesung des Gesetzentwurfes zum Rentenpaket im Bundestag haben die Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem ein weiteres Reformvorhaben angestoßen wurde. In dem Antrag, der im Bundestag eine breite Mehrheit fand, wurde die Bundesregierung aufgefordert, bis zum Herbst 2014 erste Vorschläge zu flexiblen Übergängen in den Ruhestand zu erarbeiten. Berücksichtigt werden sollten dabei insbesondere drei Aspekte, nämlich:

  • Das flexible Weiterarbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze,
  • das attraktive Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze sowie
  • die Überprüfung der aktuell geltenden Regelungen, wonach Bezieher von SGB II-Leistungen verpflichtet sind, nach Vollendung des 63. Lebensjahres eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Und dies auch dann, wenn diese Rente mit Abschlägen belegt ist.

Die Reformüberlegungen knüpfen größtenteils an bestehende Regelungen zum flexiblen Übergang in den Ruhestand an. Sie sind primär darauf ausgerichtet, die geltenden Regelungen zur Begrenzung des Hinzuverdienstes zu vereinfachen und die bestehenden Hinzuverdienstgrenzen deutlich anzuheben. Der Hinzuverdienst soll in der Höhe zugelassen werden, dass die Teilrente zusammen mit dem Hinzuverdienst das zuvor erzielte Erwerbseinkommen nicht überschreitet. Ein derartiges Modell ist im Übrigen in der vergangenen Legislaturperiode vom BMAS unter der Bezeichnung „Kombirente“ bereits schon einmal vorgelegt worden. 

Dieser Ansatz zur Vereinfachung und Ausweitung der Hinzuverdienstgrenzen bei der Teilrente ist seinerzeit über die Parteigrenzen hinweg und auch von der Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich positiv bewertet worden. Da für andere Teile des damaligen Referentenentwurfs jedoch keine politischen Mehrheiten in Aussicht standen, ist der Referentenentwurf letztlich nicht ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden.

Ich nehme an, meine sehr geehrten Damen und Herren, innerhalb unserer Selbstverwaltung und auch bei der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland besteht weitgehend Konsens dahingehend, dass die heutigen Regelungen zur Begrenzung der Hinzuverdienste neben dem Bezug einer Rente vereinfacht und großzügiger gestaltet werden sollten. Vorschläge, die bestehende, lebensferne und zu komplexe Regelung zu vereinfachen, sind deshalb grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings muss bei der Einräumung individueller Gestaltungsspielräume durch das Rentenrecht streng darauf geachtet werden, dass die Regelungen nicht zu Lasten der übrigen Beitragszahler und Rentner gehen. 

Eine Flexibilisierung soll jedoch auch auf die Vorschriften ausgeweitet werden, die das Verhältnis von Erwerbstätigkeit und Rentenbezug nach Überschreiten der Regelaltersgrenze regeln. Hier sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden: einerseits die Fälle, in denen der Bezug einer vollen Altersrente über die Regelaltersgrenze hinaus aufgeschoben wird. Und andererseits Fälle, in denen jenseits der Regelaltersgrenze bereits eine volle Altersrente bezogen, daneben aber noch eine Beschäftigung ausgeübt wird. 

Die Verhandlungen von Union und SPD über flexiblere Übergänge in die Rente verlaufen eher stockend. Es gibt offenkundig noch zahlreiche ungeklärte Fragen. Die zuständige Koalitions-Arbeitsgruppe hat Ende November zuletzt getagt. Ursprünglich sollte sie bis zum Jahresende Ergebnisse vorlegen. Nun soll jedoch erst Ende Januar 2015 erneut getagt werden.

Wenn wir an die Leistung denken, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, insbesondere im zweiten Halbjahr dieses Jahres, erbracht haben und weiterhin erbringen, ist ihnen ein Durchatmen wahrlich zu gönnen. Insofern sollten wir eine Verzögerung bei der Einführung der „Flexi-Rente“ dankbar annehmen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein friedliches Weihnachtsfest und viel Glück und Erfolg im neuen Jahr. Machen Sie´s gut.