Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht des Vorstandes

Dietmar Meder, Vorsitzender des Vorstandes

Datum: 16.12.2015

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich darf Sie im Namen des Vorstandes ganz herzlich begrüßen zur letzten großen Sitzung der Selbstverwaltung im Jahr 2015. Damit geht ein außergewöhnliches Jahr für die Deutsche Rentenversicherung Rheinland seinem Ende entgegen. Einen Rückblick auf die letzten zwölf Monate gab es ja bereits einleitend von Herrn Fockenberg.

Das letzte Mal, als ich an dieser Stelle stand, ist noch gar nicht so lange her. Es war der 27. Oktober 2015 und Anlass war die Auftaktveranstaltung für den Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung. Einzelheiten zum Firmenservice wird Ihnen im Anschluss Herr Krumnack näher bringen. Ich möchte die Gelegenheit allerdings nutzen, der Geschäftsführung und den am „Startschuss“ des Firmenservice beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Seiten des Vorstandes zurück zu melden, dass dieser Kick-Off, wie man neudeutsch sagt, sehr einfallsreich gestaltet und ausgesprochen gut gelungen ist. Wir dürfen also optimistisch sein, dass dieses neue Angebot zahlreiche Interessenten und Nutzer finden wird.

Ich möchte mich nun den Themen zuwenden, zu denen Sie regelmäßig Informationen von Vorstandsseite erwarten dürfen. Beginnen möchte ich - ganz klassisch - mit der Finanzlage der Deutschen Rentenversicherung, die - soviel vorweg - trotz der mit dem Rentenpaket im Jahr 2014 eingeführten, kostenträchtigen Leistungen nach wie vor sehr zufrieden stellend ist.

Natürlich schlagen sich die Leistungsausweitungen in der Ausgabenentwicklung des Jahres 2015 nieder. Gleichwohl zeichnet sich ab, dass die finanzielle Situation der Rentenversicherung am Jahresende günstiger ausfallen wird, als noch zu Jahresbeginn erwartet.

Wie immer bildet die Nachhaltigkeitsrücklage zum Ende des Jahres 2014 den Ausgangspunkt für die Finanzentwicklung im Jahr 2015. Die Rücklage belief sich Ende des vorigen Jahres auf rund 35 Milliarden Euro, was 1,91 Monatsausgaben entsprach. Damit war die gesetzlich vorgeschriebene Obergrenze in Höhe von 1,5 Monatsausgaben erneut deutlich überschritten worden. Der Beitragssatz wurde zu Beginn des Jahres von 18,9 auf 18,7 Prozent reduziert. Diese Senkung um 0,2 Prozentpunkte führt - isoliert betrachtet - zu einem Rückgang der Beitragseinnahmen und zwar um gut einem Prozent. Eine weitere entscheidende Größe, die die Finanzentwicklung im Jahresverlauf bestimmt, ist auf der Ausgabenseite die Rentenanpassung. Diese lag im Jahr 2015 bei 2,1 Prozent (West) und 2,5 Prozent im Osten.

Die Einnahmen der Deutschen Rentenversicherung entwickeln sich auch in diesem Jahr wieder ausgesprochen positiv. Grund ist, dass die Bruttolohn- und Gehaltssumme im Jahr 2015 ausreichend stark gestiegen ist, um den gesunkenen Beitragssatz mehr als ausgleichen zu können. Im Zeitraum von Januar bis Oktober 2015 erhöhten sich die Einnahmen aus Pflichtbeiträgen wegen Erwerbstätigkeit gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2,9 Prozent. Dieser Anstieg wird auch für das gesamte Jahr 2015 erwartet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Beiträge erhält die Deutsche Rentenversicherung nicht nur aus Erwerbstätigkeit, sondern auch aus Lohnersatzleistungen. An Beiträgen von der Bundesagentur für Arbeit, die ausschließlich für Empfänger von Arbeitslosengeld I gezahlt werden, erwartet die Deutsche
Rentenversicherung im Jahr 2015 etwa 3,4 Milliarden Euro. Für die Bezieher von Krankengeld werden Beitragszahlungen der Krankenkassen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro erwartet. Zu den Beitragseinnahmen zählen im Übrigen auch die Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten, die sich im Jahr 2015 um rund 300 Millionen Euro auf insgesamt 12,15 Milliarden Euro erhöhen. An dieser Stelle sei nochmals daran erinnert, dass die Deutsche Rentenversicherung für die zusätzlichen Ausgaben im Rahmen der so genannten Mütter-Rente, also der Ausweitung der Kindererziehungszeiten, keine Kompensation des Bundes erhält. Erst ab dem Jahr 2019 wird sich der Bund an den Mehrausgaben, die durch das RV-Leistungsverbesserungs­gesetz verursacht werden, in Form eines höheren Bundeszuschusses beteiligen. Dies geschieht aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung allerdings in völlig unzureichender Höhe. Im Jahr 2022, wenn die zusätzlichen Zahlungen des Bundes ihre volle Höhe von rund 2 Milliarden Euro erreicht haben werden, verbleiben jährliche Mehrausgaben für die Deutsche Rentenversicherung allein aufgrund der zusätzlichen Mütter-Renten von rund sechs Milliarden Euro. Auf diese unzureichende Finanzierung hat die Deutsche Rentenversicherung in ihren Stellungnahmen auch immer wieder hingewiesen. Und an dieser Kritik wird sie auch weiterhin festhalten.

Insgesamt, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf in diesem Jahr von einem Anstieg aller Beitragseinnahmen um rund 2,8 Prozent auf 206,5 Milliarden Euro ausgegangen werden.

Neben den Beitragseinnahmen verzeichnet die Deutsche Rentenversicherung Einnahmen durch die Zahlung von so genannten Bundeszuschüssen. Im Jahr 2015 beteiligt sich der Bund mit voraussichtlich 62,4 Milliarden Euro an der Finanzierung der Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung. Den größten Posten stellt hier der allgemeine Bundeszuschuss mit 40,2 Milliarden Euro dar. Auf Grundlage des Haushaltsbegleitgesetzes 2013 wird der allgemeine Bundeszuschuss in den Jahren von 2013 bis 2016 gekürzt. Im vergangenen, im laufenden und im folgenden Jahr beläuft sich diese Kürzung auf jeweils 1,25 Milliarden Euro. Der zusätzliche Bundeszuschuss beträgt 10,6 Milliarden Euro, der Erhöhungsbetrag beläuft sich auf 11,6 Milliarden Euro.

Insgesamt geht die Deutsche Rentenversicherung in diesem Jahr von Einnahmen in Höhe von 270,2 Milliarden Euro aus.

Meine Damen und Herren, 

ich komme nun zu den Ausgaben des Jahres 2015. Sie werden sich im laufenden Jahr nach der letzten Schätzung auf insgesamt 272,1 Milliarden Euro summieren, was einer Zunahme gegenüber 2014 von 4,5 Prozent entspricht. Der Anstieg wird vor allem durch die Rentenausgaben verursacht, die allein 236,2 Milliarden Euro ausmachen. Ihr Anstieg um 4,6 Prozent ergibt sich zum Einen aus der Rentenanpassung und zum Anderen aus den Ausgaben aufgrund des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes, die im Jahr 2015 erstmals für ein ganzes Jahr anfallen. Den größten Anteil daran haben die Mehrausgaben für die so genannte Mütter-Rente mit einem Umfang von 6,3 Milliarden Euro im Jahr 2015 . Die Mehrausgaben für die abschlagsfreie Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte lassen sich dagegen nicht so exakt beziffern. Insgesamt kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Rentenausgaben einschließlich der Krankenversicherung der Rentner durch das Rentenpaket allein im Jahr 2015 um etwa 8,8 Milliarden Euro steigen.

Der zweite große Ausgabenblock der Deutschen Rentenversicherung sind die Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner. Da der Beitragssatzanteil, den die Rentenversicherung hier zu übernehmen hat, mit 7,3 Prozent festgeschrieben ist, verändern sich die Ausgaben parallel zu den Rentenausgaben. Insgesamt werden in diesem Jahr Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner in einem Umfang von voraussichtlich 16,7 Milliarden Euro gezahlt.

Die budgetierten Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe und die Verwaltungs- und Verfahrenskosten bleiben 2015 unter den festgelegten Ausgabegrenzen.

Unter dem Strich wird die Rentenversicherung das Haushaltsjahr 2015 nach aktueller Schätzung mit einem Defizit von 1,9 Milliarden Euro abschließen. Dies ist das erste Defizit und damit auch der erste Rückgang der Nachhaltigkeitsrücklage zum Jahresende seit 10 Jahren. Aufgrund haushaltstechnischer Abgrenzungen sinkt die Rücklage allerdings mit 1,4 Milliarden Euro voraussichtlich etwas schwächer und erreicht am Jahresende 33,7 Milliarden Euro. Dies entspricht 1,75 Monatsausgaben, was deutlich mehr ist, als bei der Festlegung des Beitragssatzes für das Jahr 2015 vor einem Jahr erwartet wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, 

ich komme nun zur zukünftigen Finanzentwicklung der Rentenversicherung. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Höhe der Rentenanpassung und des Beitragssatzes im kommenden Jahr.

Rentenanpassung 2016

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

vor etwa einem Jahr stand hier an diesem Rednerpult meine Kollegin Frau Dr. Graf und erläuterte ein geheimnisvolles Phänomen und seinen Einfluss auf die Höhe der Rentenanpassung. Bei diesem Phänomen handelte es sich um die Großrevision der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, die das Statistische Bundesamt im September 2014 durchgeführt hat. Diese Revision, so Frau Dr. Graf in ihrer letztjährigen Rede, habe zur Folge, dass die Anzahl der zu berücksichtigenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich ansteige. Mittelbar habe dies auch Auswirkungen auf künftige Rentenanpassungen. Und in der Tat fiel die Rentenanpassung, als einmaliger Effekt der Großrevision, im Jahr 2015 zunächst schwächer aus als sie ohne die Revision ausgefallen wäre. Letztlich stiegen die Renten, wie einleitend bereits festgestellt, zum 1. Juli 2015 um 2,1 Prozent in den alten Bundesländern und 2,5 Prozent in den neuen Ländern an.

Mittelbare Folge der Großrevision der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist jedoch auch, dass die Rentenanpassung im Jahr 2016, dem Vorjahr der nächsten Sozial-, aber auch der Bundestagswahl mit aktuell prognostizierten 4,35 Prozent für die alten und 5,03 Prozent für die neuen Bundesländer deutlich höher ausfallen wird. Damit würden die Renten im Jahr 2016 so stark ansteigen wie seit über 20 Jahren nicht mehr . Endgültig festgelegt wird die Rentenanpassung zwar erst im Frühjahr 2016; dass die rund 21 Millionen deutschen Rentner sich angesichts der sehr guten Konjunktur und einer Zunahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse auf eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Anpassung freuen dürfen, steht jedoch heute bereits fest.

Das Nettorentenniveau vor Steuern dürfte im Jahr 2015 bei 47,5 Prozent liegen und sich in den Jahren 2016 und 2017 nach den aktuell vorliegenden Daten kaum verändern.

Ich komme nun zum Beitragssatz der nächsten Jahre. Die Bundesregierung geht in ihrer Herbstprojektion für das kommende Jahr von einem Anstieg der Pro-Kopf-Löhne von 2,6 Prozent aus. Die Zahl der Beitragszahler wird nach dieser Projektion im Jahr 2016 um etwa einen Prozent zunehmen. 

Für den Anstieg der Durchschnittslöhne in den folgenden Jahren wird jeweils eine Rate von 2,7 bzw. 2,8 Prozent genannt. Bei der Zunahme der Beschäftigtenzahl wird im Jahr 2017 von einer Rate in Höhe von 0,9 Prozent ausgegangen. Der Anstieg flacht danach mit 0,2 Prozent deutlich ab. Die Zahl der gemeldeten Arbeitslosen soll ab 2016 jährlich um durchschnittlich 2,8 Prozent steigen.

Damit hat die Bundesregierung ihre Erwartungen gegenüber der Frühjahrsprojektion deutlich verändert. Sie geht jetzt von mehr Beitragszahlern und mehr Arbeitslosen aus. Im Jahr 2019 erhöhen sich die Zahlen gegenüber der bisherigen Projektion um knapp 730.000 bei den Beitragszahlern und gut 340.000 bei den Arbeitslosen. Sollten sich diese Annahmen als zutreffend erweisen, steigen auch die Beitragseinnahmen deutlich stärker als bisher angenommen. 

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Auswirkungen der aktuelle Zustrom von Flüchtlingen auf die Rentenversicherung haben wird. Auf der einen Seite ist kurzfristig nicht mit relevanten Auswirkungen zu rechnen. So wird ein großer Teil der Flüchtlinge zunächst auf Arbeitslosengeld II angewiesen sein, für das keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Soweit es jedoch im Laufe der Zeit gelingt, Flüchtlinge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen, können die zusätzlich gezahlten Beiträge die Rentenversicherung vorübergehend entlasten. Selbstverständlich stehen dem langfristig jedoch auch entsprechende Rentenleistungen gegenüber. Kurzfristig fallen allerdings noch keine nennenswerten Mehrausgaben an, weil die Inanspruchnahme von Leistungen der Rentenversicherung grundsätzlich voraussetzt, dass zunächst über mehrere Jahre Beiträge gezahlt worden sind.

Nach den gesetzlichen Vorschriften ist der Beitragssatz unter anderem dann neu festzulegen, wenn die Rücklage am Ende seines Geltungsjahres - hier 2016 - voraussichtlich 1,5 Monatsausgaben überschreiten wird. Für das Jahr 2016 wurde auf dieser Grundlage ein Beitragssatz zur Rentenversicherung von 18,7 Prozent festgesetzt. Dieser niedrigste Wert seit zwei Jahrzehnten wird nach den derzeitigen Vorausberechnungen noch bis zum Jahr 2020 beibehalten werden können. Die Nachhaltigkeitsrücklage schmilzt allerdings in dieser Zeit kontinuierlich ab. Im Jahr 2021 wird sie voraussichtlich die Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben unterschreiten und wäre dann auf 19,3 Prozent anzuheben.

Gestatten Sie mir noch einen kurzen Blick auf die längerfristige Entwicklung von Beitragssatz und Rentenniveau. Die aktuellen Berechnungen des Schätzerkreises zeigen, dass nicht nur die vom Gesetzgeber vorgegebenen Obergrenze für den Beitragssatz - 20 Prozent im Jahr 2020 und 22 Prozent im Jahr 2030 - sondern auch die Untergrenze für das Rentenniveau vor Steuern - 46 Prozent im Jahr 2020 und 43 Prozent im Jahr 2030 - eingehalten werden. Für das Jahr 2020 prognostiziert der Schätzerkreis einen Beitragssatz von 18,7 Prozent und ein Rentenniveau von 47,6 Prozent. Für das Jahr 2030 ergeben sich ein Beitragssatz von 21,8 Prozent und ein Rentenniveau von 44,3 Prozent.

Diese Schätzungen stützen sich auf Annahmen, die im Großen und Ganzen mit der mittleren Variante des Ende November vorgelegten Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung übereinstimmen. Dabei muss jedoch immer berücksichtigt werden, dass die langfristigen Annahmen zur Demografie und zum Arbeitsmarkt durch die aktuell hohen Nettozuwanderung nicht sicherer geworden sind.

Meine Damen und Herren,

zur Zeit sieht die finanzielle Situation der gesetzlichen Rentenversicherung trotz der Leistungsausweitungen durch das Rentenpaket günstiger aus, als noch vor einem Jahr angenommen. Im Herbst des vergangenen Jahres ist die Deutsche Rentenversicherung noch von einem Defizit in Höhe von vier Milliarden Euro im Jahr 2015 ausgegangen. Tatsächlich wird das im laufenden Jahr erwartete Defizit mit 1,9 Milliarden Euro nur etwa halb so hoch ausfallen. Dieser Umstand ist in erster Linie der günstigeren Einnahmenentwicklung im laufenden Jahr geschuldet, denn die Ausgaben haben sich nahezu so entwickelt, wie im vergangenen Jahr geschätzt. Diese günstige Situation wird auf Dauer, das wissen Sie, nicht anhalten können. In den nächsten Jahren wird die Rentenversicherung auf der Ausgabenseite unter Druck geraten. Die Dynamik der Entwicklung der Einnahmen wird dahinter zurück bleiben. Die Zeiten einer reichlichen Nachhaltigkeitsrücklage werden Ende des Jahrzehnts vorbei sein. Daher wird in den nächsten Jahren, nach Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage, das Thema Liquiditätssicherung bei knapperer Finanzausstattung eine zentrale Bedeutung erlangen.

Klinikkette

Die Deutsche Rentenversicherung Bund erstellt seit dem Jahr 2005 jährlich und systematisch den so genannten bundesweiten Marktpreisvergleich der Rehabilitationskliniken. Auf Datenbasis des Jahres 2014 wurden dazu jüngst auf der Grundlage der abgerechneten Pflegesätze privater Rehabilitationskliniken die aktuellen Marktpreisbandbreiten ermittelt und die Pflegekosten der rentenversicherungseigenen Kliniken damit verglichen. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland bleibt im Auswertungsjahr 2014 weiterhin deutlich unterhalb der von der Deutschen Rentenversicherung Bund ermittelten rechnerischen Obergrenze und positioniert sich damit im oberen Viertel des Klinik-Benchmark-Rankings. Der vorgegebene Zielwert der Deutschen Rentenversicherung Bund und des Bundesrechnungshofes wird um insgesamt 14 Euro unterschritten.

Diese Entwicklung ist insbesondere deshalb beachtlich, da die Deutsche Rentenversicherung Rheinland bei der ersten Auswertung im Jahr 2005 noch den vorletzten Platz in diesem Ranking belegte. Insbesondere die Kliniken Roderbirken, Aggertalklinik und Eifelklinik konnten sich im Jahr 2014 sehr positiv positionieren, während die Nordseeklinik auf Borkum die obere Marktpreisgrenze geringfügig überschritt. Herr Krumnack wird in seinem Bericht zu den Konzepten und Handlungsfeldern, die für die Nordseeklinik und die Klinik Borkum Riff der Deutschen Rentenversicherung Bund geprüft und entwickelt werden, näheres ausführen.

Sehr erfreulich ist aus Sicht des Vorstandes, dass die Klinikkette der Deutschen Rentenversicherung Rheinland den angestrebten Marktpreiskorridor auch im Jahr 2015 wie geplant erreichen wird und damit weiterhin qualitativ hochwertigere Rehabilitation zu wettbewerbsfähigen Marktpreisen anbieten kann.

Sozialwahl 2017

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Im Jahr 2017 finden nämlich nicht nur die nächsten Bundestags- sondern auch die Sozialversicherungswahlen statt. Als Wahltag wurde von der Bundeswahlbeauftragten, Frau Rita Pawelski, der 31. Mai 2017 festgelegt. Der ehemaligen Bundestagsabgeordneten Rita Pawelski (CDU) steht als Stellvertreter der frühere Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Klaus Wiesehügel, zur Seite. 

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2015 wurden auch die Landeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen 2017 neu bestimmt. Wahlbeauftragte für das Land Nordrhein-Westfalen ist Isabell Steinhauser, ihr Vertreter ist Hans Peter Zimpel.

In seiner Sitzung am 9. Dezember 2015 hat der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Rheinland schließlich den Wahlausschuss für die Sozialversicherungswahlen 2017 bestellt. Der Wahlausschuss wird erstmals Anfang des Jahres 2016 zusammentreten.

Falls Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, sich beim Thema Sozialwahlen fragen, was aus den Ankündigungen im Koalitionsvertrag 2013 geworden ist, kann ich Ihnen aktuell nur antworten: Bisher nichts. Stand heute gibt es weder Gesetzesinitiativen zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen - Stichwort: Online-Wahlen; noch gibt es Fortschritte bei der angekündigten Stärkung der Selbstverwaltung. Wenige Tage, bevor wir ins Vorwahljahr 2016 eintreten, komme ich zu der Annahme, dass sich auch im weiteren Verlauf der Legislaturperiode hinsichtlich der Themenstellungen, die Selbstverwaltung betreffend, keine Änderungen mehr ergeben werden.

Mit dieser Information schließe ich den Bericht des Vorstandes und wünsche Ihnen frohe Weihnachten und viel Glück, Erfolg und Gesundheit im neuen Jahr.