Deutsche Rentenversicherung

Begrüßung zum Festakt 125 Jahre Deutsche Rentenversicherung Rheinland

Dr. Hermann Peter Wohlleben, Vorsitzenden der Vertreterversammlung

Datum: 17.03.2015

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Gäste,

im Namen von Vertreterversammlung, Vorstand und Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland begrüße ich Sie alle sehr herzlich in unserem Haus.

Besonders begrüße ich den Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Herr Schneider, ich freue mich sehr, dass Sie den heutigen Festtag mit uns feiern.

In Vertretung des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Düsseldorf, zu uns gekommen, begrüße ich Herrn Ratsherr Olaf Lehne. Von unserer Aufsichtsbehörde im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales begrüße ich Herrn Hartmut Friedrich und seine Begleiter.

Aus dem Kollegenkreis der Selbstverwaltung kann ich hier aus Zeitgründen leider nur die alternierenden Vorsitzenden der Vertreterver­sammlung und des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, Herrn Dr. Heinz-S. Thieler, Herrn Prof. Dr. Volker Verch und Herrn Heinz Cholewa namentlich begrüßen, von der Geschäftsführung unserer westfälischen Schwester Herrn Erster Direktor Thomas Keck, Frau Direktorin Angelika Wegener, Herrn Direktor Christian Schöppner sowie den ehemaligen Ersten Direktor Herrn Wilfried Gleitze, schön dass Sie heute mit uns feiern.

Schließlich freue ich mich sehr, den ehemaligen Vorsitzenden des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, Herrn Günter Mauer, unseren ehemaligen Ersten Direktor Herrn Heiner Horsch und unseren ehemaligen Direktor Herrn Klaus Schenke begrüßen zu können. Ein ebenso herzliches Willkommen im großen Sitzungssaal der Deutschen Rentenversicherung Rheinland allen, nicht namentlich erwähnten Gästen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

der erste Reichskanzler, Otto von Bismarck, würde Morgen in zwei Wochen, am 1. April 2015, 200 Jahre alt. Die auf ihn zurückgehende, soziale Gesetzgebung, mit der Ende des 19. Jahrhunderts auch die Rentenversicherung in Deutschland eingeführt wurde, hat die gesellschaftlichen Strukturen maßgeblich und nachhaltig geprägt.

Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist über Generationen zumeist die wesentliche, für Viele auch die einzige Quelle des Lebensunterhaltes im Alter gewesen. Und sie ist es auch heute noch. Die Institution Rentenversicherung steht also für Kontinuität, Leistungskraft und Anpassungsfähigkeit.

Diese Attribute erzeugen Sicherheit. Eine Sicherheit, die auch notwendig ist, will man Arbeitgeber und Versicherte davon überzeugen, verpflichtend oder freiwillig in ein System einzuzahlen, von dem die Leistungsberechtigten, so sie gesund bleiben, erst Jahrzehnte später Nutzen ziehen werden. Für die Einlösung dieses Versprechens steht, als einer der größten Träger, auch die Deutsche Rentenversicherung Rheinland. Wie beim Vorsorgesparen geht es hier nicht in erster Linie um Rendite, sondern um die Sicherheit für Generationen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

heute feiern wir den 125. Gründungstag der Deutschen Rentenversicherung Rheinland. Am 17. März 1890 verkündete die königliche Regierung zu Düsseldorf nach einem Erlass der preußischen Regierung in Berlin in ihrem Amtsblatt die Errichtung von 13 Versicherungsanstalten im Königreich Preußen, eine davon in der Rheinprovinz.

Die Arbeit wurde umgehend aufgenommen. Bereits im Herbst des Gründungsjahres, am 22. Oktober 1890, konstituierte sich zur Begleitung des Hauptamtes der „Ausschuss“ der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz im Ständehaus, nur wenige Meter von uns entfernt, hier im Zentrum Düsseldorfs. Wenn die Gremien der Selbstverwaltung heute zu ihren Sitzungen in den Tagungsräumen auf der 25. Etage im Verwaltungs-Neubau zusammenkommen, können sie einen Blick auf die türkis schimmernde Glaskuppel des geschichtsträchtigen Ständehauses werfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

sowohl die Örtlichkeit - das Ständehaus, in dem heute auch das Museum „K 21“ untergebracht ist - als auch das Datum der ersten „Ausschuss-Sitzung“ der LVA Rheinprovinz bilden „Ankerpunkte“ für die weiteren Feierlichkeiten zum 125. Jubiläum der Deutschen Rentenversicherung Rheinland. Die Vertreterversammlung wird im Rahmen ihrer Juni-Sitzung das K 21 im Ständehaus besuchen, um an historischer Stätte das besondere Jubiläum angemessen zu begehen. Am 22. Oktober 2015, dem Jahrestag der ersten Ausschusssitzung, wird dann eine Feierstunde für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier in der Hauptverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland stattfinden. Weitere Feierlichkeiten in den Service-Zentren und den Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Rheinland werden um diesen Termin herum dezentral durchgeführt.

Heute, meine Damen und Herren, ist der Auftakt des Jubiläumsjahres. Und während ich Sie heute im großen, modernen Sitzungssaal des im Jahr 1957 bezogenen „alten“ Hochhauses an der Königsallee 71 begrüßen darf, stellte der große Saal des Ständehauses im Jahr 1890 lediglich ein Ausweichquartier für die Premierensitzung des Ausschusses der LVA Rheinprovinz dar. Es stand seinerzeit schlicht kein anderer geeigneter Raum zur Verfügung. Man behalf sich.

Und man befand sich in dem markanten Bau am schönen Schwanenspiegel in prominenter Gesellschaft, waren dort doch auch die Landesregierung, die Provinzialverwaltung und der Landtag untergebracht. Der Landtag war seinerzeit übrigens die Nachfolgeorganisation der alten Stände. Und für diejenigen von Ihnen, die dies nicht ohnehin schon wussten, erklärt sich nun auch die bis heute gängige Bezeichnung „Ständehaus“.

Sehr verehrte Gäste,

125 Jahre Deutsche Rentenversicherung Rheinland bedeuten somit zugleich 125 Jahre Selbstverwaltung. Und dieses Jubiläum möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich würdigen. Die soziale Selbstverwaltung bildet in unserer pluralistischen Gesellschaft ein bedeutendes Gegengewicht zur unmittelbaren Staatsverwaltung. Durch die nicht nur rechtliche Eigenständigkeit der Sozialversicherungsträger wird den Gefahren einer zu großen politischen Einflussnahme entgegen gewirkt, ist die in einem demokratischen System unverzichtbare Interessenvertretung der Beitragszahler gegenüber Gesetzgeber und Verwaltung institutionalisiert und bürgernah gewährleistet.

Zudem trägt die soziale Selbstverwaltung in hohem Maße dazu bei, dass sich die Sozialpartner - Arbeitgeber und Gewerkschaften - trotz ihrer unterschiedlichen Interessen und sozialpolitischen Forderungen gemeinsam hinter das System der Sozialversicherung stellen. Dies wiederum ist nicht nur im Interesse eines gedeihlichen Zusammenwirkens der Sozialpartner wünschenswert, sondern liegt auch im Interesse der Unternehmen und vor allem der Versicherten. Nur durch das tatkräftige Eintreten der wesentlichen gesellschaftlichen Kräfte für die Sozialversicherungssysteme lässt sich das Vertrauen der Menschen in unserem Lande auch künftig in den Wechselfällen des Lebens abgesichert zu sein, auf Dauer stärken. Und ohne dieses Vertrauen würde unsere Gesellschaft Leistungskraft verlieren.

In der aktuellen politischen Diskussion über die Stärkung der Selbst­verwaltung und die Modernisierung der Sozialwahlen, beides auch als Ziele der großen Koalition im Koalitionsvertrag festgeschrieben, wird von einigen aus der Ferne der Fortbestand unserer Friedenswahlen als Form der Gremienbesetzung durch die Sozialpartner also durch Arbeitgeber und Gewerkschaften in Frage gestellt. Hierzu möchte ich - ich denke im Sinne und im Namen aller Selbstverwalter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland - feststellen: Die Friedenswahlen haben sich über viele Jahrzehnte als effizientes, auch aus betriebswirtschaftlicher Warte vernünftiges Wahlverfahren bewährt, das laut einer Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts den Normen des Verfassungsrechts, insbesondere auch dem Demokratieprinzip entspricht.

Und in der Tat findet im Vorfeld von Sozialwahlen ein höchst lebendiger demokratischer Prozess im Rahmen der Listenerstellungen bzw. -zusammenlegungen sowohl bei den Listenträgern der Versicherten als auch der Arbeitgeber statt. Diese sind allesamt von ihrer jeweiligen Mitgliederbasis ordnungsgemäß gewählt, so dass stets gewährleistet ist, dass Vertreter der Beitragszahler in der Selbstverwaltung aktiv werden, die nicht nur kompetent, sondern auch ordnungsgemäß legitimiert sind. Basierend auf über Jahrzehnte vor Ort gewonnener Erfahrung lassen wir alle politischen Entscheidungsträger wissen: Wir plädieren für die Beibehaltung der bewährten Friedenswahlen. Denn wir Selbstverwalter wissen sehr genau, wie Demokratie gelebt wird!

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich freue mich außerordentlich, dass Sie heute an unserem Jubiläumstag zur Deutschen Rentenversicherung Rheinland gekommen sind, wünsche uns einen interessanten und schönen Festakt und freue mich nun mit Ihnen auf das Grußwort von Herrn Olaf Lehne, Ratsherr der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Herr Ratsherr, Sie haben das Wort.